Soros’ Einfluss auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dessen Trotzreaktion
Archivmeldung vom 04.05.2020
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Freigeschaltet durch André Ott"Zwei Monate nach seiner Veröffentlichung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schließlich auf den Bericht des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit [1] reagiert, in dem die Existenz von Interessenkonflikten zwischen 18 Richtern des Strassburger Gerichtshofs und 7 von Georges Soros finanzierten NGOs in vollem Umfang offengelegt wurde, darunter Soros’ ebenso millionenschwere wie kontroverse Open Society Foundations", schreibt das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf den Bericht.
Weiter schreibt das Magazin: "Aber der EGMR hat auf seine Weise reagiert: nicht indem er unbestreitbare Tatsachen bestritt, deren Enthüllung europaweit zu einem Skandal führte; noch durch Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen, um das Wiederauftreten solcher Interessenkonflikte zu verhindern; noch weniger durch die Sanktionierung dieser Richter, wie es jede nationale Justizdisziplinarbehörde getan hätte. Nein, er reagierte in die entgegengesetzte Richtung: indem er den umstrittensten Richter, den Bulgaren Yonko Grozev, in die wichtige Position des „Sektionspräsidenten“ wählte.
Grozev hat de facto seine gesamte Karriere als Anwalt und Aktivist in diversen NGOs verbracht, die George Soros nahe stehen oder von ihm finanziert wurden, bis er zu einem der weltweiten Führungsgestalten jener Abteilung der Open Society wurde, die sich auf die Nutzung von Justizinstitutionen für politische Zwecke spezialisiert hat: die sog. Open Society Justice Initiative. Bekannt wurde er unter anderem als Anwalt der feministischen, regierungs- und kirchenkritischen Punkrock-Band Pussy Riot, die durch ihre sakrilegische Aktion in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau ins Visier der Medien geraten waren.
Bereits 2014 waren die Modalitäten seiner Nominierung in Straßburg in Frage gestellt worden, da drei Mitglieder des bulgarischen Auswahlausschusses Stipendiaten seiner NGO waren. Eine Beschwerde einer lokalen Organisation beim Europarat über die Unregelmäßigkeit des Auswahlverfahrens wurde jedoch abgewiesen.
Unter diesen Bedingungen wurde dieser Aktivist, der keine Erfahrung als Richter hatte – was im übrigen auf die Mehrheit der Richter in Strassburg zutrifft –, einer der 47 Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Kurz nach seiner Wahl entschieden seine neuen Kollegen im Fall Pussy Riot zu seinen Gunsten und verurteilten Russland zur Zahlung einer erheblichen Entschädigung.
Als Richter befasste er sich vorwiegend mit Fällen, die er selbst zuvor als Anwalt vor den EGMR gebracht hatte oder die von seinen früheren NGOs eingereicht worden waren. Während er in 9 dieser Fälle auf die Ausübung des Richteramts verzichtete, wie es seine Pflicht war, beteiligte er sich dennoch an mindestens 10 anderen Verfahren, die von NGOs eingereicht oder unterstützt wurden, die er selbst zuvor gegründet oder geleitet hatte. (Eine Liste dieser Fälle finden Sie in den Anhängen des Berichts).
Ein solches Verhalten stellt natürlich einen schwerwiegenden und wiederholten Verstoß gegen die ethischen Grundpflichten eines Richters dar. In jedem rechtsstaatlichen Staat würde ein Richter bei solchen Verstößen strengen Disziplinarstrafen unterliegen. Der bulgarische Justizminister hat im übrigen nach der Veröffentlichung des Berichts öffentlich die Möglichkeit der Entlassung von Yonko Grozev angesprochen und darauf hingewiesen, dass es Sache des EGMR sei, darüber zu entscheiden. Yonko Grozev verteidigte sich, indem er das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit angriff und es für unmöglich erklärte, ihn zu entlassen, da in einem solchen Fall alle im Bericht genannten Richter aus dem Amt entfernt werden müssten. Er erweckte somit den Eindruck, als ob er unter dem Schutz der anderen beteiligten Richter stünde.
Seine Wahl zum Sektionspräsidenten hat ihm bei dieser Einschätzung eindeutig Recht gegeben. Die ehemaligen Richter, die den Bericht vor seiner Veröffentlichung gelesen und genehmigt hatten, hatten das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit vor dieser bevorstehenden gegenseitigen Verteidigungsreaktion sogar gewarnt. Vier der neun Richter der Sektion, welcher der Bulgare angehört, zählen im übrigen zu den 18 beteiligten Richtern.
Auf diese Weise gewählt, wird Yonko Grozev eine der fünf Abteilungen des Gerichtshofs leiten, allgemeine Verwaltungsbefugnisse innerhalb des Gerichtshofs ausüben und das Richteramt in den wichtigsten Fällen selber ausüben. Er wird unter anderem auch der Richter für Fragen der deontologischen Ethik (Pflichtethik) in seiner Abteilung sein und von Fall zu Fall alleine entscheiden, ob er die Intervention von NGOs in bestimmten Fällen zulässt oder ablehnt.
Der EGMR unterliegt keiner Kontrolle
Der EGMR ist die höchste Justizbehörde in Europa. Seine Aufgabe ist es, die nationalen politischen Behörden der Mitgliedsstaaten dazu zu verpflichten, bestimmte moralische Werte zu respektieren. Dabei unterliegt er keiner Gegenmacht oder Aufsichtsbehörde. Es hat das letzte Wort.
Die Hypothese, dass „das Gewissen Europas“, wie er sich selbst nennt, möglicherweise ein schlechtes Gewissen hat, seinen deontologischen Verpflichtungen nicht nachkommt und für ideologische Zwecke missbraucht wird, wurde bei dieser Aufgabensetzung nicht berücksichtigt. Es muss jedoch gesagt werden, dass seine Urteile in einigen Bereichen weit über das hinausgegangen sind, wozu sich die Staaten verpflichtet haben. Die Art und Weise etwa, wie der Gerichtshof auf die Veröffentlichung des Berichts reagierte, zeigte dass er nicht in der Lage war, sich selber ordnungsgemäß zu regulieren. Darüber hinaus bestätigt die Wahl von Yonko Grozev zum Sektionspräsidenten die Stärke bestimmter Einflussnetze innerhalb des EGMR.
Wiederherstellung der Integrität des EGMR
Nachdem es keine Aufsichtsbehörde gibt, ist das einzige Gremium, das eine gewisse Macht über den EGMR ausüben kann, das Ministerkomitee, also jenes diplomatische Gremium, dem die Botschafter der 47 Mitgliedstaaten des Europarates angehören. Mehrere Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates haben die Angelegenheit bereits an das Ministerkomitee verwiesen. Sie kritisieren das „systemische Problem von Interessenkonflikten zwischen NGOs und Richtern des Europäischen Gerichtshofs“ und fordern das Ministerkomitee zur Setzung von Maßnahmen auf, die zur Behebung von Interessenkonflikten und zur „Wiederherstellung der Integrität des Europäischen Gerichtshofs“ dienen sollen. Die Frage steht daher auf der Tagesordnung des Ministerkomitees, das sie ausdrücklich beantworten muss. Andere ähnliche Fragen wurden auch von nationalen und europäischen Parlamentariern gestellt.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates, die für die endgültige Wahl der Richter der EMRK zuständig ist, könnte ebenfalls von den Abgeordneten mit dieser Angelegenheit befasst werden. Dies würde es ermöglichen, eine parlamentarische Untersuchung durchzuführen und dem EGMR die Annahme der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Unparteilichkeit seiner Richter zu empfehlen. Der Bericht des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit schlägt in diesem Zusammenhang unter anderem vor, dass der Gerichtshof die Regeln, die er den nationalen Gerichten in diesem Bereich auferlegt, auch auf sich selber anwenden sollte. Ein diesbezüglicher Vorschlag wird vom Europäischen Zentrum für Recht und Gerechtigkeit auch dem Präsidium der Parlamentarischen Versammlung aufgrund eines förmlichen Petitionsverfahrens vorgelegt, das es jeder Person ermöglicht, die Aufnahme eines Themas in deren Tagesordnung zu beantragen (diese Petition kann hier unterzeichnet werden).
Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit hält es für angebracht, diese Fragen aus Sorge um Gerechtigkeit und nicht im Geiste des ideologischen Kampfes zu behandeln.
Datenbasis:
- Europäisches Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (European Centre for Law & Justice)
- [1]Bericht des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit
Quelle: Unser Mitteleuropa