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Osterreich: Wegen falscher Corona-Zahlen - Gericht bestätigt: Demo-Verbot in Wien war illegal!

Archivmeldung vom 31.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Demo in Wien am 31.01.2021 Bild: Wochenblick
Demo in Wien am 31.01.2021 Bild: Wochenblick

Das Verwaltungsgericht Wien fällte ein richtungsweisendes Hammer-Urteil. Dabei stellte es nicht nur heraus, dass die Untersagung der großen politischen Kundgebung vor zwei Monaten zu Unrecht erfolgte. Denn der Richterspruch watscht auch die Grundlage der bisherigen Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung regelrecht ab. Von der Zählweise der Corona-Fälle über die Verwendung des umstrittenen PCR-Tests bleibt kein Stein auf dem anderen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf das Gerichtsurteil des VG Wien.

Weiter berichtet das Magazin: "Nachdem bereits die von einer mutigen Oberösterreicherin angemeldete Freiheits-Demo am 31. Jänner mit fadenscheinigen Gründen untersagt wurde, meldeten die Freiheitlichen eine Ersatz-Kundgebung an. Obwohl auch diese – wie sich nun herausstellt total rechtswidrig – untersagt wurde, kamen letztlich über 20.000 Menschen zum „Tag der Freiheit“. Um ein für alle Mal Klarheit zu schaffen, legte die FPÖ eine Beschwerde gegen das Verbot ihrer Kundgebung an – und bekam vollumfänglich recht.

Dilettantischer Untersagungsbescheid völlig zerpflückt

In der Begründung für den Richterspruch, die dem Wochenblick vorliegt, zerreißt das Verwaltungsgericht Wien die Argumente der LPD Wien für die Untersagung förmlich in der Luft. Dass die ordentliche Gerichtsbarkeit feststellen würde, dass das willkürliche Verbot und die einhergehende Einschränkung der Grundrechte gesetzeswidrig sind: Damit rechneten einige Beobachter bereits nach der fragwürdigen Untersagung.

Aber das Ausmaß, wie das Gericht mit dem türkis-grünen Corona-Kurs abrechnet, dürfte wohl die kühnsten Vorstellungen der größten Optimisten unter den Regierungskritikern übersteigen. Denn es gibt nicht nur der FPÖ-Beschwerde „in allen Punkten“ recht, sondern geht noch weit über deren Argumente hinaus. Harsche Kritik fiel dabei insbesondere auf die von der Regierung publizierten Corona-Zahlen und deren Ermittlung. 

Gericht urteilt: PCR-Test taugt nicht zur Diagnostik!

Das Gericht bestätigt sogar das, was Maßnahmenkritiker seit Monaten einmahnen: Dass der PCR-Test nichts taugt. Ganz ausdrücklich verweist das Gericht auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“. Dies alleine sei aber noch nicht einmal das größte Problem.

Denn der Gesundheitsminister nutze sogar eine noch viel breitere Definition für Covid-19-Erkrankungen als die WHO. Weil die Corona-Kommission dessen Zahlen verwendet und nicht jene nach WHO-Richtlinien, sei jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch. Folgerichtig könne mit der verwendeten Definition auch kein Versammlungsverbot begründen lassen, so das Verwaltungsgericht schlüssig.

Und diese Erkenntnis ist nur die Spitze des Eisbergs…

Somit kommt das Gericht zum Schluss, dass in der Information des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf welche die Landespolizeidirektion Wien ihre Untersagung stützte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“. Das Verbot galt schon zuvor auch aus dem Gesichtspunkt fragwürdig, dass die Gerichtsbarkeit schon seit Jahren bloße Befürchtungen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als nicht ausreichend für Demoverbote erachtetet.

In Anbetracht dieser „bahnbrechenden Erkenntnis“ laden die Freiheitlichen am heutigen Mittwoch um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz, die im Livestream verfolgt werden kann. Dabei wollen sie weitere Details zur fragwürdigen Untersagung präsentieren. Wochenblick wird die Enthüllungen von Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch und FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak aufmerksam verfolgen und laufend über das Hammer-Urteil berichten.


Quelle: Wochenblick

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