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EU-Kommission: Keine Sozialhilfe für alle EU-Bürger gefordert

Archivmeldung vom 10.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Schmuttel / pixelio.de
Bild: Schmuttel / pixelio.de

Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass sie von Deutschland keine Zahlungen von Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land fordert. Eine Sprecherin der Kommission wies am Freitag entsprechende Berichte zurück. Diese seien "natürlich komplett falsch". Das EU-Recht würde Deutschland nicht zu Zahlungen an wirtschaftlich inaktive Bürger während der ersten drei Aufenthaltsmonate verpflichten.

"Um Sozialleistungen in einem anderen EU-Land zu erhalten, muss ein EU-Bürger entweder ein Arbeitnehmer, ein direktes Familienmitglied sein oder dauerhaft wohnhaft in dem Land sein", so die Sprecherin. Zuvor war berichtet worden, dass die EU-Kommission in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Vereinbarkeit einer zentraler Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen mit dem EU-Recht infrage gestellt hatte.

Hartz IV für Zuwanderer: EU-Abgeordnete kritisieren EU-Kommission

Der Vorsitzende der CSU-Europagruppe im EU-Parlament, Markus Ferber, hat die Stellungnahme der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scharf kritisiert, die einen leichteren Zugang für Zuwanderer zu deutschen Sozialleistungen fordert. "Ich halte diese Stellungnahme für brandgefährlich", sagte Ferber der "Welt". Damit werde die "Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander so überdehnt, dass am Ende das europäische Einigungswerk gefährdet werden kann."

Mit ihrer "rein formaljuristischen Einschätzung" leiste die Kommission der europäischen Idee einen Bärendienst, sagte Ferber weiter. "Kompletter Zugang in die Sozialsysteme war nie der Wille des europäischen Gesetzgebers. Die Kommission hat nie ein Ideal zu vertreten, sondern den Willen des Gesetzgebers. Und sie muss Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten berücksichtigen."

All das aber habe die Kommission ausgeblendet. Unverständnis für die Kommission äußerte auch Alexander Graf Lambsdorff, Vorsitzender der FDP-Gruppe im europäischen Parlament. "Wer in Deutschland nie gearbeitet hat und noch nicht mal versucht, einen Job zu bekommen, kann und muss anders beurteilt werden als die große Mehrheit der EU-Bürger, die zum Arbeiten zu uns gekommen sind", sagte Lambsdorff der "Welt". "Dieser Vorschlag der Kommission ist Unsinn, das darf der Gerichtshof nicht akzeptieren."

Die Brüsseler Behörde war einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge in ihrer Stellungnahme vor dem EuGH zu dem Schluss gelangt, dass eine zentrale Vorschrift im deutschen Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, könnten Zuwanderer künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen haben, selbst wenn sie keine Arbeitsstelle suchen.

EU-Abgeordnete: EU-Gelder für Roma in deutsche Kommunen umleiten

Angesichts der anhaltenden Debatte um Zuwanderer und den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen kommt aus dem Europaparlament die Forderung, EU-Gelder für Roma in deutsche Kommunen umzuleiten. "Finanzmittel, die Rumänien und Bulgarien nicht zur Integration der Roma in Anspruch genommen haben, könnten denjenigen deutschen Kommunen helfen, die besonders viele Roma aufgenommen haben und enorme Integrationsleistungen erbringen", sagte die Liberale Nadja Hirsch dem "Handelsblatt" (Montagausgabe). "Dafür sollte sich auch die Große Koalition im Rat in Brüssel stark machen", betonte die stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Soziales und Beschäftigung des EU-Parlaments.

Seit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens 2007 hat der Zuzug von Arbeitsuchenden aus den Ländern stark zugenommen. Oft kommen laut "Handelsblatt" ungelernte Kräfte, die keine Jobs finden. Für Unterkunft, ärztliche Versorgung und Schulbesuche zahlen die Kommunen, in denen sich die Einwanderer niederlassen. Die Städte fühlen sich mit dem kostspieligen Problem allein gelassen.

Tatsächlich hat Rumänien nur knapp ein Drittel der insgesamt 3,6 Milliarden Euro, die über die vergangenen sieben Jahre zur Integration der Roma bereitstanden, auch abgerufen. In Bulgarien liegt die Quote bei knapp über 50 Prozent. Schon ein Teil jener Gelder könne deutsche Kommunen entlasten, sagte Hirsch. Statt immer neues Öl in die populistisch aufgeheizte Zuwanderungsdebatte zu gießen, solle auch CSU-Chef Horst Seehofer endlich konstruktiv an Lösungen mitarbeiten, betonte die liberale Europaabgeordnete.

EU-Kommission fordert Hartz IV für arbeitslose Zuwanderer

Arbeitslose Zuwanderer müssten nach Ansicht der Europäischen Kommission in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV erhalten. Dies geht aus einer Stellungnahme der EU-Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Darin stellt die Kommission eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage. Diese sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, so hätten Zuwanderer künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst dann, wenn sie keine Arbeitsstelle suchen.

Das Arbeitslosengeld II (meist Hartz IV genannt) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

In dem aktuellen Verfahren geht es um eine 24-jährige Rumänin und ihren kleinen Sohn, die seit 2010 dauerhaft in Deutschland leben. Jahrelang wohnte die Frau bei ihrer Schwester in Leipzig und erhielt Kindergeld sowie einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Die Mutter, die lediglich drei Jahre die Schule besucht hatte, nahm keine Arbeit auf und beantragte Hartz-IV-Leistungen, was das Jobcenter ablehnte. Dagegen klagte die Rumänin.

Das Sozialgericht Leipzig hatte den Fall im Juni vergangenen Jahres dem EuGH zur Klärung vorgelegt. Die Kommission bemängelt insbesondere den generellen Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Nach den geltenden Regeln erhalten nur Arbeitnehmer und Selbständige Hartz-IV-Leistungen, nicht aber Migranten, die aus anderen Gründen ins Land kommen, schreibt die Zeitung weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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