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Widersinnig und sogar rechtswidrig? Arbeiter kann keine Maske tragen – trotz Attest plötzlich fristlos entlassen!

Archivmeldung vom 28.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kündigung / Entlassung / Feuern (Symbolbild)
Kündigung / Entlassung / Feuern (Symbolbild)

Bild: Silke Kaiser / pixelio.de

Dass ihm sein Maskenbefreiungsattest zum Verhängnis werden könnte, hatte sich Christoph K. nicht im Entferntesten gedacht. Bereits seit August des Vorjahres besitzt er ein Attest. Nun wurde er deswegen gekündigt. Dem „Wochenblick“ erzählte Christoph K. seine Geschichte.

„Ich bin eigentlich immer noch fassungslos. Ich habe meine fristlose Kündigung erhalten, weil ich keine Maske tragen kann“, beginnt Christoph K. unser Gespräch. „Bereits im August gab ich in der Firma bekannt, dass ich ein Attest zur Maskentragebefreiung besitze. Dies wurde ohne Probleme anerkannt. Nun hat man mich gekündigt.“ Christoph K. habe das Attest von Dr. Eifler auch in der Firma gezeigt.

Chef erklärte Attest von Dr. Eifler plötzlich als ungültig

Ende März sei er sogar noch der Aufforderung nachgekommen, eine Kopie des Attests in der Firma zu hinterlegen. „Dann wurde ich am 08. April telefonisch von unserem obersten Chef aufgefordert, eine Maske zu tragen. Dies verneinte ich mit der Begründung, dass ich ein Attest habe. Mein Chef teilte mir am Telefon mit, dass Dr. Eifler kein Arzt mehr sei, da er Berufsverbot hätte. Genau aus diesem Grund würde das Attest nicht mehr gelten und in der Firma nicht mehr anerkannt werden. Ich war total vor den Kopf gestoßen. Mit so etwas hatte ich nicht gerechnet.“ Herr K. habe abermals auf die Gültigkeit des Attests verwiesen und sei seiner Arbeit nachgegangen.

Fristlos gekündigt, vom Vorgesetzten zum Auto begleitet

Tags drauf habe ihn sein direkter Vorgesetzter kontaktiert. „Über Anordnung unseres obersten Chefs teilte mir mein direkter Vorgesetzter mit, dass ich ab sofort Maske zu tragen hätte, wenn ich den Mindestabstand von 2 Meter nicht einhalten könne. Ich verneinte dies abermals mit der Begründung, dass ich ein gültiges Maskenattest besitze. Daraufhin wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen.

Der Grund dafür sei die mehrmalige Maskenverweigerung, so steht es auch in der schriftlichen Ausfertigung der Kündigung. Auch der Betriebsrat fiel mir in den Rücken und ich erhielt keinerlei Unterstützung. Die Krönung ist, dass ich von meinem direkten Vorgesetzten und dem Betriebsrat zum Auto begleitet wurde“, erzählt Christoph K. ganz entsetzt. Es habe zwischen ihm und den Kollegen nie Probleme gegeben. (Anm.: ein Foto der Kündigungsszene liegt der Redaktion vor)

Von Arbeiterkammer keine Hilfe

Seine Freizeit habe er oft für die Firma aufgewendet, selbst im Urlaub sei er erreichbar gewesen. Er arbeitete in einer großen Firma für Maschinenbau. Dass man mit einem Mitarbeiter nach 13 Arbeitsjahren so umgehe, lasse sich für Herrn K. und seine Familie nicht nachvollziehen. Nach der Kündigung habe er sich um Unterstützung an die Arbeiterkammer gewandt. „Von dieser Institution gäbe es keinerlei Hilfe. Dies sei sehr enttäuschend“, so Herr K.

Klage wegen rechtswidriger Kündigung

„Mittlerweile habe ich mir juristische Unterstützung von Mag. Gerold Beneder geholt, er ist Mitglied der Anwälte für Grundrechte“, schildert Christoph K. seine derzeitige Situation: „Mag. Beneder hat beim Bezirksgericht in Wels eine Klage wegen der rechtswidrigen Kündigung eingebracht. Das Attest zur Maskenbefreiung von Dr. Eifler sei nach wie vor gültig, bis ein Gericht ein anderes Urteil darüber fällt. Es ist ja ohnehin vor Erteilung des Berufsverbotes ausgestellt worden.“

Quelle: Wochenblick

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