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Bündnis- und Beistandspflichten in NATO und EU

Archivmeldung vom 26.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bildmontage WB: Canva / Eigenes Werk
Bild: Bildmontage WB: Canva / Eigenes Werk

Seit dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ist auch die Kriegsgefahr in Europa massiv gestiegen. Viele Menschen haben Angst, dass sich der Konflikt weiter ausweiten und sogar zu einem Dritten Weltkrieg führen könnte. Friedensinitiativen sind in der Politik derzeit auch kaum zu vernehmen, vielmehr sind viele Volksvertreter und Minister im Kriegstaumel, träumen von Siegfrieden und setzen auf Waffenlieferungen statt Verhandlungslösungen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Es war eine Schrecksekunde, als am Dienstag Nachmittag am 15. November eine Rakete oder Raketenteile auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebs in Przewodow in Polen nahe der ukrainischen Grenze einschlugen. Zwei Menschen wurden getötet. Noch bevor überhaupt richtig klar war, was da wirklich passiert war, überstürzten sich die Meldungen. Für einige waren auch die Fakten sofort klar: Russische Raketen in Polen eingeschlagen! Auch dass Moskau dementierte und erklärte, nichts mit dem Vorfall zu tun zu haben, wurde teilweise als Schuldeingeständnis gewertet. Lettlands Verteidigungsminister Artis Pabriks erklärte sofort zu den Vorfällen auf Twitter: “Mein Beileid an unsere polnischen Waffenbrüder. Das kriminelle russische Regime hat Raketen abgefeuert, die nicht nur auf ukrainische Zivilisten abzielen, sondern auch auf Nato-Gebiet in Polen gelandet sind. Lettland steht voll und ganz an der Seite unserer polnischen Freunde und verurteilt dieses Verbrechen.” Zudem erklärte Pabriks, dass nun Artikel 4 der NATO-Verordnung in Kraft treten müsse. Also das Polen mit Berufung auf den Artikel eine Aussprache der 30 NATO-Verbündeten verlangen könne, da der Artikel besagt, dass die Nato-Staaten “Konsultationen” in allen Fällen zusichern, in denen ein Mitglied “seine territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit” gefährdet sieht. Gemeinsame Schritte ergeben sich daraus jedoch nicht zwingend.

Alles steht Gewehr bei Fuß

Auch andernorts war man sofort über die Lage im Klaren. Aus dem estnischen Außenministerium hieß: “Estland ist bereit, jeden Zentimeter des Nato-Gebietes zu verteidigen. Wir sind in voller Solidarität mit unserem engen Verbündeten Polen.” Und Tschechiens Ministerpräsident Petr Fiala erklärte: “Wir stehen fest hinter unserem Verbündeten in EU und Nato.” Statt zu hinterfragen, zu deeskalieren und weitere Erkenntnisse und Untersuchungen abzuwarten, ignorierte man den alten Funkerleitsatz: “Denken, Drücken, Reden” geflissentlich. Selbst die polnische Regierung, die keineswegs für ihre Affinität zu Moskau bekannt, ist, erklärte zunächst, über keine gesicherten Erkenntnisse zu verfügen. Man werde diese jedoch zeitnah veröffentlichen. Zwar wurde der polnische Sicherheitsrat einberufen, aber es kam nicht zu Schnellschüssen und spontanen Schuldzuweisungen. Auch die tschechische Verteidigungsministerin Jana Cernochova erklärte, sie halte es zwar für “erwiesen”, dass es in Polen zu Raketeneinschlägen gekommen sei, hielt jedoch den Ball flach und verwies darauf, dass nun zunächst untersucht werden müsse, um welchen Typ von Rakete es sich handelt und ob eine gezielte Aktion, eine Provokation oder ein Irrtum dahinterstehe. In Zeiten der ungebremsten Kriegstreiberei ein erfrischend nüchterner Ansatz.

Bisher ein Nato-Bündnisfall

Artikel 4 des Nord-Atlantik-Paktes ist seit dessen Gründung 1949 bisher sieben Mal angerufen worden – davon allein fünf Mal von der Türkei. Zuletzt waren es allerdings Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und die Tschechische Republik am 24. Februar 2022, als der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eskalierte. In den meisten Fällen kam es dabei zu keinen Handlungen. Als auch die Türkei 2020 nach Angriffen auf ihre Soldaten in Syrien Unterstützung durch die NATO forderte, wurde diese abgelehnt. Der in Artikel 5 festgehaltene Bündnisfall sieht Beistandsverpflichtungen vor, „um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten“ – wenn auch nicht zwingend mit Waffengewalt. Der Artikel verpflichtet die Bündndisstaaten lediglich, Maßnahmen zu ergreifen, die diese für angemessen halten. Dieser Bündnisfall wurde bisher ein einziges Mal aktiviert. Und zwar nach dem 11. September 2001, als die USA ihren “Krieg gegen den Terror” begannen. Für Österreich, welches zumindest noch auf dem Papier als neutral gilt, auch wenn die Regierung den Ruf als neutrales Land inzwischen stark beschädigt hat, ist die EU-Beistandsklausel deutlich interessanter. Diese ist in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgehalten. Darin heißt es: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats schulden die anderen Mitgliedsstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedsstaaten unberührt. Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.“ Aber auch hier ist es so, dass die Hilfe und Unterstützung nicht zwingend militärischer Art sein muss. Eingefordert wurde die Hilfe bereits. Nach den Anschlägen in Paris am 13. November 2015 forderte Frankreich nach der Beistandsklausel Unterstützung bei Operationen im Irak und in Syrien bzw. bei anderen Operationen, wie etwa beim EU-Einsatz in Mali, um dort Truppen freizubekommen.

Verantwortung der Ukraine

Wie sich im aktuellen Fall zeigte, waren die Schnellschüsse offenbar nicht gerechtfertigt und hätten sogar eine gefährliche Dynamik in Gang setzen können. Zwar handelte es sich bei der Rakete um ein sowjetisches Modell, die S-300-Luftabwehrraketen werden jedoch von vielen ehemaligen Sowjetrepubliken genutzt. Polen und auch die USA kamen nach ersten Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass besagte Rakete nicht aus Russland abgefeuert wurde, sondern von ukrainischen Einheiten. Für den ukrainischen Präsident Wolodymyr Selenski, der zuerst mit der These “Die Russen sind schuld” in die Öffentlichkeit drängte, ein Anlass, der NATO und den USA zu misstrauen und die Forderung aufzustellen, ukrainische Experten zu den Untersuchungen hinzuzuziehen. “Ich habe keinen Zweifel daran, dass dies nicht unsere Rakete ist … Ich glaube, dass dies eine russische Rakete ist, basierend auf den Berichten unseres Militärs”, versucht der mäßig erfolgreiche Schauspieler seine Rolle weiter zu spielen. Obwohl die USA und auch Polens Präsident Duda bereits goldene Brücken bauten und von einem “unglücklichen Zwischenfall” sprachen.

Was allerdings losgewesen wäre, hätte es sich tatsächlich um eine russische Rakete gehandelt, wenn auch nur um eine verirrte, die versehentlich in Polen niedergegangen wäre, mag man sich nicht ausmalen. “Alles halb so wild, ein Missgeschick, proschtschjenije und druschba” hätte es wohl kaum gespielt. Auch das Statement von Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer war wenig dazu angetan, die betonte Besonnenheit oder auch Österreichs Neutralität zu fördern, denn deutlich wurde: Egal was passiert ist, die Schuld hat Russland."

Quelle: Wochenblick

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