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4 Wochen Isolation ohne Kinder- & Haustierkontakt: So irre reagiert Rauch auf Affenpocken

Archivmeldung vom 25.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Hintergrund: Freepik; Rauch: Karo Pernegger/Die Grünen, Wikimedia Commons, CC0; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Hintergrund: Freepik; Rauch: Karo Pernegger/Die Grünen, Wikimedia Commons, CC0; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Wie Wochenblick bereits am Sonntag ahnte, schaffte es Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nun sogar, die brutale Affenpocken-Verordnung aus Belgien zu übertreffen. Wer Symptome aufweist, muss bis zu vier Wochen zuhause bleiben – denn diese endet erst mit dem Abfall der letzten Kruste. Auch Kontaktpersonen, die irgendwelche Symptome aufweisen, dürfen mit bis zu drei Wochen verordneter Auszeit rechnen. Und das kann einen schneller treffen, als man denkt.

Weiter berichtet das Magazin: "Rauch setzt nächsten Pandemie-Wahnsinn in Kraft

Wer dachte, nach der Quarantäne-Wut bei Corona könnte es nicht mehr schlimmer kommen, wird nun eines Besseren belehrt. Denn obwohl es bislang in Österreich nur einen einzigen nachgewiesenen Affenpocken-Fall gibt, gibt die Regierung erneut den Maßnahmen-Fanatiker. Wer mittels PCR-Test positiv auf Affenpocken getestet wird, gilt als bestätigter Fall. Als Verdachtsfall gelten auch Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer, die in Afrika waren, sofern Fieber oder einen Ausschlag unbekannter Ursache haben sowie an Schüttelfrost, Schwitzen, Muskelschmerzen oder Rückenschmerzen leiden.

Bei den Kontaktpersonen wird zwischen “Typ 1” und “Typ 2”-Kontakten unterschieden. Erstere müssen in diesen genannten Fällen unter Umständen auch in Quarantäne. Zum “Typ 1” zählen unter anderem Sexualpartner, Haushaltskontakte oder Übernachtungen im selben Raum sowie Passagiere von Flugzeugen, Bussen, Zügen, die über acht Stunden lang neben einem Affenpocken-Fall saßen. Sprich: Es könnte dann bereits ausreichen, zufällig in einer Jugendherberge mit einer infizierten Person oder im falschen Fernzug zwischen Bregenz und Wien neben einem Affenpocken-Fall gesessen zu haben.

Dauerkontrolle ohne Kinder und Haustiere

Hat man dieses Pech, dann heißt es ab in die Überwachung. Besagte Kontaktpersonen bekommen tägliche Anrufe der Gesundheitsbehörden und müssen über ihren Gesundheitszustand berichten. Sobald sie irgendwelche entsprechenden Symptome aufweisen, heißt es für drei Wochen in den Hausarrest. Doch das ist nicht genug: In den Leitlinien für Gesundheitsbehörden empfiehlt Rauch sogar, dass Betroffene keinen Kontakt zu Kindern unter 12 Jahren, zu Schwangeren oder Haustieren halten sollen – egal ob sie im Hausarrest sind oder nicht. Für Eltern und Tierbesitzer wohl eine völlige Unmöglichkeit.

Doch für Menschen mit Haustieren kommt es noch dicker: Denn die ersten Medien beginnen bereits mit reißerischer Berichterstattung. Ein Inseratenkaiser-Blatt zitiert sogenannte Experten des “Europäischen Zentrum für die Kontrolle von Krankheiten (ECDC): “Wenn es zu einer Übertragung von Mensch zu Tier kommt und sich das Virus in einer Tierpopulation ausbreitet, besteht die Gefahr, dass die Krankheit in Europa endemisch werden könnte.” Das Medium ist sich nicht zu blöd, in der Einleitung seines Artikels die unfassbare Frage zu stellen: “Stellen Haustiere eine Gefahr dar?”

“Contact Tracing” auch bei flüchtigen Kontakten

Weniger einschneidend sieht es bei “Typ 2”-Kontakten aus, zu denen kürzere Sozialkontakte wie Arbeitskollegen in anderen Büros oder flüchtige Kontakte im Fitnessstudio, in der Sauna oder im Bad zählen. Allerdings empfiehlt das Gesundheitsministerium den Behörden auch hier, ein “Contact Tracing” anzuwenden. Die Überwachung des Gesundheitsstatus ist hier allerdings weniger stringent. Hier sollen die Betroffenen sich eigenverantwortlich laufend bei der Behörde melden. In beiden Fällen soll es allerdings zu einer namentlichen Registrierung samt Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Arbeitgeber und Wohnverhältnissen kommen.

Dass es bei einem nach bisherigem Wissensstand nur beschränkt ansteckenden Virus, das derzeit fast ausschließlich im Homosexuellen-Milieu kursiert, zu einer so überbordenden Datenerhebung kommen soll, lässt tief blicken. Dass es hierbei wirklich um das Interesse der öffentlichen Gesundheit geht, daran dürften viele Bürger zweifeln. Bereits im Zuge der Corona-Diktatur in Österreich wurden Patientendaten im großen Stil erhoben und Bewegungsprofile unter dem Vorwand der “Eindämmung der Pandemie” teilweise an die politischen Entscheidungsträger weitergegeben.

Zwangsimpfung für Kontaktpersonen in Wien?

Ebenso besorgniserregend sind die Aussagen des Infektionlogen Christoph Wenisch im Bezug auf den ersten Affenpockenfall in Wien: “Die Kontakte des Patienten werden nun nachträglich gegen Pocken geimpft. Dies kann behördlich angeordnet werden.” Will man uns hier also den nächsten sinnlosen Impfzwang schmackhaft machen? Mit den weitaus gefährlicheren Echten Pocken besteht jedenfalls eine Kreuzimmunität. Eine Pocken-Impfpflicht bestand in Österreich bereits zwischen 1948 und 1980 und wurde häufig von Corona-Stichzwang-Befürwortern argumentativ ins Feld geführt."

Quelle: Wochenblick

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