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Auch der Flüchtlingspakt löst Bedenken bei der österreichischen Regierung aus

Archivmeldung vom 08.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Wie Unzensuriert [1] bereits am 15. November berichtete, ist auch die Verabschiedung eines Flüchtlingspaktes [2] in der UNO vorgesehen. Dieser Pakt soll im Rahmen einer Abstimmung über den UNHCR-Bericht in der UNO von den Mitgliedstaaten noch im Dezember angenommen werden. Als Kritikpunkte wurden vor allem angeführt, dass eine Ausweitung des Flüchtlingsbegriffes auf Klima- und Umweltflüchtlinge und auch auf interne Vertriebene (im Ursprungsland) zu befürchten ist.

Umsiedlungsprogramme (Resettlement) sollen massiv ausgeweitet und die Flüchtlingsbürokratie ausgebaut werden (Globales Flüchtlingsforum), wobei auch die sogenannte Zivilgesellschaft immer stärker in solche Umsiedlungsprogramme eingebunden werden soll.

Sehr lange Zeit stand die Diskussion über den Migrationspakt, den die österreichische Bundesregierung ja am 31. Oktober ablehnte, im Mittelpunkt der hitzigen Diskussion in der Öffentlichkeit. Der Flüchtlingspakt führte hingegen ein stiefmütterliches Dasein auch bei der kritischen Gegenöffentlichkeit und erst in den letzten zwei Wochen schwappte die Diskussion dann endgültig vom Migrationspakt auf den Flüchtlingspakt über.

Diese Signale sind auch bei der österreichischen Bundesregierung angekommen. Nach ersten Medienberichten, dass Österreich dem Flüchtlingspakt zustimmen werde, kam es in der Folge zu einer Klarstellung des Außenministeriums am 1. Dezember, dass Österreich zwar den Flüchtlingspakt grundsätzlich zustimmen werde, aber noch eine Prüfung der kritischen Punkte im Pakt und möglicher Handlungsoptionen dazu laufe. Bedenken wurden vor allem gegen die globale Verteilung von Flüchtlingen und die Vermischung des klassischen Flüchtlingsbegriffes nach Genfer Konvention einerseits und Wirtschaftsflüchtlingen andererseits geäußert.

Die  Presse berichtete am 4. Dezember, dass eine Erklärung vor der UNO geplant sei. Und am 5. Dezember gab es eine Erklärung des Außenministeriums zum Flüchtlingspakt an die Bundesregierung, Das Außenministerium hält dabei fest, dass durch diesen Pakt weder direkt noch im Wege des Völkergewohnheitsrechts, Soft Law oder internationaler Rechtsprechung ein Eingriff in nationales Asyl- und Fremdenrecht vorgenommen werden kann und es wird betont, dass Klima- und Wirtschaftsflüchtlinge von der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfasst sind. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen von Personen ohne Flüchtlingsstatus, neben freiwilliger Rückkehr von Flüchtlingen (die im Flüchtlingspakt bevorzugte Maßnahme), weiterhin durchgeführt werden. Die Bedenken gegenüber einzelnen Inhalten des UN-Flüchtlingspakts werden Vertreter der Bundesregierung  gegenüber den mit dem UN-Flüchtlingspakt befassten Organen der Vereinten Nationen und bei Bedarf auch gegenüber anderen relevanten zwischenstaatlichen Organisationen kommunizieren.

Diese Studie (Auswirkungen der Annahme des Global Compact zu Flüchtlingen und des Global Compact über Migration für Österreich) des Salzburger Völkerrechtlers Dr. Geistlinger vom 17. Oktober diente der Bundesregierung als Argumentationsgrundlage für die Ablehnung des Migrationspaktes. Die Studie untersuchte alle beiden UN-Pakte. Geistlinger hält den Migrationspakt für unvereinbar mit der österreichischen Migrationspolitik (z.B. aufgrund der Verwässerung der Grenze legaler und illegaler Migration, Schaffung einer völkerrechtlichen Kategorie des Migranten, Stärkung der Rolle der IOM, Rechtsfortbildung im Wege von „soft law“) und empfiehlt abschließend als erste Priorität eine Ablehnung des Migrationspaktes, bzw. wenn das nicht möglich ist, zumindest eine Annahme mit stark einschränkenden Vorbehalten.

Der UN-Flüchtlingspakt wird in der Studie weniger kritisch betrachtet, unter anderem weil er Ziele beinhaltet, die auch Österreich unterstützen kann, wie z.B. Schaffung von Bedingungen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge für ihre Rückkehr. Da er aber dennoch, wie oben erwähnt, auch viele Elemente hat, die Österreich eben nicht unterstützen kann, hält Geistlinger auch hier besondere Vorsicht geboten, und empfiehlt für den Flüchtlingspakt als erste Priorität eine Annahme, aber mit Vorbehalten, die darauf abzielen, etwaiges Völkergewohnheitsrecht oder allgemeine Rechtsgrundsätze, erst gar nicht entstehen zu lassen. Diese Vorbehalte sollen unter anderem auf der Ebene der UN-Generalversammlung geäußert werden (siehe Punkt 7, Seite 5 – abschließende Empfehlungen)

Da der Flüchtlingspakt über die anerkannte UN-Organisation UNHCR (Flüchtlingshochkommissariat) ausgearbeitet wurde, empfiehlt Geistlinger gleichzeitig auch, gegenüber dem UNHCR in einer gesonderten Stellungnahme die oben genannten Vorbehalte zusätzlich zu äußern.

Weiterlesen: www.unzensuriert.at/content/0028397-UN-Fluechtlingspakt-Bedenken-der-Regierung

Datenbasis:

[1] https://www.unzensuriert.at/content/0028239-Nach-Migrationspakt-Auch-UN-Fluechtlingspakt-soll-im-Dezember-UNO-durchgewunken

[2] https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2018/11/GCR_final_GER.pdf

Quelle: Unser Mitteleuropa

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