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Italien vollzieht Gesetz: Nur biologische Eltern auf Geburtsurkunde

Archivmeldung vom 27.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wikimedia Commons/Nassauer27/CC BY-SA 4.0  / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Wikimedia Commons/Nassauer27/CC BY-SA 4.0 / AUF1 / Eigenes Werk

Italien hat jetzt mit der Streichung nicht-leiblicher Eltern aus den Geburtsurkunden begonnen. Den Anfang machte die oberitalienische Stadt Padua und setzt damit ein neues Gesetz der konservativen Regierung unter Premier Giorgia Meloni um. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Betroffen sind Geburtsurkunden von 33 Kindern zumeist lesbischer Paare, die sich in Padua 2017 als Eltern eintragen ließen. Ermöglich hat das damals der linke Bürgermeister Sergio Giordani. Die Staatsanwaltschaft von Padua hat diese Urkunden nun angefochten. Verfechter von Regenbogenfamilien sprechen von einem unmenschlichen Akt.

Erste Briefe im Juni

Die Staatsanwaltschaft von Padua hat diese Geburtsurkunden wegen „Unehelichkeit“ angefochten, in denen Kinder mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern eingetragen waren. Im ersten umstrittenen Fall beantragte die Staatsanwältin von Padua, Valeria Sanzari, beim Gericht die Korrektur der Geburtsurkunde durch „Annullierung“ des Namens der nicht leiblichen Mutter und die „Berichtigung“ des den Kindern zugewiesenen Nachnamens durch Annullierung jenes der „zweiten Mutter“. Denn das verstoße gegen die Gesetze und Urteile der Kassation, heißt es. Im Juni flatterten den „Regenbogenfamilien“ eingeschriebene Briefe ins Haus, in denen sie darüber informiert wurden.

Bürgermeister gegen „Vater und Mutter“

Giordani wurde 2017 mit dem Versprechen zum Bürgermeister gewählt, die traditionelle Bezeichnung „Mutter“ und „Vater“ auf Geburtsurkunden abzuschaffen. Das wurde mit Amtsantritt von Meloni rückgängig gemacht. Die örtlichen Behörden erhielten die Anweisung, in den Geburtsurkunden dürfe nur der leibliche Elternteil des Kindes einzutragen werden. Leihmutterschaft ist in Italien übrigens auch illegal. Auch die Homo-Ehe wurde nicht legalisiert. Demnach dürfen auch Männer in gleichgeschlechtlichen Beziehungen nicht die Geburt ihrer Kinder im Namen beider Väter eintragen. Sie müssen einen von ihnen als rechtlichen Vater auswählen. Bürgermeister Giordani gibt sich gelassen und steht weiterhin zu seiner Entscheidung. Seit 2017 lasse er die Geburtsurkunden von Kindern zweier Mütter so verfassen. Das sei ein Akt der Verantwortung gegenüber diesen Kleinen. Denn er akzeptiere nicht, dass es Kinder gebe, die bereits bei der Geburt in ihren Grundrechten diskriminiert werden.

Anfechtung wegen „Unehelichkeit“

Die erste der 33 Urkunden, die eines kleinen Mädchens mit zwei Müttern, die im August 2017 von der Gemeinde registriert wurde, war auch die erste, die wegen „Unehelichkeit“ angefochten wurde. Die Mutter, eine 40-Jährige, die im Ausland mit ihrem Partner verheiratet war, erhielt im Juni die Mitteilung der Staatsanwaltschaft und wurde im November zur Anhörung vor ein Zivilgericht geladen. Dieses Paar hat ein zweites Kind. Den leiblichen Sohn der anderen Frau – die beim Standesamt als zweiter Elternteil des Kindes geführt wird. Die Kinder sind im Alter nur einige Monate auseinander. 

Namensänderung ist Trauma

In der Berufung zur Geburtsurkunde schreibt der Richter, „das junge Alter des Kindes schließe aus, dass die beantragte Änderung des Nachnamens Auswirkungen auf sein soziales Leben haben könnte. Die Mutter des kleinen Mädchens hält dagegen: Es gehe nicht nur um Auswirkungen auf das soziale Leben, sondern auch um Auswirkungen auf die eigene Identität, ein Grundrecht bis zum Beweis des Gegenteils. Sie betrachte das als „persönliches Trauma in einer heiklen Phase der Entwicklung“, weil das Kind plötzlich keinen Bruder und keine Mutter mehr habe.

Unmenschliche Tat

Befürworter von Regenbogenfamilien sind empört und sprechen von einer „unmenschlichen Tat“, die von der EU bereits verurteilt worden sei. Mit dieser Entscheidung teile man den Kindern eigentlich mit, sie sollten gar nicht geboren sein. Es sei auch ein gewaltiger Irrtum heterosexuellen Paaren allein „Elternqualität“ zuzuschreiben. Man sehe ja, was in der Gesellschaft tagtäglich passiere. Das aktuelle Urteil ignoriere die heutige „mobile Gesellschaft“. In dieser habe sich das Konzept von Familie verändert, die „zwangsweise Heterosexualität“ sei überwunden, das sei ein unumkehrbarer historischer Prozess, der auch von der Politik zu akzeptieren sei."

Quelle: AUF1.info

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