Nicht-EU-Bürger: Weiterhin über 3 Millionen erstmals erteilte Aufenthaltstitel in den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2018
Archivmeldung vom 25.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttIm Jahr 2018 wurden in der Europäischen Union (EU) etwa 3,2 Millionen erstmals erteilte Aufenthaltstitel an Nicht-EU-Bürger verzeichnet. Im Vergleich zu 2017 stieg die Zahl um 0,4% (bzw. 13 000) und setzte damit den Abwärtstrend der drei vorangegangenen Jahre fort.
Fast 28% aller erstmals erteilten Aufenthaltstitel, die 2018 ausgestellt wurden, entfielen auf familiäre Gründe, 27% auf Erwerbstätigkeit, 20% auf Ausbildung und 24% auf "sonstige Gründe", darunter internationaler Schutz.
Der Anstieg der Gesamtzahl der erstmals erteilten Aufenthaltstitel im Jahr 2018 gegenüber 2017 war hauptsächlich auf zunehmende Zahlen in den Kategorien Ausbildung (110 000 bzw. +21%) und familiäre Gründe (83 000 bzw. +10%) zurückzuführen, während die Zahl in den Kategorien Erwerbstätigkeit auf 124 000 (-12%) und "sonstige Gründe" auf 56 000 (-7%) zurückgegangen ist. Die meisten erstmals erteilten Aufenthaltstitel wurden in Polen, Deutschland und dem Vereinigten Königreich registriert.
Im Jahr 2018 wurde jeder fünfte erstmals erteilte Aufenthaltstitel von Polen (635 000 bzw. 20% aller in der EU erteilten Aufenthaltstitel) gemeldet, gefolgt von Deutschland (544 000 bzw. 17%), dem Vereinigten Königreich (451 000 bzw. 14%), Frankreich (265 000 bzw. 8%), Spanien (260 000 bzw. ebenfalls 8%), Italien (239 000 bzw. 7%) und Schweden (125 000 bzw. 4%). Im Verhältnis zur Bevölkerung der einzelnen Mitgliedstaaten verzeichneten Malta (35 erstmals erteilte Aufenthaltstitel je 1 000 Einwohner), Zypern (24), Polen (17), Slowenien (14) und Luxemburg (13) im Jahr 2018 die höchsten Raten von erstmals erteilten Aufenthaltstiteln. Für die EU als Ganzes wurden 2018 sechs erstmals erteilte Aufenthaltstitel je 1 000 Einwohner registriert.
Die Statistiken zu erstmals erteilten Aufenthaltstiteln in diesem Bericht beziehen sich ausschließlich auf Nicht-EU-Bürger und umfassen Personen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten. Daher können sich diese Statistiken von anderen Statistiken zur Migration in den betreffenden Ländern unterscheiden (laut Migrationsstatistik ist eine Person ein Migrant, wenn sie sich mindestens 12 Monate in dem betreffenden Land aufhält bzw. sich aufzuhalten beabsichtigt).
Die Daten werden Eurostat von den Innen- oder Justizministerien oder von Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten bereitgestellt. Diese administrativen Daten werden von den Mitgliedstaaten im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 6 der Verordnung (EG) 862/2007 vom 11. Juli 2007 zur Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz übermittelt.
Quelle: EUROSTAT (ots)