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Waffenstillstand, Waffenruhe, Feuerpause

Archivmeldung vom 13.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Was unterscheidet den Waffenstillstand von der Waffenruhe oder der Feuerpause? Die Haager Landkriegsordnung kennt nur den Waffenstillstand, doch im völkerrechtlichen Sprachgebrauch haben sich sehr wohl unterschiedliche Bedeutungen entwickelt.

Wenn in Berichten von Feuerpause, Waffenruhe oder Waffenstillstand die Rede ist, werden die Begriffe gelegentlich vermengt. Das grundlegende völkerrechtliche Vertragswerk über das Verhalten im Krieg, die Haager Landkriegsordnung von 1907, kennt nur den Begriff "Armistice", der zumeist mit Waffenstillstand übersetzt wird. In Artikel 36 der Haager Landkriegsordnung ist definiert: "Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen." Der Kriegszustand zwischen zwei Ländern bleibt dabei bestehen. Im völkerrechtlichen Sprachgebrauch hat sich jedoch eine Unterscheidung zwischen einer meist vorübergehenden Waffenruhe (Feuerpause) und einem vertraglich festgelegten Waffenstillstand eingebürgert. Die Waffenruhe soll etwa die Bergung von Verletzten, die Evakuierung der Zivilbevölkerung oder den Durchlass von Parlamentären ermöglichen.

 

Ein Waffenstillstand ist dagegen oft Vorstufe zu einem Friedensvertrag. Gemäß den Genfer Konventionen sind die Kriegsparteien in einem Waffenstillstandsvertrag verpflichtet, die Rückkehr von Zivilinternierten und Kriegsgefangenen vorzusehen. Wie der Korea-Konflikt zeigt, kann ein Waffenstillstand sehr lange dauern, ohne dass ein Friedensvertrag geschlossen wird. Auf der koreanischen Halbinsel gilt er seit mehr als einem halben Jahrhundert.
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