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Messermord in Wittlich: US-Militärgericht spricht verdächtige Soldaten frei

Freigeschaltet am 12.10.2024 um 06:39 durch Sanjo Babić
Deutschland-USA: Deutschland in den originalen Farben von oben: Gold, Rot, Schwarz
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Im August 2023 ereignete sich ein dramatischer Vorfall in Wittlich, einer Stadt in Rheinland-Pfalz. Am ersten Tag der Säubrennerkirmes wurde ein 28-Jähriger brutal niedergestochen und verstarb an den Folgen seiner Verletzungen. Zwei US-Soldaten gerieten ins Visier der Ermittlungen. Nun hat ein US-Militärgericht entschieden, eines der beiden Verdächtigen freizusprechen. Der andere Soldat soll laut Medienberichten bereits durch einen anderen, nicht näher genannten Prozess bestraft worden sein. Eine Entlassung aus dem Militär bleibt beiden erspart.

Die Entscheidung des Militärgerichts hat in der Bevölkerung für Entsetzen gesorgt. Die Tat, die sich in der Nacht vor dem Wohnhaus des Opfers abspielte, wirft Fragen zur tatsächlichen Zuständigkeit auf. Der Fall wurde an die US-Militärjustiz übergeben, obwohl das Zusatzabkommen zur Stationierung amerikanischer Truppen seit 1963 explizit vorsieht, dass die deutsche Gerichtsbarkeit in Fällen von Tötungsdelikten herangezogen werden kann.

Die Umstände der Tat, bei der das Opfer mehrere Stiche in die Brust erhielt, sprechen eine klare Sprache. Eine solche Schwere der Handlung würde in Deutschland als Totschlag qualifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern hätte durchaus das Vorrecht gehabt, die Anklage zu erheben, sah jedoch offenbar keine Möglichkeit, diesen Schritt gehen zu können. Diese Entscheidung könnte den Eindruck erwecken, dass das rheinland-pfälzische Innenministerium hier eine wesentliche Rolle gespielt hat, da es weisungsbefugt über die Staatsanwaltschaft ist.

In der deutschen Presse wurde die Notwendigkeit der Verhandlung vor einem US-Militärgericht oft als gegeben dargestellt. Diese Sichtweise könnte der Landesregierung unangenehme Fragen über ihr Handeln in dieser Angelegenheit ersparen. Die Familie des Opfers wurde durch die Übertragung des Verfahrens an die Militärjustiz daran gehindert, als Nebenkläger aufzutreten. Zudem stellte sich die Frage, warum erst während des Verfahrens für einen Übersetzer gesorgt wurde, der den Angehörigen eine Teilnahme an dem Prozess ermöglichen sollte.

Ein zentraler Punkt liegt im US-Rechtssystem, welches nur in dem Rahmen urteilen kann, der durch die vorgelegte Anklage gegeben ist. Diese lautete auf "unpremeditated murder", was nicht direkt mit dem deutschen Konzept des Totschlags übereinstimmt. Die möglichen Strafen im US-System sind zwar ernst, jedoch hätte ein deutsches Gericht die Möglichkeit gehabt, auch auf fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge zu entscheiden, falls der Totschlag nicht nachgewiesen werden kann. Im US-System bleibt den Geschworenen oft nur die Wahl zwischen einem Freispruch oder einer möglicherweise unangemessen hohen Strafe.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Aufmerksamkeit, die diese Tat erregt hat, insbesondere am Eröffnungstag einer Kirmes, wäre eine Verhandlung vor einem deutschen Gericht mehr als angebracht gewesen. Die Hinterbliebenen des Opfers fühlen sich durch die Entscheidung der Behörden im Stich gelassen.

Wenige Tage nach dem Vorfall besuchte Innenminister Michael Ebling (SPD) den US-Stützpunkt Spangdahlem, an dem der Militärprozess stattfand. Ebling signalisierte bereits damals, dass er in dieser unglücklichen Angelegenheit keine Auseinandersetzung mit den US-Vertretern sucht: "Wir stehen, auch wenn solche belastenden Momente in unserer Freundschaft sind, eng beisammen. Das macht die Tat nicht ungeschehen und es bleibt eine ganz ganz schmerzliche Wunde. Aber es bleibt genauso wichtig, dass wir betonen, unsere Freundschaft überdauert auch Ereignisse oder Dinge, die niemand will."

Ob sich die beiden US-Soldaten weiterhin in Deutschland aufhalten, bleibt unklar.

Quelle: ExtremNews

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