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Datensammlung und Zusammenführung für die totale Kontrolle: Mit ELGA-Daten zum Zwangs-Impftermin

Archivmeldung vom 30.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Am 6. Dezember soll das Impfzwang-Gesetz in Begutachtung gehen, das bereits für alle ab 14 Jahren, die die Impfung nicht haben wollen, horrende Strafen vorsieht (Wochenblick berichtete). Eine Grundlage für die Umsetzung sind die in ELGA gespeicherten Daten. Die türkis-grüne Regierung veröffentlichte bereits im Juli dieses Jahres ein Gesetz zur Registerforschung.

Weiter berichtet das Magazin: "Damit können  Wissenschaftlern und auch private Firmen, wie beispielweise Marktforschungs-Institute Zugriff auf die Daten der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und weitere Daten zu den Personen erhalten. Aufgrund dieser Daten werden aber auch die Bezirkverwaltungsbehörden die Impftermine vorschreiben. Massive Kritik für die Ausweitung der Datensammlung hagelte es von Seiten der „Datenschützer“ und zuerst auch von der Ärztekammer, die dann jedoch einknickte. Eine Abmeldung von ELGA ist derzeit (noch) hier möglich.

Neue Riesendaten-Krake: „Austrian Micro Data Center“

Das Gesetz zur Registerforschung verfolgt vorgeblich das Anliegen, wissenschaftliche Forschung anhand von staatlichen Registerdaten zu ermöglichen. Wissenschaftliche Einrichtungen sollen Online-Zugriff auf diese Daten erhalten. Zu diesem Zweck wird die Statistik Austria um eine Riesendatenbank, das „Austrian Micro Data Center“, erweitert. Dieses soll als zentrale Anlaufstelle dienen und macht die Österreicher zu gläsernen Menschen.

Heftige Kritik von Datenschützern und Ärztekammer

Die Datenschutzbehörde, der überparteiliche Datenschutzrat der Arbeiterkammer und „epicenter works“ kritisierten den Entwurf in der Begutachtung scharf. Auch seitens der Ärztekammer kam ursprünglich harsche Kritik am Vorhaben: „Die aktuellen Pläne des Gesundheitsministeriums gehen aber deutlich zu weit“, kommentierte der Ärztekammer-Präsident, Thomas Szekeres, den Entwurf. Denn dieser bringe im Zusammenhang mit dem „Grünen Pass“ auch eine Datenverknüpfung mit der Arbeitsmarkt- und Krankenstandsstatistik sowie dem Bildungsstandregister. „Diese Absicht steht im Widerspruch zu allem, was wir im Sinne des Schutzes unserer Privatsphäre erwarten können. Es ist die Pflicht der Österreichischen Ärztekammer, hier klare Kritik zu üben, sagte Szekeres.

Ärztekammer macht Kehrtwende

Es scheint einen massiven Gesinnungswandel beim Kammer-Präsidenten gegeben zu haben, denn mittlerweile begrüßt er das Vorhaben sogar: Würden bestehende Datenbanken anonymisiert ausgewertet werden, sei dies datenschutzrechtlich unbedenklich, meinte er in der Pressekonferenz. Die Vorteile würden überwiegen, so könne man Medikationsdaten der ELGA bzw. der Sozialversicherung mit Daten zu schweren Covid-Verläufen verknüpfen, um herauszufinden, welche Medikamente davor schützen. Die Verknüpfung von Impf- und Infektionsdaten könnten laut Szekeres dabei helfen, „Impfdurchbrüche“ schnell ausfindig zu machen. „Das macht sehr viel Sinn“, meint Szekeres jetzt. „Die Möglichkeiten, die wir haben, sind ja einzigartig.“

Künftig könnten diese Daten ähnlich wie in China als „Sozial-Kredit-System“ missbraucht werden. Eine Säule der totalen Kontrolle über das Volk wäre damit etabliert. Kommt noch der digitale Zentralbank-Euro hinzu ist die Knechtschaft endgültig zementiert.

Gesetz stellt sich über EU-Recht

Das Gesetz verstoße nicht nur gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sondern stelle das nationale Recht über die EU-Richtlinie, bemängelt „epicenter works“, eine Organisation, die sich dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte im digitalen Raum verschrieben hat. Es würde zu massivem Missbrauch der Daten der österreichischen Bevölkerung aus fast allen Lebensbereichen einladen und breche zusätzlich auch noch eine Säule des E-Government (Bereichsspezifische Personenkennzeichen – bPK’s). Dadurch würden in allen E-Government-Anwendungen des Bundes (z.B. ELGA, Sterbehilferegister, etc.) Betroffenenrechte und Datensicherheitsstandards unterwandert werden, warnt „epicenter works“.

So werden die Zwangs-Impftermine fixiert

Aufgrund folgender Daten sollen die Bezirksverwaltungsbehörden die „Vorladungen“ zu den zwangsweisen Impfterminen organisieren:

Daten aus dem Melderegister:

  1. Bereichsspezifisches Personenkennzeichen
  2. Vor- und Familienname
  3. Gemeindecode und Adresse

Bei Personen, für die im Register keine „vollständige“ Impfung nachgewiesen ist, sollen folgende Daten ergänzt werden:

  1. Nummer der Impfdosis
  2. Datum der Impfung
  3. Welcher Impfstoff verwendet wurde
  4. Das Datum des positiven PCR-Tests bei Genesenen, wenn die vorgesehene Grundimmunisierung im Impfregister ausgewiesen ist.

Die ELGA GmbH muss diese gesammelten und ergänzten Daten dann den Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung stellen. Diese geben dann die Impftermine aus. Werden diese nicht wahrgenommen, drohen Strafen von 3.600 Euro beim erstan Mal und bis zu 7.200 Euro beim zweiten Mal, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier oder im zweiten Fall sechs Wochen.

Quelle: Wochenblick

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