Die österreichische Regierung einigt sich auf Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber
Archivmeldung vom 08.03.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Regierungsparteien FPÖ und ÖVP haben sich am Morgen des 6. März auf die Sicherungshaft für mutmaßlich gefährliche Asylwerber geeinigt. Beamte des Asylwesens (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl/BFA) sollen künftig eine Haft über Asylwerber verhängen dürfen, die sie als gefährlich einschätzen. Binnen 48 Stunden muss die Haft durch einen Richter geprüft werden.
Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte, dass die neue Regelung im Einklang mit den Menschenrechten und dem Europarecht stehe. Die Sicherungshaft solle dazu beitragen, „Österreich ein kleines Stück sicherer zu machen“ und Fälle wie den Mord in Dornbirn durch einen Asylwerber künftig zu verhindern. Eine derartige Haft gebe es schon in 15 Staaten der Europäischen Union. Vorschläge aus der SPÖ, die Sicherungshaft auch für Österreicher einzuführen, wies Kurz als „zu weitgehend“ zurück.
Justizminister Josef Moser erklärte weitere Details zur Sicherungshaft. Die Haft soll nur verhängt werden, wenn keine „gelinderen Mittel“ wie zum Beispiel eine Gefährderansprache ausreichen. Innerhalb von 48 Stunden muss ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts prüfen, ob die Haft gerechtfertigt ist. Eine zweite Prüfung muss innerhalb von zwei Wochen stattfinden. Dabei sollen auch zusätzliche Maßnahmen wie zum Beispiel eine „Deradikalisierung“ erwogen werden. Danach soll jeden Monat eine Überprüfung stattfinden. Maximal soll die Sicherungshaft sechs Monate dauern können.
Innenminister Herbert Kickl betonte, dass die Sicherungshaft eine gesetzliche Lücke schließe. Diese habe sich beim Mord in Dornbirn gezeigt, da hier Untersuchungshaft und Schutzhaft nicht möglich gewesen seien. Kickl wies Kritik zurück, dass die Sicherungshaft gegen die Menschenrechte verstoßen würde. In Wahrheit schütze die Sicherungshaft die Menschenrechte, nämlich diejenigen der Opfer. Auf deren Seite gebe es Tote, die überhaupt keine Menschenrechte mehr hätten sowie andere Opfer wie Angehörige, die ihre Menschenrechte ebenfalls nicht mehr voll ausnutzen könnten.
Für die Umsetzung der Sicherungshaft ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat notwendig. Dass diese zustandekommt, ist unsicher. SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner sagte am 28. Februar, sie sei gegen eine Präventivhaft. Auch Neos und Liste „Jetzt“ zeigten sich ablehnend
Quelle: Unser Mitteleuropa