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Gesinnungsterror in Israel: Strafe für Sympathie mit Hamas und Palästina

Archivmeldung vom 14.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik Montage AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Freepik Montage AUF1 / Eigenes Werk

In den sozialen Medien geht ein Video-Clip viral, der zeigt, wie die israelische Polizei zur Wohnung einer Palästinenserin kommt und ihr eröffnet, sie sei verhaftet, weil sie angeblich „Inhalte teilte, die terroristische Handlungen befürworten, ermutigen und dazu anstacheln“. Ein verschärftes Terrorgesetz legitimiert solche Polizeiaktionen. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Demnach ist der „systematische und kontinuierliche Konsum von Veröffentlichungen einer Terrororganisation unter Umständen, die auf eine Identifizierung mit dieser schließen lassen, verboten“. Kritiker sagen, damit wäre jegliche Unterstützung der Hamas oder generell Palästinas in den sozialen Medien strafbar.

Totalüberwachung im Netz

Hamas und der Islamische Staat (IS) fallen in die Kategorie einer Terrororganisation. Um solche „Straftäter“ dingfest machen zu können, müssen natürlich sämtliche Internet-Aktivitäten überwacht werden. Das Gesetz ist eine Änderung des Artikels 24 im Terrorgesetz. Für manche Personen sieht der verabschiedete Gesetzesvorschlag bis zu zwei Jahre Haft vor. Und zwar für jene, die über einen längeren Zeitraum - systematisch - bestimmte Veröffentlichungen der Hamas und der ISIS (Islamischer Staat) konsumieren. Darunter falle etwa „Lob, Bewunderung oder Ermutigung für terroristische Handlungen oder die Dokumentation von terroristischen Handlungen“. Der zufällige, gutgläubige oder zweckgebundene Konsum solcher Inhalte fällt nicht darunter, heißt es. Neu im Gesetz ist auch, dass genauere Umstände definiert sind, die auf eine Identifizierung mit einer terroristischen Organisation hindeuten. 

Gedankenterror

Die Gesetzesänderung, die als „zweijährige vorübergehende Maßnahme“ gilt, gibt dem Justizminister außerdem die Befugnis, mit Zustimmung des Verteidigungsministers und der Zustimmung des Verfassungs-, Rechts- und Justizausschusses der Knesset weitere Organisationen als Terroristen zu deklarieren. „Adalah“, das Rechtszentrum für arabische Minderheitenrechte in Israel, bezeichnete das Gesetz als „eine der aufdringlichsten und drakonischsten gesetzgeberischen Maßnahmen, die jemals von der Knesset verabschiedet wurden, da es Gedanken strafrechtlich verfolgt“. Die Änderung „kriminalisiert sogar die passive Nutzung sozialer Medien“. Dies geschehe, „zu einer Zeit, in der die israelischen Behörden ihre Kampagne verstärken, um die Meinungsfreiheit palästinensischer Bürger Israels zu unterdrücken, ihre Online-Kommunikation umfassend zu überwachen und beispiellose Verhaftungen wegen mutmaßlicher Rededelikte vorzunehmen.“ Adalah wird beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Anfechtung des Gesetzes stellen, bei dem es sich um eine vorübergehende zweijährige Maßnahme handelt. 

Corona-Terror als Übung

Der Gesetzestext wurde im Verfassungssauschuss des israelischen Parlaments (Knesset) mit einer Mehrheit von 13 zu 4 verabschiedet. Das Gesetz muss noch durch das Plenum im Parlament – das dürfte aber nur mehr Formsache sein. Israel war bereits in der Corona-Pandemie ein Musterbeispiel für Gesinnungsterror im Namen der Gesundheit. Jetzt können Bürger wegen „Inlandsterrorismus“, sprich wegen Abweichung der vom Staat verordneten Meinung, ins Gefängnis geworfen werden.

Auch in der EU möglich

Gesetze und Maßnahmen wie diese, könnten durchaus zum Modell für die EU werden. Auch Brüssel trachtet danach, abweichende Meinungen immer enger zu sanktionieren, Bürger auszuspionieren und über Gesinnungsterror zum Schweigen zu bringen. In Deutschland zeichnet sich jetzt schon ab, was man mit unliebsamen Parteien vorhat. Gut ins Bild passt da der jüngste Titelseiten-Aufmacher des Magazins Spiegel, wo in riesigen Lettern die Frage gestellt wird: „AfD verbieten? – Wie sich die Demokratie gegen Verfassungsfeinde wehren kann“. Dem Spiegel müsste man umgekehrt die Frage stellen, was das Verbot einer demokratisch gewählten Partei mit Demokratie zu tun hat. Der nächste Schritt ist klar: Verfassungsfeinde sind Terroristen im Inland, es braucht ein Gesetz zur Bekämpfung der „Staatsfeinde“."

Quelle: AUF1.info

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