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PWK-Geschäftsführer: "Gute Gründe für Weiterführung der Ermittlungen gegen elumeo Manager"

Archivmeldung vom 06.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Strate und Ventzke Rechtsanwälte/Privat"
Bild: "obs/Strate und Ventzke Rechtsanwälte/Privat"

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate im Namen und Auftrag der Geschäftsführer der in Thailand ansässigen und bis zur Einstellung der Produktion im Dezember mit der Herstellung von Schmuckwaren für die Elumeo SE befassten PWK Jewelry Company Ltd. (PWK) Beschwerde gegen die Einstellung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen drei geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder der Elumeo SE Strafanzeige wegen Betruges und wegen Untreue ermittelt. Daraufhin verbreitete elumeo's geschäftsführender Direktor, Bernd Fischer, im Namen des Unternehmens, dass die Beschwerde gegen die Einstellung als "aussichtslos".

Dazu erklärte Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate: "Die elumeo SE versucht den Eindruck zu erwecken, als sei nun das Ende der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die elumeo SE Manager Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske erreicht. Das ist eben nicht der Fall. Tatsächlich sind wir im Zuge der Akteneinsicht, die uns erst vor wenigen Tagen gewährt wurde, auf sehr gewichtige Fakten und neue Erkenntnisse gestoßen. Diese neuen Erkenntnisse, die wir aus der Strafakte ziehen konnten, lieferten uns sehr wohl sehr gute Gründe, Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einzulegen."

"Natürlich hat die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Aussicht auf Erfolg. Das schon deshalb, weil die Einstellung des Verfahrens ein absoluter "Schnellschuss" ist. Die Verteidigung der von mir Beschuldigten hatte ihre Stellungnahme mitsamt verschiedenen Dokumenten am 17.9.2019 eingereicht. Bereits am 24.9.2019, also eine Woche später, hatte die zuständige Staatsanwältin ihre auf zweieinhalb Seiten begründete Einstellungsverfügung fertig. Das war ihr nur möglich, weil sie die Argumente und Behauptungen der Verteidigung Eins zu Eins ungeprüft übernommen hat."

"An demselben Tag, als die Verteidigung ihre Stellungnahme eingereicht hatte, hatte ich für meine thailändischen Mandanten Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht wurde mir aber erst gewährt, als die Einstellungsverfügung schon fertig und zugestellt war. Die möglichen Gegenargumente sollten nicht zu Wort kommen und bloß nicht die beabsichtigte Einstellung gefährden (jedenfalls nicht in diesem Stadium des Verfahrens). Dieses Vorgehen widerspricht rechtsstaatlichen Regeln und offenbart einen Mangel an Aufklärungsbereitschaft, der weder der Sache noch dem Schicksal meiner Mandanten und der jetzt arbeitslosen 750 Mitarbeiter der Produktionsstätte in Thailand gerecht wird."

"Wir werden mit Nachdruck darauf drängen, dass die Generalstaatsanwaltschaft diese völlig einseitige Parteinahme zugunsten der Führungsgruppe im Verwaltungsrat der Elumeo SE korrigiert.

Quelle: Strate und Ventzke Rechtsanwälte (ots)

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