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UN-Untersuchung: Bis dato keine "ausreichenden Beweise" für Völkermord in der Ukraine gefunden

Archivmeldung vom 05.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gräber von unbekannten Zivilisten, die in Butscha umgekommen sind (Archivbild) Bild: www.globallookpress.com / Oleksandre Butova
Gräber von unbekannten Zivilisten, die in Butscha umgekommen sind (Archivbild) Bild: www.globallookpress.com / Oleksandre Butova

Der Bericht einer internationalen UN-Untersuchungskommission stellt fest, dass laut den vorliegenden Ergebnissen keine Beweise für einen bewussten Völkermord seitens der russischen Armee ermittelt werden konnten. Demgegenüber wird Russland vorgeworfen, Kriegsverbrechen in der Ukraine begangen zu haben. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Im März 2022 wurde seitens der in Wien angesiedelten "Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zur Ukraine" eine Untersuchung zu den Kriegsereignissen in der Ukraine begonnen. Die Kommission wurde vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen initiiert. Untersucht werden sollte, ob und welche vermeintlichen Kriegsverbrechen durch russische Armeeangehörige nachgewiesen und untersucht werden müssten. Zudem sollte die Frage geklärt werden, ob Beweise für einen nachweislichen Völkermord festgestellt werden könnten. Der nun vorliegende Ergebnisbericht stellt fest, dass soweit "keine unmittelbaren Beweise für eine völkermörderische Absicht vorliegen, aber es sei eine weitere Untersuchung erforderlich", so die Webseite Euronews darlegend

Zum Thema gemutmaßter Kriegsverbrechen seitens der russischen Armee heißt es laut dem Artikel, dass "Russland in der Ukraine Kriegsverbrechen begangen hat". So wären seitens der UN-Kommission "Vorfälle von Mord, Folter und Vergewaltigung von Zivilpersonen" aufgeführt worden. Erik Møse, Leiter der Untersuchungsgruppe, wird mit der Erklärung zur gewählten Vorgehensweise zitiert:

"Wir haben nicht festgestellt, dass es in der Ukraine einen Völkermord gegeben hat. Wir gehen selbstredend allen Arten von Beweisen in diesem Bereich nach und haben festgestellt, dass es einige Aspekte gibt, die Fragen in Bezug auf dieses Verbrechen aufwerfen könnten. Zum Beispiel bestimmte Äußerungen in russischen Medien, die gegen Gruppen gerichtet sind."

Des Weiteren betont Møse, dass der Kommission "Bedenken und Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen – eines unterstellten bewussten Völkermords – vollkommen bewusst wären", um darzulegen: "Wir untersuchen dies Schritt für Schritt. Bis jetzt haben wir keine ausreichenden Beweise, um die rechtlichen Voraussetzungen der Völkermordkonvention zu erfüllen". Mitte August erklärte der Chefermittler in einem Interview, dass die UN-Untersuchungskommission für die Ukraine "kein Tribunal" darstellte, sondern eine "Tatsachenermittlungskommission".

Die von der Kommission untersuchten "Verstöße gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht" seitens der russischen Streitkräfte, würden jedoch laut Møse die "Kriterien für Kriegsverbrechen" erfüllen. Diese Erkenntnis ergäbe sich in Bezug auf zwei Themen, "nämlich Folter und die Attacken auf die Infrastruktur seit Oktober 2022". Darüber hinaus stelle sich für ihn die Frage, "ob hier von Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Rede sein sollte".

Die Untersuchungsgruppe stelle laut ihres Berichts die erweiterte Frage, ob die Angriffe Russlands auf die ukrainische Strom- und Wasserversorgung "möglicherweise auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen" könnten."

Quelle: RT DE

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