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Neues Gesetz: Soll der Maßnahmen-Zwang fest verankert werden?

Archivmeldung vom 08.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wikimedia Commons/Tim Reckmann/CC BY 2.0 / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Wikimedia Commons/Tim Reckmann/CC BY 2.0 / AUF1 / Eigenes Werk

Mit Ende Juni soll in Österreich das Corona-Regime enden. Doch dem Frieden kann man nicht so recht trauen. Ein neues Gesetz wird das Zwangsmaßnahmen-Gesetz nahtlos ablösen. So wird weiterhin Budget für die Genspritzen bereitgestellt, aber auch „bewährte Pandemieregelungen“ sollen dauerhaft verankert werden. Die Maßnahmen laufen also aus – nach einem Ende sieht es dennoch nicht aus. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Am Mittwochabend ging das Covid-19-Überführungsgesetz in Begutachtung. Mit Ende Juni laufen das Covid-19-Maßnahmengesetz und die Corona-bezogenen Sonderbestimmungen und Verordnungen aus. Allen voran endet die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen bereits mit Mai. Dieses Überführungsgesetz wird das Covid-19-Maßnahmengesetz ablösen und soll mit Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Für künftige Pandemien rüsten

Auch wenn damit das Ende der Pandemie propagiert wird, heißt es vorsichtig sein. Die Bundesregierung will sich offenbar für künftige Pandemien rüsten und absichern. 

Sieht man sich den Gesetzesentwurf genauer an, fängt man unweigerlich zu grübeln an. Drei Punkte stechen besonders ins Auge:

Nämlich 1. die „Gesetzliche Verankerung von Früherkennungs- und Überwachungssystemen für meldepflichtige Krankheiten und nicht meldepflichtige übertragbare respiratorische Krankheiten im Epidemiegesetz“, 

2. die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Verarbeitung bereits gespeicherter Daten im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 im Register der anzeigepflichtigen Krankheiten und im StatistikRegister über den 30. Juni 2023 hinaus“

und die „Verankerung von bewährten Pandemieregelungen im Dauerrecht“. 

Schnupfen, Husten und Quarantäne?

Unter nicht meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten sind wohl jeder Schnupfen und Husten zu verstehen. Bewährte Pandemieregelungen werden allen voran der schädliche Masken- und Testzwang sein. Aber auch Quarantäne könnte für die Bundesregierung als bewährte Regelung angesehen werden. Über andere Bösartigkeiten kann man spekulieren. Außerdem sollen bereits gespeicherte Daten weiterhin verarbeitet werden. 

Allmacht der Bundesregierung

Auch wenn das Ende des Corona-Regimes von den Menschen herbeigesehnt wird, nach einem wirklichen Ende sieht das hier nicht aus. Die oben genannten drei Punkte zeigen eindeutig, dass die Bundesregierung keineswegs vorhat, ihre Allmacht aus den Händen zu geben. Es sieht eher so aus, als könnten die Maßnahmen unter anderem Namen jederzeit nach Belieben aktiviert werden.

Keinerlei Einsicht bei Gen-Spritzen

Im neuen Gesetzentwurf sind außerdem ein Covid19-Impffinanzierungsgesetz und die Beibehaltung der Regelungen zu den Impfungen im niedergelassenen Bereich vorgesehen. Ganz offensichtlich gibt es nach wie vor keinerlei Einsicht, was die Gefährlichkeit der Genspritzen anbelangt. Für Impfopfer gibt es nach wie vor kein Budget. 

Weitere Finanzierung der Gen-Spritzen

Der Bund wird weiterhin Geld für Covid-Impfungen bereitstellen. Diese bleiben mindestens bis Ende März 2024 kostenlos. Auch Tests für Menschen mit Symptomen sollen weiterhin kostenfrei bleiben. Nach wie vor ist von sogenannten „Schutzimpfungen“ die Rede. Für jede verabreichte Spritze stellt der Bund Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden in der Höhe von 18 Euro zur Verfügung.

Entwurf noch bis 3. Mai in Begutachtung

Soll doch Corona künftig nicht mehr als meldepflichtige Krankheit gelten, sondern in die Riege mit anderen nicht-meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten eingereiht werden. Hierbei sind erneut Screening-Programme und Überwachungen im Gesetz vorgesehen. Das alles klingt nach vielem, aber nach einem wirklichen Ende der Zwangsmaßnahmen klingt das eher nicht. Es ist also ein höchst eigenartiger, wenn nicht gar gefährlicher Gesetzesentwurf, der hier bis zum 3. Mai in Begutachtung ist. "

Quelle: AUF1.info

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