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Medien: Putin kein „Stasi“-Mitarbeiter“

Archivmeldung vom 14.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wladimir Putin (2017)
Wladimir Putin (2017)

Foto: Kremlin.ru
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Behauptung, Russlands Präsident Wladimir Putin sei als früherer Aufklärer des sowjetischen KGB in der DDR Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gewesen, hat sich als falsch erwiesen. Die „Bild“-Zeitung hat das Anfang der Woche behauptet, nachdem ein MfS-Ausweis für Putin im Original aufgetaucht war.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Für Wirbel in deutschen Medien sorgte kürzlich der in Dresden aufgetauchte Ausweis des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) für den heutigen Präsidenten Russlands Wladimir Putin aus seiner Zeit als KGB-Mitarbeiter in der DDR. So behauptete die „Bild“-Zeitung, dass Putins „geheimer Stasi-Ausweis“ entdeckt worden sei. Dieser belege, dass der heutige russische Staatschef „auch Mitarbeiter des berüchtigten Staatssicherheitsdienstes“ war, so das Boulevard-Blatt.

In dem Buch „Mein Kollege Putin: Als KGB-Agent in Dresden 1985-1990“ von Wladimir Usolzew aus dem Jahr 2014 heißt es: „Die Mitarbeiter der Aufklärungsgruppen [des KGB – Anm. d. Red.] hatten Ausweise als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).“ Doch das zeigt sich als ungenaue Erinnerung.

Nach bisherigem Forschungsstand sei ein solcher MfS-Hausausweis für KGB-Mitarbeiter „kein Hinweis darauf, dass Wladimir Putin für das MfS gearbeitet hat“. Das teilt die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) auf ihrer Website mit. Solche Ausweise seien „übliche Praxis“ gewesen.

„Der Ausweis war Teil der Ausstattung für die Erledigung der Aufgaben des KGB in der Zusammenarbeit mit dem MfS. Welche Aufgaben zu erledigen waren, sind dem Hausausweis nicht zu entnehmen und auch in der Existenz eines solchen Ausweises nicht zu erkennen.“

Wer als Verbindungsoffizier des sowjetischen Geheimdienstes KGB seinen Dienst in der DDR versah, wurde laut BStU mit einem Hausausweis der zuständigen MfS-Dienststelle ausgestattet. In den Bezirken der DDR erhielten nach Angaben der Behörde die KGB-Vertreter damit Zugang zu den Bezirksverwaltungen des MfS.

„Dies trifft auch auf den MfS-Hausausweis von Wladimir Putin zu, der in Dresden von 1985-1990 seinen Dienst als ein dem KGB-Verbindungsoffizier untergeordneter Offizier verrichtete.“

Der letzte Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS, Werner Großmann, bestätigte gegenüber Sputnik, dass die Ausweise für KGB-Vertreter nicht bedeuteten, dass diese MfS-Mitarbeiter waren und sie nur zum Betreten der Gebäude berechtigten.

Laut BStU wurde die entsprechende Regelung schriftlich im Artikel V des am 29. März 1978 vom Minister für Staatssicherheit Erich Mielke und dem damaligen KGB-Vorsitzenden Juri Andropow unterschriebenen Protokoll über die Regelung des Zusammenwirkens zwischen dem MfS und der KGB-Vertretung in Karlshorst festgehalten:

"Die Verbindungsoffiziere der Vertretung des KfS [KGB] beim MfS der DDR sowie andere, mit der Unterhaltung der Verbindung zu den Leitern der Diensteinheiten des MfS der DDR beauftragte Mitarbeiter der Vertretung des KfS beim MfS der DDR werden zur Erfüllung ihrer […] Aufgaben mit Dienstdokumenten des MfS der DDR ausgerüstet, die es ihnen gestatten, die Diensträumlichkeiten des MfS der DDR zu betreten.""

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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