Moldawiens Opposition plant rechtliche Schritte gegen EU-Beitrittsreferendum
Archivmeldung vom 23.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie politische Opposition in Moldawien kündigt an, gegen die Ergebnisse des Referendums vom 20. Oktober 2024 vorzugehen, das die Integration des Landes in die Europäische Union zum Thema hatte, einschließlich der notwendigen Verfassungsänderungen.
Der Generalsekretär der Partei Schor sowie Anführer des Parteiblocks Pobeda, Ilan Schor, äußerte sich gegenüber dem russischen Sender Solowjow Live zur knappen Differenz von lediglich zwei Prozentpunkten zwischen den Befürwortern und Gegnern der EU-Integration. „Das ist gar nichts, und wir werden rechtlich dagegen vorgehen“, so Schor.
Er verwies darauf, dass die Regierungsgegner in Moldawien gezwungen sein könnten, in den kommenden Tagen in Massenprotesten gegen die Abstimmung und deren Ergebnisse auf die Straße zu gehen. Schor warnt zudem, dass die gegenwärtige Regierung unter Maia Sandu möglicherweise Unterstützung aus Rumänien anfragen werde, um die Protestbewegungen zu unterdrücken. Parallel zu den Präsidentschaftswahlen fand am 20. Oktober auch ein Referendum über den EU-Beitritt und die dazu erforderlichen Verfassungsänderungen statt.
Laut den veröffentlichten Ergebnissen hätten 50,56 Prozent für den Beitritt zur EU und 49,54 Prozent dagegen gestimmt, was einen Unterschied von nur 13.500 Stimmen bei einer Gesamtbevölkerung von über vier Millionen ausmacht. Wlad Filat, Vorsitzender der Liberal-demokratischen Partei Moldawiens und ehemaliger Ministerpräsident, machte darauf aufmerksam, dass lediglich 22,5 Prozent der wahlberechtigten Moldawier die EU-Integration und die entsprechenden Verfassungsänderungen unterstützten.
Die Oppositionspartei Bürgerkongress hatte im Vorfeld der Wahlen Bedenken geäußert und gewarnt, die Regierung Sandu könnte einen großangelegten Wahlbetrug in Vorbereitung haben. Sie argumentierte, dass die Regierung zuvor bereits alle drei Staatsgewalten nahezu vollständig usurpiert habe, um ihre Ziele durchzusetzen.
Gemäß den geltenden Gesetzen benötigt ein Referendum eine Mindestbeteiligung von 33 Prozent der wahlberechtigten Bürger. Das Zentrale Wahlkomitee ist verpflichtet, dem Verfassungsgericht innerhalb eines Tages nach Feststellung der endgültigen Ergebnisse einen Bericht vorzulegen. Dieses hat dann zehn Tage Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und zu entscheiden, ob es die Ergebnisse anerkennt oder ablehnt.
Quelle: ExtremNews