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Königreich Deutschland: Hof Berichterstattung -Die Dritte

Archivmeldung vom 06.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland, Bürgerlich: Peter Fitzek (2019)
Peter I, König von Deutschland, Bürgerlich: Peter Fitzek (2019)

Bild: Königreich Deutschland

Das "Königreich Deutschland" äußert sich erneut auf seiner Internetseite über das Verfahren am Landgericht Hof gegen Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, wegen angeblich vorsätzlichem fahrens eines KfZ im öffentlichen Verkehr.

Der nachfolgende Text wurde von der ExtremNews Redaktion ungekürzt und vollständig unverändert übernommen: "Am 5.7.2019, sollte nach den Plänen des Landgerichtes Hof das Urteil gesprochen werden, über die Frage ob Peter vorsätzlich Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen hat oder nicht. Eben diese Verurteilung wollte man auch unbedingt so durchziehen. Was man offensichtlich auch unbedingt durchziehen wollte, war eine Verurteilung zu einer weiteren Haftstrafe.

Aus diesem Grund wurden Zeugen nicht geladen, mitgebrachte, also präsente Zeugen, nicht vernommen, jegliche Anträge diesen zu hören wurden mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt, auch alle Beweisanträge wurden abgelehnt, der "zweite Staatsanwalt" wie Peter seinen vom Gericht aufgenötigten Pflichtverteidiger nannte, schadete wo er nur konnte und wie Kaugummi am Schuh, klebte er auf seinem sehr gut bezahlten Verteidigerstuhl fest und das, obwohl sowohl Peters Wahlverteidigerin als auch Peter selbst diesen wegen einem schwer gestörten Vertrauensverhältnis, welches schon an Parteiverrat erinnerte, loswerden und entlassen wollte.

Das Gericht lehnte die Abwahl oder Entlassung des Pflichtverteidigers ab und so saß er kostenverursachend weiter dort wo er so viel wie möglich Schaden anrichten konnte. Das er dies wollte, das zeigten schon seine Taten und dann noch viel mehr sein Schlußpladoyer, was weder durch Peter noch seine Wahlverteidigerin verhindert werden konnte. Der "zweite Staatsanwalt" forderte als Pflichtverteidiger auch promt Peters Verurteilung! Die Wahlverteidigerin verstand die Welt nicht mehr! Es interessierte überhaupt nicht, dass das Vertrauensverhältnis schwer gestört war, es interessierte das Gericht nur, noch einen "zweiten Staatsanwalt" im Raum zu haben, der übrigens auch in den Pausen am allerliebsten mit dem eigentlichen Staatsanwalt zusammenstand, wobei man sich ungezwungen unterhielt. Kannte man sich aus verschwiegeneren Kreisen?

Auch ein hochrangiger Polizist wurde genau wie der Staatsanwalt und andere Gerichtsbedienstete schon von Anbeginn freundlichst vom "zweiten Staatsanwalt" an Peters Seite begrüßt und es wurde ungezwungen geplaudert.

Nirgendwo sonst konnte man das Wirken von Seilschaften besser beobachten als in diesem Verfahren. Die "Organe der Rechtspflege", also Richterin, Staatsanwaltschaft und Pflichtverteidiger, haben vollendet zusammengearbeitet, die offensichtlich ergangene Order vom Justizministerium umzusetzen und Peter ganz sicher wieder zu einer erneuten Haftstrafe zu verurteilen. So zumindest konnte es nur auf einen unparteilichen Beobachter wirken.

Der Anschein zur Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz im sog. "Freistaat Bayern", von einer angeblichen Unabhängkeit des Gerichtes und von einer Fürsorge des Staates zu einer wirksamen Verteidigung eines jeden Angeklagten durch einen Pflichtverteidiger bröckelte hier nicht nur, all dies wurde hier völlig ad absurdum geführt.

In den nächsten Tagen werden wir noch eine ausführliche Analyse, zusammen mit Dokumenten veröffentlichen. "

Quelle: Königreich Deutschland

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