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Knallhart gegen Kritiker: Tiroler Polizei droht wegen Maskenattest mit Razzien

Archivmeldung vom 06.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Razzia: Huhu Uet, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons (zugeschnitten); Thurner: Screenshot YouTube/WellTVInternational; Maske & X: Freepik (2); Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Razzia: Huhu Uet, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons (zugeschnitten); Thurner: Screenshot YouTube/WellTVInternational; Maske & X: Freepik (2); Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Der Fall rund um das “Thurner Institut”, das vom Tiroler Mut-Busfahrer Andreas Thurner gegründet wurde, nimmt immer absurdere Züge an. Der Verein und seine Schwestervereine, die Maßnahmen- und Systemkritikern eine Oase der Normalität bieten wollten, sind seit über einem Jahr brutaler Repression ausgesetzt. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Zuerst unterstellte man ihm eine “staatsfeindliche Verbindung”, später die “Übertragung von Krankheiten”, weil Thurner negativ getestete Personen zu Demos fuhr. Mehrfach wurden private und geschäftliche Räumlichkeiten auf den Kopf gestellt – Wochenblick berichtete. Nun wird auch Personen im Umfeld des Vereins, die eine Maskenbefreiung oder einen Mitgliedsausweis besitzen, mit Hausdurchsuchungen gedroht.

Ständige Razzien bei kritischem Busfahrer

Brotbackkurse, Seminare über den Schlüssel zum Lebensglück und Demo-Fahrten zu regierungskritischen Protesten: Mehr braucht es in Österreich offenbar nicht, um als “Staatsfeind” verfolgt zu werden. Fast anderthalb Jahre nach einer absurd anmutenden Razzia hat das System noch immer nicht genug Beweise zusammen. Mehrere Verfahren gegen Thurner wurden bereits eingestellt. Auch, weil die Staatsmacht feststellen musste: Im seit über 150 Jahren besonders geschützten Vereinsrecht hat sie keine Handhabe über den Rechtsraum des “Thurner Instituts” und verwandter Vereine.

Nun versucht man sich auf Masken- und Impfbefreiungen aufzuhängen. Der Vorwurf: “Fälschung von Beweismitteln”. Dabei greifen die Behörden zum Äußersten. Man führt einfache Mitglieder als Beschuldigte und schafft ihnen an, Atteste und Mitgliedsausweise zur Niederschrift zu bringen. Für den Fall, dass diese nicht beigebracht werden, drohen die Beamten ihnen mit einer Razzia. Besonders absurd: Die Atteste wurden von approbierten Medizinern ausgestellt und sind gültig. Dem “Thurner Institut” wurde amtlich beschieden, per Statuten einem Forschungszweck zu dienen.

AUF1 sendete nach der zweiten Razzia-Welle einen Bericht über das unfassbare Ausmaß der Repression:


“Höchst illegal”: Unwahrheiten im Fragenkatalog

Menschen, die eine Maskenbefreiung besitzen, werden als Dokumentenfälscher verfolgt: Es klingt wie aus einem falschen Film – und doch ist es bittere Realität. Dem System ist dabei nichts zu blöd. Den als Beschuldigten vernommenen Mitgliedern tischt man einen suggestiven Fragenkatalog auf (kann hier eingesehen werden). Darin greift die Staatsanwaltschaft offen zu Unwahrheiten: Es wird unterstellt, dass Thurner selbst in einem Video behaupte, die Ausstellung der Bescheide sei “höchst illegal”. Tatsächlich wurde diese Aussage gröblich – und womöglich vorsätzlich – aus dem Kontext gerissen.

Das sagte Andreas Thurner, der genau über seine Rechte Bescheid weiß, in Wirklichkeit:


Mitglieder werden unter Druck gesetzt

Gleich mehrere Betroffene der “Aktion scharf” bestätigen dem Wochenblick die äußerst fragwürdige Vorgehensweise der Behörden. So etwa die Oberländerin Pia F.: Ihr drohte ein Beamter der Polizeiinspektion Imst offen mit einer Hausdurchsuchung, wenn sie nicht alle geforderten Papiere mit zur Einvernahme bringt. Das ist auch rechtlich fragwürdig, wie Thurner meint: Denn immerhin würden auch die Behörden in ihrem Fragebogen einräumen, dass diese nur freiwillig beigebracht werden können. Und zwar, weil der Aussteller ein gemeinnütziger und behördlich eingetragener Verein ist.

Frau F. will nun rechtliche Schritte gegen die handelnden Beamten einleiten. Und ihr Fall ist kein Einzelfall. Wochenblick liegen ähnliche solche Vorladungen vor, welche u.A. die Polizeiinspektion in Landeck und einen weiteren Posten im Tiroler Oberland betreffen. In letzterem Fall ließ die Polizei überhaupt jede Professionalität vermissen und forderte eine Dame per WhatsApp-Nachricht auf, zu einer Einvernahme zu erscheinen. Die Betroffenen wissen nicht, wie ihnen geschieht: Man zwingt sie quasi zur Kooperation – obwohl man ihnen selbst einen Zettel unterbreitet, in denen ihnen etwa das Recht beschieden wird, keine Aussage machen zu müssen.

Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Hebel für Aufweichung des Vereinsrechts?

Wochenblick erlangte anhand des Falles eines in der Causa befragten jungen Mannes allerdings Kunde, dass die Polizei hier durchaus die Ermittlungstaktik “Kooperation durch Einschüchterung” anwendet. Es braucht auch keiner großen Mentalakrobatik, um zu schließen, dass Einschüchterung der Hauptgrund für die bereits über ein Jahr dauernde Repressionswelle ist. Der zweite Grund, so vermutet Thurner, könnte ein groß angelegter Anschlag auf das Vereinsrecht in Österreich für einfache Bürger sein.

Er verweist auf §16 ABGB, dass “jeder Mensch angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte” habe und als eine Person zu betrachten sei. Und wenn ein Mensch als Person zu betrachten ist, dann müssten für ihn auch die Grund- und Freiheitsrechte gelten. Denn dem System ist sichtlich unangenehm, dass sich ein kritisches Vereinsnetzwerk weitgehend der Einflussnahme der Obrigkeit zur freien Entfaltung entziehen kann – und das mit entsprechender Rechtskenntnis auch völlig legal. Thurner erinnerte bereits im Vorjahr, dass auch der Polit-Dunstkreis daher oft aufs Vereinsrecht setze.

Tatsächlich zumindest eine greifbare Deutung: Denn gemeinnützige Vereine können nur in zwei Fällen aufgelöst werden. Das eine wäre die Überschreitung der Statuten – der darin enthaltene Forschungszweck wurde aber behördlich für rechtmäßig befunden. Die andere wäre der Nachweis, dass ein Verein dazu dient, um Straftaten zu begehen. Bleibt also die Frage, ob es sich bei der Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten um eine Straftat handelt. Das ist natürlich nicht der Fall: Die jeweiligen Corona-Verordnungen ermöglichten explizit deren Ausstellung aus Gesundheitsgründen. Und mehrere Gerichte urteilten bereits, dass solche Atteste sogar ihre Gültigkeit behalten, wenn die ausstellenden Ärzte ihre Zulassung verlieren.

Wochenblick sprach schon vor der Repressionswelle erstmals mit Thurner über seine Motivation, für die Freiheit zu kämpfen: (Link)

Wer sich nicht unterordnet, erntet eine Razzia

Wochenblick bat die Polizeiinspektion in Imst um Stellungnahme. Diese leitete unsere Anfrage an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weiter, die sich am Dienstag ausführlich zum Fall äußerte. Der Grundtenor ist freilich, dass sich die Staatsmacht im Recht sieht. Die Razzia-Drohung sei “nichts ‘Vorwerfbares’, sondern durchaus richtig.” Die Begründung hierfür: “Wenn Grund zur Annahme besteht, jemand verfüge über einen Gegenstand, der als Beweismittel benötigt werden könnte, ist er aufzufordern, diesen herauszugeben. Für den Fall der Verweigerung wäre die Anordnung einer Hausdurchsuchung zu prüfen.”

Auf die Frage, ob nicht ein gelinderes Mittel als der Eingriff in die verfassungsrechtlich besonders geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung tauge, erklärt man uns, die Aufforderung zur Beibringung samt Razzia-Drohung im Versäumnisfall sei bereits ein “gelinderes Mittel”. Die Razzien bei Thurner begründet man ähnlich: “Weil Herr Thurner an der Aufklärung nicht mitwirken wollte. Wie und mit wievielen Einsatzkräften die Polizei eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vollzieht, ist von ihr selbst zu entscheiden. Ein Kriterium dabei wird sein, ob mit Gegenwehr oder mit Kooperation zu rechnen ist.”

Lesen Sie den Wochenblick-Bericht über die erste Razzia-Serie im Frühsommer 2021: (Link)

Geheimniskrämerei über Razzia-Erkenntnisse

Auf gut deutsch also: Wer von seinen staatsbürgerlichen Beschuldigtenrechten Gebrauch macht und sich nicht sofort der Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft unterordnet, läuft jederzeit Gefahr, eine Hausdurchsuchung erdulden zu müssen. Als würde dies nicht bereits kafkaesk genug klingen, scheint das System hier womöglich obendrein einfach mehrere Schritte übersprungen zu haben. Denn wie Thurner gegenüber Wochenblick erzählt, sprach zu den inkriminierten Sachen kein Polizist, kein Staatsanwalt und auch kein Richter jemals mit ihm, ehe man erstmals gewaltsam in seine Immobilien eindrang.

Die Ermittlungsbehörde ist weiters der Überzeugung, dass der Hinweis auf einen Forschungszweck nicht zieht. Der StA-Sprecher auskunftsfreudig und freundlich, aber lapidar: “Ohne dem Ergebnis des Verfahrens vorgreifen zu wollen (es gilt die Unschuldsvermutung), kann eine Straftat nicht durch die (eigenmächtige) Berufung auf eine Forschungstätigkeit gerechtfertigt werden. Die Rechtsmeinung des Vereins deckt sich hier also nicht mit der der Staatsanwaltschaft.” Freilich im Wissen, dass die Konstruktion einer Straftat hier für objektive Beobachter zumindest einiger Kühnheit bedarf. Auf die Frage über Erkenntnisse der bisherigen Razzien gibt man sich dafür betont geheimniskrämerisch: “Das darf ich Ihnen im Detail natürlich nicht sagen.”

Quelle: Wochenblick

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