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Ohne Maske kein Geld: Wiener wurde Arbeitslosen-Geld gestrichen – als Bestrafung

Archivmeldung vom 29.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: zVg Peter K./ Symbolbild Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: zVg Peter K./ Symbolbild Freepik / WB / Eigenes Werk

Es ist immer wieder unfassbar, welch und Druck und Zwang durch das Corona-Regime ausgeübt wird. Durch die Lockdowns wurden viele Existenzen zerstört. Durch Test- und Impfzwang konnten viele Menschen im Gesundheitsbereich ihren Beruf nicht mehr ausüben. Wochenblick sprach mit Peter K. aus Wien. Der ungeimpfte Humanenergetiker musste sich arbeitslos melden. Und weil er bei einem Termin am Arbeitsamt keine Maske trug, strich man ihm das Geld. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Hier ist es die Maske, aber es könnte doch künftig auch andere Zwänge geben, um für den Staat überhaupt unterstützungswürdig zu sein.

Peter K. ist entsetzt. Monatelang wurden ihm die Bezüge des Arbeitsmarktservices gestrichen. Weil er gesundheitlich vorbelastet ist und deshalb keine Maske tragen kann, galt sein Termin als nicht wahrgenommen, wie er schildert: “Mitte März dieses Jahres hatte ich einen Termin zur Vorsprache beim AMS. Ich habe ein Attest. Das wurde aber nicht anerkannt, es reiche zur Glaubhaftmachung nicht aus. Es bestünde außerdem der Verdacht eines Gefälligkeitsattests. Der Geschäftsstellenleiter pochte auf das Hausrecht und mit Hilfe der Security sollte ich aus dem Gebäude verwiesen werden.”

Anzeige wegen Maske

Weil er sich nicht mehr zu helfen wusste, habe der 51-Jährige sogar die Polizei zu Hilfe gerufen. Hilfe hätte er keine erhalten, erzählt er: “Die von mir zu Hilfe gerufene Polizei war mir leider alles andere als eine Hilfe. Ich musste das AMS verlassen. Das Attest wurde auch von der Polizei in Frage gestellt und zu allem Überdruss erhielt ich schließlich noch eine Anzeige wegen dem Verstoß nach dem Covid-Maßnahmengesetz über 120 Euro.” Sollte er das Geld nicht aufbringen können, müsste er die Strafe absitzen.

Termin gilt als versäumt

Als ob das aber noch nicht genug gewesen wäre, seien die Bezüge des Wieners durch das AMS wegen “Nichterscheinen und Terminversäumnis” ab dem Folgemonat eingestellt und er als Bezugsberechtigter abgemeldet worden. Peter K. sagt: “Obwohl ich anwesend war, galt der Termin als versäumt. Und das, weil ich trotz Aufforderung keine Maske trug. Das Attest interessierte niemanden. Ich hätte ein neues von einem anderen Arzt bringen müssen. Dafür hat man mir eine Frist gesetzt. Nach all den Schikanen, denen Ärzte ausgesetzt waren, die ein Attest ausgestellt haben, findet sich aber leider kaum einer, der ein neues Attest ausstellen würde.”

Bestrafung wurde vorgenommen

Wie den Unterlagen von Peter K. zu entnehmen ist, hätte er das Tragen einer Maske trotz mehrmaliger Aufforderung verweigert. Außerdem beruft man sich seitens des AMS, dass die Behörde Grund zur Annahme gehabt hätte, es habe sich um ein Gefälligkeitsattest gehandelt. Demnach sei dieses nicht zur Glaubhaftmachung ausreichend und Peter K. hätte ein neues unbedenkliches Attest bringen müssen. Da der 51-Jährige dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, sei eine Bestrafung vorzunehmen gewesen, wie untenstehendem Screenshot zu entnehmen ist:

Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Peter K. hätte also bestraft werden müssen. Der sogenannte Sozialstaat dürfte sich mittlerweile diejenigen aussuchen, die er für unterstützungswürdig hält.

Existenz zerstört und Berufsverbot

Nicht einmal sozialversichert sei er zwischen April und Juni noch gewesen. “Ohne Sozialversicherung hätte ich nicht einmal einen Arzt aufsuchen können.”, ist der Humanenergetiker erschüttert. Erst Ende 2019 habe er als Selbständiger so richtig durchstarten können, durch Corona und die ersten Lockdowns hätten dann sowohl die Kunden als auch die Einnahmen gefehlt. Ab der Einführung von Test- und Impfzwang sei für den Ungeimpften die Ausübung seines Berufes eigentlich unmöglich gewesen, erzählt er: “Die Covid-Maßnahmen kamen einem Berufsverbot für körpernahe Dienste gleich. Deswegen blieb mir schließlich nichts anderes übrig, als mich irgendwann doch arbeitslos zu melden. Und da werden mir haufenweise Steine in den Weg gelegt.”

Ausgestoßener als Ungeimpfter

Als ungeimpfter Mensch, der keine Maske tragen kann, sei man eigentlich wie ein Ausgestoßener aus der Gesellschaft. Und K. weiter: “Viel schlimmer ist aber noch, dass es niemanden interessiere, wie man sich finanziell über Wasser halten kann!” Erst mit dem Ende der Maskenpflicht im Juni habe er das Gebäude des AMS wieder betreten dürfen und konnte so die Bezüge neu beantragen. Gegen die Streichung der Bezüge habe K. Beschwerde eingelegt. Mittlerweile befände sich der Akt beim Verwaltungsgericht, sagt er: “Das AMS hat den Akt offenbar abgetreten. Wie lange sich das noch hinziehen wird, ist fraglich.” Auch, wenn gerade Lockerungen seien, gingen solche schlimmen Erlebnisse nicht spurlos an einem vorüber, beschreibt der Humanenergetiker."

Quelle: Wochenblick

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