Posse um den österreichischen Bundespräsidenten geht weiter
Archivmeldung vom 02.06.2020
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Freigeschaltet durch André Ott"Die Kabarettbühnen brauchen in Österreich nach dem Lock-down nicht mehr aufsperren, denn die Österreicher haben die österreichische Innenpolitik, die die Österreicher ständig mit Gratisunterhaltung versorgt. Die letzte Posse hätte sich kein Kabarettist von selbst ausdenken können, so etwas liefert nur das wirkliche Leben." Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa"
Weiter schreibt das Magazin: "
Der österreichische Bundespräsident verletzt die coronabedingte Sperrstundenregelung
Bekanntlich wurde der österreichische Bundespräsident Alexander van der Bellen in der Nacht auf Sonntag den 24. Mai von einer Polizeistreife dabei erwischt, wie er etwa eineinhalb Stunden nach der Coronasperrstunde gemeinsam mit seiner Frau Doris Schmidauer und Bekannten im Schanigarten eines italienischen Restaurants noch gesessen ist.
Der Bundespräsident zeigte Reue: „Ich bin erstmals seit dem Lockdown mit zwei Freunden und meiner Frau essen gegangen. Wir haben uns dann verplaudert und leider die Zeit übersehen. Das tut mir aufrichtig leid. Es war ein Fehler“, bedauert der Bundespräsident. Da der Bundespräsident selbst gegenüber eine etwaige Strafverfolgung immun wäre, erklärte er sofort die mögliche Strafe für den Lokalbetreiber zu übernehmen.
Braucht sich ein Bundespräsident nicht an bestehende Gesetze und Verordnungen halten?
Es wäre schon für sich alleine genommen eigenartig, wenn sich ein Bundespräsident nicht an bestehende Gesetze und Verordnungen hielte. Ein Staatsoberhaupt kann zwar nicht immer machen was es will, zumindest jedoch bei Verordnungen die ohnehin keine Sinn machen, wird sich Van der Bellen dabei gedacht haben. Da Angelegenheit hätte man schmunzelnd übergehen können, wenn jetzt nicht der eigentliche Hammer gekommen wäre:
Der wahre Skandal ist ein Anderer!
Spitzfindige Juristen hätten am 29 Mai, also volle fünf Tage später herausgefunden, dass der Bundespräsident die coronabedingte Sperrstundenregelung gar nicht verletzt hätte. Die entsprechende Verordnung, die den Österreichern wochenlang in den Lückenmedien als Sperrstundenverordnung kommuniziert worden war und die offensichtlich auch der Herr Bundespräsident genau so verstanden hatte wie alle anderen Österreicher auch, hätte die Sperrstunde gar nicht betroffen.
Es war gar keine coronabedingte Sperrstundenregelung, sondern die Verordnung hätte nur den Zutritt zu den Lokalen nach 23:00 untersagt. Die gesamte Öffentlichkeit inklusive der Exekutive (!) hätte diese Verordnung bloß falsch verstanden.
Der Herr Bundespräsident ist unschuldig!
Somit hätte der Herr Bundespräsident gar keine Verordnung übertreten, auch wenn er selbst unmittelbar danach davon überzeugt gewesen war, dies getan zu haben! Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Es gibt jetzt nur zwei Möglichkeiten:
War die Verordnung über die Coronasperrstunde bloß blanker Unsinn?
Erstens: Es gab tatsächlich eine völlig hirnrissige Verordnung, die bloß den Zugang zu einem Lokal nach 23:00 untersagte, jedoch in den Medien den Österreichern so glaubwürdig als Sperrstundenregelung vermittelt wurde, dass sogar der Herr Bundespräsident diese Fehlinterpretation glaubte.
So eine Verordnung wäre aus mehreren Gründen vollkommen verrückt:
Was sollte es gegen die Verbreitung des Coronavirus bringen, wenn nach 23:00 Uhr die Gäste in einem Lokal weiter bleiben, feiern und offenbar sogar bedient werden dürften?
Wie sollte der Lokalbetreiber sicherstellen, dass nach 23:00 nicht doch noch Leute in sein Lokal hineindiffundieren? Der Lokalbetreiber müsste dazu nach 23:00 eigens einen Türsteher anstellen, wovon in der neuesten Version der Sperrstundenregelung jedoch keine Rede ist! Eine andere Möglichkeit wäre eine eigene Videoüberwachung des Eingangs gewesen, die dann dem Wirt über eine neue „App“, die es noch gar nicht gibt, auf seinem Smartphone signalisiert hätte, dass Gäste unerlaubt das Lokal betreten hätten! Es hätte also schlicht an den technischen und praktischen Möglichkeiten gemangelt, so einen Unsinn umzusetzen.
Wieso klärten die zuständigen Juristen im Ministerium die Öffentlichkeit nicht sofort auf?
Falls die „Sperrstundenregelung“, die dann ja gar keine Sperrstundenregelung gewesen wäre, tatsächlich so gemeint war, fragt man sich, wieso nicht spätestens am Montag nach dem Eklat die zuständigen Juristen, die diesen ganzen Unsinn zu verantworten gehabt hätten, sich zerknirscht gemeldet hätten um darüber aufzuklären, dass man die Öffentlichkeit und die Exekutive über den wahren Inhalt dieser missglückten Sperrstundenregelung wochenlang im Unklaren gelassen hätte und der Herr Bundespräsident gar keine Übertretung begangen hätte?
Das wäre wohl das Mindeste gewesen, das man dem völlig unschuldig in Verruf geratenen Bundespräsidenten wohl schuldig gewesen wäre. Aber nein, es meldete sich keiner der zuständigen Beamten.
Erst fünf Tage später wussten es spitzfindige Juristen besser
Dafür meldeten sich fünf Tage nach dem Vorfall schlaue Juristen, um die Öffentlichkeit über die Unschuld des Bundespräsidenten aufzuklären. Man muss sich fragen, ob sie das auch getan hätten, wenn Herr oder Frau XY im selbigen Schanigarten von der Polizei erwischt worden wären?
Ist die zitierte Sperrstundenverordnung ein Fake?
Die Zweite Möglichkeit wäre jetzt die, dass man die ganze Sperrstundenverordnung, die wahrscheinlich in ganz Österreich sowieso kein Mensch gelesen hatte, im Nachhinein etwas „korrigiert“ hätte, um den sehr verehrten Herrn Bundespräsidenten zu exkulpieren.
Die gesamte österreichischen Lückenmedien spielen natürlich bei dieser Farce mit. Niemand thematisiert, was da möglicher Weise in Wirklichkeit abgegangen sein könnte, entweder Fake-Information oder Fälschung. Jedenfalls müssen sich jetzt Tausende Österreicher, die wegen irgend einer Lappalie oft hunderte Euros Strafe zahlen mussten, einfach gefrotzelt fühlen!
Quelle: Unser Mitteleuropa