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Einsatz von Phosphorbomben ächten

Archivmeldung vom 04.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Waffenruhe in Gaza ist brüchig. Der Internationale Strafgerichtshof prüft seit gestern, ob Israel während des Gaza-Einsatzes Kriegsverbrechen begangen hat, weil bei Angriffen in dicht besiedelten Gebieten Munition mit Weißem Phosphor eingesetzt worden sei.

Ärzte und Ärztinnen berichten von ihnen bisher völlig unbekannten Verletzungen. So erklärte der Chirurg Dr. Muneer Deeb, Oberarzt am Kasseler Klinikum, der mit einem französischen Ärzteteam eine Woche in Gaza operiert hat: „Die Verletzungen, die wir behandelt haben, waren keine Verletzungen durch herkömmliche Splitterbomben. Es gab Verbrennungen bis auf die Knochen“.

Die IPPNW verurteilt den Einsatz von Weißem Phosphor in dicht besiedeltem Gebiet und hat die Bundesregierung und die Fraktionen im Bundestag heute in einem Brief aufgefordert, sich für eine Ächtung dieser Waffen einzusetzen. Nach Artikel 35 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen, ist es verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen. Zwar verstößt der Einsatz von Weißem Phosphor bisher nicht generell gegen die Chemiewaffenkonvention. Die medizinischen Folgen sind aber so inhuman, dass wir uns für ein Verbot des Einsatzes von Weißem Phosphor in bewaffneten Konflikten aussprechen. Er sollte unter Protokoll III der Konvention zum Verbot besonders inhumaner Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons) fallen und völkerrechtlich als Kriegsverbrechen geahndet werden. Israel und die USA haben dieses Protokoll bisher nicht ratifiziert.

Der Einsatz von Phosphorgranaten verursacht schwere Brandwunden, die schlecht heilen. Die entstandene Brandwunde hat eine gelbliche Färbung und riecht stechend nach Knoblauch. Selbst kleinste Phosphorpartikel, die auf die Haut gelangen, erzeugen schmerzhafte Verbrennungen zweiten oder dritten Grades. Zum Teil sind die Verletzungen sehr tief, da sich die fettlöslichen Phosphorpartikel bis zum Knochen fressen können. Die Reaktion kommt erst dann zum Erliegen, wenn der weiße Phosphor vollständig verbrannt ist oder wenn ihm der Luftsauerstoff entzogen wird.

Zudem sind Weißer Phosphor und seine Dämpfe hochgiftig. Für einen Erwachsenen sind bei direkter Aufnahme schon 50 mg tödlich. Der Tod tritt erst nach 5 bis 10 Tagen ein, die Giftwirkung beruht auf einer Störung der Eiweiß- und Kohlenhydratsynthese. Ein zweijähriges Kind kann bei einer Dosis von nur 2 mg weißem Phosphor innerhalb weniger Stunden sterben. Die Kinder leiden unter anderem an inneren Blutungen und Anämie und fallen schließlich ins Koma.

Die IPPNW hat ein Factsheet zu den medizinischen Folgen des Einsatzes von Phosphorbomben erstellt. Sie können das Infoblatt auf der Homepage unter www.ippnw.de/frieden/israel-palaestina downloaden. 

Quelle: Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges

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