Jurist: „Deutschland braucht die Whistleblower“
Archivmeldung vom 14.07.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHäufig setzen Whistleblower ihren Ruf oder ihre berufliche Existenz aufs Spiel, um Missstände aufzudecken. Das müsste in diesem Ausmaß nicht sein, sagt der Jurist Dieter Deiseroth im Sputnik-Interview. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht gehört der Jury zur Vergabe des Whistleblower-Preises an.
Im von Bolle Selke geführten Interview heißt es: "Herr Dr. Deiseroth, in dem Geleitwort zu Ihrer Veröffentlichung zum Whistleblower-Preis 2017 nennt Heribert Prantl den Whistleblower „einen, der Missstände, nicht tolerierbare Gefahren und kriminelle Heimlichkeiten abpfeift“. Wie wichtig sind Whistleblower für die deutsche Gesellschaft?
Whistleblower sind Insider, die im eigenen Wirkungskreis oder eigenen Arbeitsumfeld handeln und Alarm schlagen, wo es nötig ist. Sie nehmen illegales Handeln, gravierende Missstände oder erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt, Demokratie, Frieden oder andere wichtige Gemeingüter nicht länger schweigend hin, sondern decken diese auf. Sie handeln dabei im Interesse des Gemeinwohls. Sie folgen ihrem Gewissen – auch dann, wenn es unbequem für sie selbst werden kann. So gehen sie häufig ein hohes Risiko ein und setzen ihren Ruf oder gar ihre Existenz aufs Spiel. Oft werden sie von jenen unter Druck gesetzt, die unbequeme Wahrheiten vertuschen wollen. Moderne Gesellschaften sind auf Whistleblower angewiesen. Das gilt auch für Deutschland.
Können Sie dafür einige Beispiele geben?
Vielfach können Straftaten – etwa bei öffentlichen Ausschreibungen, Finanzmanipulationen oder in Korruptionsfällen – nur aufgrund von Insider-Hinweisen aufgeklärt werden. Im Bereich der Lebensmittelüberwachung gibt es viel zu wenig Bedienstete, um verlässlich Gesetzesverstöße aufzudecken und Gefahren für Verbraucher rechtzeitig zu verhindern – Stichwort: Gammelfleisch. Schädigungen der Umwelt durch unzulässige Emissionen und Immissionen in Wasser, Luft, Boden und andere Medien können vielfach nur aufgrund von Hinweisen aufgedeckt werden, die Insider geben. Staatliche Überwachungsbehörden sind informationell und personell ohne diese Hinweise häufig hoffnungslos überfordert, insbesondere in Zeiten des Stellenabbaus.
Rechtzeitige Hinweise von Whistleblowern können aber auch dem Arbeitgeber erhebliche Kosten ersparen. Denken Sie an das zu späte Aufdecken der korrupten Vorgänge bei Siemens, der Finanzmanipulationen der Deutschen Bank und der Schummeleien mit den Abgaswerten bei VW und anderen Autoherstellern sowie deren Folgen. Oder: Mängel der Pflegequalität oder gravierende Pflegefehler zum Beispiel in Senioren- und Pflegeheimen, die nicht rechtzeitig bekannt werden und die Pflegbedürftige schädigen, verursachen nicht nur großes Leid bei besonders hilfsbedürftigen Menschen. Sie können für den Heimträger auch erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Sie sitzen in der Jury, die den Whistleblower-Preis vergibt, zuletzt 2017 an Martin Porwoll, Maria-Elisabeth Klein und Can Dündar. Wie würden Sie die rechtliche Situation von Whistleblowern in Deutschland beschreiben?
Die Rechtslage bei uns in Deutschland schützt Whistleblower leider nur sehr unzureichend. Das hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom 21. Juli 2011 im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch nachhaltig deutlich gemacht. Sowohl das Landesarbeitsgericht Berlin als auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mussten sich sagen lassen, dass sie das Grundrecht der Meinungsfreiheit der Whistleblowerin hatten leerlaufen lassen und damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzten. Auch der aktuelle Fall der beiden Whistleblower Porwoll und Klein zeigt dies deutlich. Das geltende deutsche Arbeitsrecht schützt Whistleblower nicht einmal in einem solchen Fall vor einer Kündigung durch einen mutmaßlichen Verbrecher. Welch eine Perversion des Rechts!
Der Whistleblower Werner Pätsch deckte als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes 1963 eine Abhöraffäre auf. Er wurde 1965 wegen vorsätzlicher Verletzung der Amtsverschwiegenheit zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Hat sich die Rechtslage seitdem verändert? Könnte ein Whistleblower heutzutage wegen Geheimnisverrat verurteilt werden? Auch wenn sein Geheimnisverrat der Allgemeinheit dient?
Werner Pätsch wurde wegen seiner 1963 erfolgten Enthüllungen über rechts- und verfassungswidrige Abhöraktionen, an denen das Bundesamt für Verfassungsschutz im Verein mit den US-Streitkräften in Deutschland beteiligt war, 1965 vom Bundesgerichtshof zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies gebilligt. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass die Aufdeckung von gravierenden Verstößen gegen das geltende Recht, insbesondere gegen die Verfassung und gegen völkerrechtliche Verträge, keine strafwürdigen Dienst- oder Staatsgeheimnis darstellen, sondern vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Ihre Enthüllung gegenüber zuständigen Stellen oder dem Parlament (Art. 17 GG) oder in schweren Fällen ihre öffentliche Mitteilung und Kritik ist gerechtfertigt und muss zulässig sein. Das wird aber in der Rechtspraxis und im Fachschrifttum bisher wenig beachtet und beschwiegen. Das in Deutschland geltende Strafrecht ermöglicht deshalb bis heute nach wie vor die Bestrafung der Aufdeckung von illegalen Dienst- und Staatsgeheimnissen. Ein „Fall Dündar“ wäre damit auch in Deutschland möglich. Es wäre deshalb sehr zu begrüßen, wenn der deutsche Gesetzgeber sich dieser Aufgabe mit allem gebotenen Ernst und Elan annehmen würde. Die Enthüllungen unter anderem über das Wirken der NSA und anderer Nachrichtendienste geben gerade auch in Deutschland dazu alle Veranlassung.
Martin Porwoll und Maria-Elisabeth Klein haben beide ihren Arbeitsplatz bei der Alten Apotheke in Bottrop verloren. Sie hatten den Skandal um mutmaßlich gestreckte Zytostatika aufgedeckt. Whistleblower verlieren oft ihre berufliche Existenz. Wie ist da die aktuelle Rechtslage? Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entschied sogar in erster Instanz, dass die Kündigung Porwolls rechtens sei.
Es gibt in Deutschland für Beschäftigte keinen ausdrücklichen Schutz für Whistleblower. Es reicht nicht aus, wie bisher von vielen Arbeitsgerichten praktiziert, die grundrechtliche Meinungsäußerungsfreiheit des Artikel 5 GG (Grundgesetz) ‚mittelbar‘ über auslegungsfähige Generalklauseln oder unbestimmte Rechtsbegriffe im Rahmen einer nachträglichen gerichtlichen Interessenabwägung mit anderen Gesichtspunkten im Kündigungsschutzprozess zu berücksichtigen. Das schafft insbesondere keine Planungssicherheit für Beschäftigte, sondern schreckt ab.
Die EU-Kommission will mit einem neuen Richtlinien-Entwurf Informanten besser schützen, wenn diese Missstände an die Öffentlichkeit bringen, die beispielsweise die öffentliche Gesundheit gefährden, Vorschriften der Produktsicherheit verletzen oder gegen den Verbraucher- oder Umweltschutz verstoßen. Wie sehen die Pläne aus?
Es handelt sich um den Entwurf einer EU-Richtlinie, den die EU-Kommission auf eine entsprechende Forderung des EU-Parlaments hin am 23. April 2018 vorgelegt hat. Es geht dabei um den Schutz von Personen, die innerhalb der Europäischen Union Verstöße gegen EU-Recht melden.
Könnten die EU-Pläne auch die Situation in Deutschland verbessern?
Würden sie vom EU-Parlament gebilligt und in Kraft treten, wäre dies ein wichtiges Signal auch für Deutschland. Es wäre aber in der Substanz lediglich ein Fortschritt für ein Teil-Segment: Whistleblower sollen geschützt werden, wenn sie Fehlhandlungen und Straftaten aufdecken, bei denen EU-Recht verletzt wird. Weite Bereiche, in denen Whistleblowing eine bedeutsame Rolle spielt, blieben jedoch ungeregelt.
Was müsste sich, abgesehen davon, hierzulande in der Hinsicht noch verbessern?
Für einen wirksamen Whistleblower-Schutz muss man mehrere Aspekte in den Blick nehmen.
Zum einen ist eine wirksame Garantie der Meinungsäußerungsfreiheit erforderlich – für alle Bürgerinnen und Bürger, gerade auch in den Beschäftigungsverhältnissen in den Betrieben, Verwaltungen und Dienstleistungspraxen der Ärzte, Apotheker, Ingenieure, Anwälte et cetera. Die Meinungsäußerungsfreiheit der Beschäftigten im Betrieb darf derjenigen eines Arbeitgebers nicht nachstehen. Für das Individuum geht es in diesem menschenrechtlichen Gewährleistungsbereich – innerhalb der normierten spezifischen Grenzen – um Freiheit vor Fremdbestimmung und um Freiheit zur Selbstbestimmung. Das gilt nicht nur für den öffentlichen, sondern gerade auch für den betrieblichen Bereich, wo die meisten Menschen einen Großteil ihrer Lebenszeit verbringen und ihren Lebensunterhalt verdienen.
Zweitens brauchen wir eine ausdrückliche Schutznorm für gutgläubiges Whistleblowing: Wer in gutem Glauben auf gravierende betriebliche oder innerdienstliche Missstände, Rechtsverletzungen oder gar Straftaten gegenüber zuständigen Stellen oder auch in der Öffentlichkeit hinweist, darf deswegen weder diskriminiert noch sonst benachteiligt oder gar gekündigt werden. Für den Fall, dass dies trotzdem geschieht, muss ein effektiver gesetzlicher Anspruch auf Wiedergutmachung und Schadensersatz geschaffen werden.
Drittens müssen Beschäftigte wirksam vor wirtschaftlichen und anderen Nachteilen geschützt werden, wenn sie sich weigern, an Rechtsbrüchen mitzuwirken oder diese zu vertuschen.
Viertens: Wer einen Whistleblower diskriminiert, muss zudem den daraus resultierenden Schaden ersetzen.
Notwendig ist über Rechtsänderungen hinaus aber auch eine ethikfreundliche Infrastruktur in Unternehmen, Instituten und behördlichen Dienststellen. Dazu gehört es, einen ‚Code of Conduct‘, also einen Kodex für berufsethisches Verhalten in Betrieben, Instituten und Behörden zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, Ethikschutzbeauftragte oder Ombudspersonen zu berufen, an die sich Whistleblower ohne Furcht vor Repressalien wenden können, gegebenenfalls auch über eine vor Repressionen schützende Hotline.
Wir haben Dieter Deiseroth auch gefragt, wer für ihn bedeutende Whistleblower sind. Die Antwort gibt es hier zu lesen: https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20180714321549036-whistleblower-snowden-porwoll-rechtslage/
Quelle: Sputnik (Deutschland)