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Botschaft der Republik Aserbaidschan verurteilt die armenischen Angriffe auf aserbaidschanisches Staatsgebiet

Archivmeldung vom 31.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karte von Armenien, Aserbaidschan und Bergkarabach (NKR); dunkel die von Aserbaidschan kontrollierten Gebiete Bergkarabachs
Karte von Armenien, Aserbaidschan und Bergkarabach (NKR); dunkel die von Aserbaidschan kontrollierten Gebiete Bergkarabachs

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am 12. Juli 2020 begannen die Streitkräfte Armeniens einen Angriff mit schwererer Artillerie auf die aserbaidschanischen Stellungen im Bezirk Tovuz im Nordwesten Aserbaidschans. Die Versuche der armenischen Streitkräfte, militärische Positionen auf aserbaidschanischem Staatsgebiet zu erobern, wurden von den aserbaidschanischen Streitkräften abgewehrt.

Infolge der 5 Tage dauernden intensiven militärischen Auseinandersetzungen, die von Artilleriebeschüssen begleitet wurden, kamen 12 Soldaten, darunter mehrere Offiziere, der Streitkräfte Aserbaidschans, und auch ziviler Bürger Aziz Azizov, der 76jährige Einwohner des Dorfes Agdam im Bezirk Tovuz, ums Leben.

Die Angriffe auf die aserbaidschanischen militärischen Stellungen und Siedlungen sowie die armenischen Militäraktionen, die das Ziel verfolgten, Stellungen auf aserbaidschanischem Staatsgebiet zu erobern, stellen ohne Zweifel eine militärische Aggression gegen einen souveränen Staat und eine schwerwiegende Verletzung der völkerrechtlichen Normen und Prinzipien dar. Armenien beging mit seinen bewaffneten Angriffen auf die zivile Bevölkerung in den grenznahen Dörfern im aserbaidschanischen Bezirk Tovuz auch Kriegsverbrechen und verletzte die durch die Genfer Konvention 1949 obliegenden Verpflichtungen.

Die genannten Aggressionen Armeniens müssen als Fortsetzung der unkonstruktiven Aktivitäten und Rhetorik Armeniens, welche vehement der weiteren Destabilisierung der Lage in der Region dienten, betrachtet werden. Statt die völkerrechtswidrige Okkupation der aserbaidschanischen Region Berg-Karabach und sieben umliegenden Bezirke, eines Fünftels des aserbaidschanischen Staatsgebiets, zu beenden und den über einer Million vertriebenen Aserbaidschanern eine Heimkehr zu ermöglichen, versucht Armenien den Konflikt weiter zu verschärfen und neue Orte in anderen Grenzgebieten zu okkupieren. Dies ist selbstverständlich auch ein harter Schlag auf den Friedensprozess im Rahmen der Minkser Gruppe der OSZE, die für eine friedliche Konfliktlösung beauftragt worden ist und zu deren Mitgliedern auch Deutschland zählt.

Obwohl die Verhandlungen seit vielen Jahren ergebnislos verlaufen und Aserbaidschan trotz seiner rechtlichen, politischen, militärtechnischen und ökonomischen Überlegenheit die schwerwiegenden Folgen der armenischen Aggression seither tragen muss, ist Aserbaidschan bisher dem Friedensprozess treu geblieben. Armenien, das bisher immer substanzielle Verhandlungen im Friedensprozess blockierte und auf einer Verfestigung des Status quo setzte, ist jedoch geneigt, mit derartigen Provokationen und Eskalation den Friedensprozess aufs Spiel zu setzen, um von den Forderungen des Völkerrechts bzw. der vier einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates aus dem Jahr 1993 abzuweichen.

Festzustellen ist, dass sich Armenien angesichts des ausbleibenden Druckes seitens der Internationalen Gemeinschaft bezüglich der seit fast 30 Jahren fortdauernden Okkupationspolitik ermuntert sieht, neue Gebiete des Nachbarlandes Aserbaidschan zu okkupieren.

Die kriegerischen Aktionen Armeniens an der international anerkannten Grenze und seine Bemühungen, im Anschluss an diese selbst verursachte Eskalation auch noch eine Sondersitzung der Organisation des Vertrages über kollektive Sicherheit (sog. ODKB) einzuberufen, belegen deutlich, dass Armenien versucht, seine Militärverbündeten mit in den Konflikt gegen Aserbaidschan einzubeziehen. Dies ist Armenien aber nicht gelungen.

Aserbaidschan wird weiterhin das ihm im Einklang mit der UN-Charta zustehenden Selbstverteidigungsrecht nutzen und alles unternehmen, um sein Staatsgebiet und seine Bevölkerung gegen jegliche Aggressionen zu schützen.

Um sich dem wachsenden Druck wegen der Eskalation, die eindeutig eine Folge der fortdauernden völkerrechtswidrigen Okkupation der aserbaidschanischen Gebiete durch Armenien war, zu entziehen und wie früher den Verhandlungsprozess zu torpedieren, versucht nun Armenien den Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan auf eine ethnische Konfliktebene zu heben. Um dies zu erreichen, bemüht sich Armenien durch konstruierte Provokationen zwischen Aserbaidschanern und Armeniern und Verleumdungen an die Adresse der diplomatischen Vertretungen der Republik Aserbaidschan Hass und gewaltsame Auseinandersetzungen im Ausland zu schüren. In den Vereinigten Staaten, Russland und einigen europäischen Ländern wurden friedliche aserbaidschanische Demonstranten von hasserfüllten Bürgern armenischer Abstammung brutal angegriffen. Dutzende Täter wurden verhaftet.

Statt diese Gewalteskalationen zu verurteilen, verbreiten die offizielle armenische Seite und armenische Diasporavereine in diesen Tagen haltlose und falsche Behauptungen über angebliche aggressive Aktivitäten der aserbaidschanischen Diasporaorganisationen in Deutschland und in anderen Ländern. Diese Vorwürfe sind falsch und wir weisen sie entschieden zurück!

Straftaten müssen durch die jeweligen Justizbehörden aufgeklärt werden. Ohne eine rechtliche Beurteilung der Ereignisse jemanden zu beschuldigen, ist nichts anders als Verleumdung.

Wir rufen von unserer Seite alle in Deutschland lebenden Aserbaidschaner auf, - wie im Appell der Ersten Vize-Präsidentin der Republik Aserbaidschan, Frau Mehriban Aliyeva, angesprochen, - rational zu handeln, sich nicht provozieren zu lassen und den Kampf um Gerechtigkeit ausschließlich im rechtlichen Rahmen fortzusetzen!

Quelle: Botschaft der Republik Aserbaidschan (ots)

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