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Deutsche müssen antike Funde an Ägypten zurückgeben

Archivmeldung vom 02.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Neues Museum, ab 2009 Sitz des Ägyptischen Museums Berlin
Neues Museum, ab 2009 Sitz des Ägyptischen Museums Berlin

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Deutsche Behörden müssen wertvolle antike Funde aus den Zeiten der Pharaonen an Ägypten herausgeben. Das hat nach einem BeriEs hat mit seinem Beschluss ein fünf Jahre langes und der Öffentlichkeit bisher nicht bekanntes Ringen um die Rückführung von vier Altertümern entschieden, darunter sind ein Miniaturobelisk, ein Familienmonument und ein Statuenschrein. Die Rückgabe soll so bald wie möglich erfolgen.cht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, das Landgericht in Freiburg im Breisgau angeordnet.

Die vom Ägyptischen Museum in Berlin als echt bewerteten Stücke waren nach Informationen der Zeitung 2009 als Beute von Grabräubern durch die Zollfahndung bei Weil am Rhein an der Grenze zur Schweiz beschlagnahmt worden. Die Bundesregierung hat die Herausgabe an Ägypten seither verweigert, obwohl Ägypten in dieser Zeit mehrfach vergeblich versuchte, die geraubten Altertümer nach Hause zu holen. Kairo verlangte in internen Verbalnoten sogar zwei Mal die Befassung des Bundestages.

Deutschland hält gestohlene und hier von Zoll und Polizei sichergestellte Kulturgüter oft über mehrere Jahre zurück. Ursache: Die Herkunftsländer können den nach deutschem Recht anspruchsvollen Eigentumsnachweis im Kulturgüterrückgabegesetz nicht führen.

So müssen die Objekte schon vor dem Raub in einer Liste von wertvollen nationalen Kulturgütern eingetragen gewesen sein. Die wenigsten Länder würden solche Listen führen, hatte schon 2013 der damalige Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Gesetzgebung kritisiert. In einem Regierungspapier heißt es: "Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurde kein einziges Objekt auf dessen Grundlage herausgegeben".

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte der Zeitung, Rückgaben seien "auf anderer Rechtsgrundlage sehr wohl" erfolgt. Neumann hatte in diesem Zusammenhang aber nur von "Einzelfällen" gesprochen.

Nach dem Bericht des früheren Staatsministers hat es seit 2008 zahlreiche Rückgabeforderungen aus zentralamerikanischen Staaten gegeben, aber auch aus Ägypten, Irak, Iran, der Türkei, Russland, China und anderen Staaten. Sie seien ohne Ausnahme gescheitert.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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