Neues Gesetz: Soll der Maßnahmen-Zwang fest verankert werden?
Archivmeldung vom 08.04.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićMit Ende Juni soll in Österreich das Corona-Regime enden. Doch dem Frieden kann man nicht so recht trauen. Ein neues Gesetz wird das Zwangsmaßnahmen-Gesetz nahtlos ablösen. So wird weiterhin Budget für die Genspritzen bereitgestellt, aber auch „bewährte Pandemieregelungen“ sollen dauerhaft verankert werden. Die Maßnahmen laufen also aus – nach einem Ende sieht es dennoch nicht aus. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".
Weiter berichtet das Portal: "Am Mittwochabend ging das Covid-19-Überführungsgesetz in
Begutachtung. Mit Ende Juni laufen das Covid-19-Maßnahmengesetz und die
Corona-bezogenen Sonderbestimmungen und Verordnungen aus. Allen voran
endet die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und
Arztpraxen bereits mit Mai. Dieses Überführungsgesetz wird das
Covid-19-Maßnahmengesetz ablösen und soll mit Juli dieses Jahres in
Kraft treten.
Für künftige Pandemien rüsten
Auch wenn damit das Ende der Pandemie propagiert wird, heißt es vorsichtig sein. Die Bundesregierung will sich offenbar für künftige Pandemien rüsten und absichern.
Sieht man sich den Gesetzesentwurf genauer an, fängt man unweigerlich zu grübeln an. Drei Punkte stechen besonders ins Auge:
Nämlich 1. die „Gesetzliche Verankerung von Früherkennungs- und Überwachungssystemen für meldepflichtige Krankheiten und nicht meldepflichtige übertragbare respiratorische Krankheiten im Epidemiegesetz“,
2. die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Verarbeitung bereits gespeicherter Daten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 im Register der anzeigepflichtigen Krankheiten und im StatistikRegister über den 30. Juni 2023 hinaus“
und die „Verankerung von bewährten Pandemieregelungen im Dauerrecht“.
Schnupfen, Husten und Quarantäne?
Unter nicht meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten sind wohl jeder Schnupfen und Husten zu verstehen. Bewährte Pandemieregelungen werden allen voran der schädliche Masken- und Testzwang sein. Aber auch Quarantäne könnte für die Bundesregierung als bewährte Regelung angesehen werden. Über andere Bösartigkeiten kann man spekulieren. Außerdem sollen bereits gespeicherte Daten weiterhin verarbeitet werden.
Allmacht der Bundesregierung
Auch wenn das Ende des Corona-Regimes von den Menschen herbeigesehnt wird, nach einem wirklichen Ende sieht das hier nicht aus. Die oben genannten drei Punkte zeigen eindeutig, dass die Bundesregierung keineswegs vorhat, ihre Allmacht aus den Händen zu geben. Es sieht eher so aus, als könnten die Maßnahmen unter anderem Namen jederzeit nach Belieben aktiviert werden.
Keinerlei Einsicht bei Gen-Spritzen
Im neuen Gesetzentwurf sind außerdem ein Covid19-Impffinanzierungsgesetz und die Beibehaltung der Regelungen zu den Impfungen im niedergelassenen Bereich vorgesehen. Ganz offensichtlich gibt es nach wie vor keinerlei Einsicht, was die Gefährlichkeit der Genspritzen anbelangt. Für Impfopfer gibt es nach wie vor kein Budget.
Weitere Finanzierung der Gen-Spritzen
Der
Bund wird weiterhin Geld für Covid-Impfungen bereitstellen. Diese
bleiben mindestens bis Ende März 2024 kostenlos. Auch Tests für Menschen
mit Symptomen sollen weiterhin kostenfrei bleiben. Nach wie vor ist von
sogenannten „Schutzimpfungen“ die Rede. Für jede verabreichte Spritze
stellt der Bund Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden in der Höhe
von 18 Euro zur Verfügung.
Entwurf noch bis 3. Mai in Begutachtung
Soll
doch Corona künftig nicht mehr als meldepflichtige Krankheit gelten,
sondern in die Riege mit anderen nicht-meldepflichtigen übertragbaren
respiratorischen Krankheiten eingereiht werden. Hierbei sind erneut
Screening-Programme und Überwachungen im Gesetz vorgesehen. Das alles
klingt nach vielem, aber nach einem wirklichen Ende der Zwangsmaßnahmen
klingt das eher nicht. Es ist also ein höchst eigenartiger, wenn nicht
gar gefährlicher Gesetzesentwurf, der hier bis zum 3. Mai in Begutachtung ist. "
Quelle: AUF1.info