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EMRK-Austritt für Oberösterreichs FPÖ-Chef Haimbuchner überlegenswert

Archivmeldung vom 28.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wikimedia Commons/ Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres/CC BY 2.0 / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Wikimedia Commons/ Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres/CC BY 2.0 / AUF1 / Eigenes Werk

Seit vielen Jahren ist Österreich das Ziel hunderttausender Migranten aus aller Herren Länder. Die meisten von ihnen berufen sich auf das Asylrecht, sind aber vielfach nur aus wirtschaftlichen Gründen in die Alpenrepublik eingesickert. Nach dem Vorstoß des ÖVP-Nationalratsabgeordneten und schwarzen Fraktionschefs im Parlament, August Wöginger, die EMRK ins Visier zu nehmen, geht nun Oberösterreichs blauer Landeshauptmann-Stellvertreter noch einen Schritt weiter. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Für Oberösterreichs freiheitlichen Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner ist es daher an der Zeit, über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Menschenrechtskonvention kurz EMRK – nachzudenken. Denn nach Ablehnung ihres Asylantrages müssten Asylwerber eigentlich in ihre Heimat zurückkehren. Doch dies lehnen sie in der Regel ab – entweder mit Hinweis auf angeblich drohende Verfolgung oder fehlende Papiere. Aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen, insbesondere internationaler Verträge, sind Rückführungen oft kaum möglich.

EMRK verhindert Abschiebungen

Ein Hemmschuh dabei ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die hohe Hürden für die Abschiebung von abgelehnten Asylwerbern aufstellt. Ein Problem in diesem Zusammenhang ist, dass die EU-Staaten auch außerhalb ihrer Hoheitsgebiete an die EMRK gebunden sind. Demnach dürfen sie etwa sogenannte Boots-Flüchtlinge im Mittelmeer, die illegal in die EU einsickern wollen, nicht kollektiv zurückweisen. Denn dagegen steht Artikel 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK. Dieser verbietet Kollektiv-Ausweisungen ausländischer Personen. Illegalen Migranten steht danach das Recht auf Prüfung ihrer persönlichen Umstände zu – und dies auch dann, wenn offensichtlich ist, dass es sich um reine Armuts-Migration handelt. Denn dies ergibt sich vielfach schon aus dem Herkunftsland des Asyl-Heischenden, in dem ihm keine Verfolgung droht. Man denke zum Beispiel an Staaten wie Tunesien oder Marokko.

Fatale Rechtsprechung des EGMR

Verschärft wird die rechtliche Lage noch durch die Rechtsprechung des in Straßburg ansässigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – kurz EGMR. Dieser legt die Europäische Menschenrechtskonvention immer ausgedehnter aus und verunmöglicht somit zunehmend Abschiebungen. So verhinderte schon vor Jahren besagter Gerichtshof etwa die Abschiebung eines nigerianischen Sexual-Verbrechers aus England, der dort eine 13-Jährige vergewaltigt hatte, mit dem Hinweis auf dessen Recht zur Wahrung seines Privat- und Familienlebens. Die Richter stellen demnach das Wohl eines ausländischen Schwerverbrechers über das Sicherheitsbedürfnis des Gastlandes.

Großbritannien Vorreiter bei EMRK-Kritik

Großbritanniens Premierminister Rishi Sunak schloss Anfang Februar in Bezug auf die Rückweisung von Migranten einen Austritt seines Landes aus der EMRK nicht aus. Er reagierte damit auf die wachsenden Probleme bei der Abschiebung abgelehnter Asylwerber. Nun schloss sich Oberösterreichs FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner dem an und erklärte: „Ein Austritt ist für mich nicht das primäre Ziel. Aber ich nehme es in Kauf, wenn ich zwischen der Sicherheit für die österreichische Bevölkerung und einer Konvention wählen muss.“

Auch ÖVP-Wöginger erkennt Handlungsbedarf

Vor ihm hatte in Österreich bereits der Fraktionschef der ÖVP im Nationalrat, der oberösterreichische Innviertler August Wöginger , eine „ Überarbeitungder EMRK angeregt. Damit war auch für den ÖVP-Politiker klar, dass Handlungsbedarf besteht und die geltende Rechtslage unhaltbar ist. Wörtlich sagte Wöginger : „ Die Europäische Union hat sieben Jahre lang verschlafen, tragfähige Lösungen zum Schutz der Außengrenzen auf den Tisch zu legen. Das ist ein Aufruf in Richtung Europa, in die Gänge zu kommen.“ Ferner wies er darauf hin, dass Österreich „derzeit die zweitstärkste Pro-Kopf-Belastung innerhalb Europas“ habe. Für das Rütteln an der EMRK erntete Wöginger viel Kritik, auch aus den eigenen Reihen.

2/3-Mehrheit im Nationalrat nötig

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag durch einfaches Bundesgesetz verdrängt werden kann, steht diese in Österreich im Verfassungsrang. Das bedeutet, dass diesbezügliche Änderungen einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfen. Auch wenn eine solche Mehrheit im Nationalrat derzeit unwahrscheinlich ist, so ist dennoch Haimbuchners Vorschlag eine überfällige Anregung an die hohe Politik, endlich entschiedene Maßnahmen gegen den Asyl-Missbrauch zu erlassen. Schließlich geht es auch darum, dass die Souveränität Österreichs nicht noch stärker durch übernationale Bestimmungen eingeengt und ausgehöhlt wird."

Quelle: AUF1.info

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