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GEZ: Die Tricks der Gebühren-Eintreiber

Archivmeldung vom 17.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die so genannte Gebühreneinzugszentrale - kurz GEZ - ist dafür zuständig, die Rundfunkgebühren einzukassieren. Dabei geht die GEZ mit rabiaten Methoden vor, über die sich immer mehr Bürger beschweren. Das Wirtschaftsmagazin GELDidee berichtet, mit welchen Tricks die GEZ-Fahnder versuchen, Gebühren einzutreiben.

Chefredakteur Christian Fälschle: "Die GEZ-Beauftragten geben sich zum Beispiel gerne als Marktforscher aus, fragen am Telefon oder an der Haustür nach bestimmten Fernsehsendungen. Wer sich da dann verplappert, hat oft schlechte Karten. Auch die Gewinnspielmasche ist weit verbreitet, der GEZ-Fahnder gibt vor, dass man ein Fernsehzeitschriften-Abo gewonnen hat. Wenn man sich dann darüber freut, hat man schon wieder schlechte Karten."

    Oft schießen die Kontrolleure weit über ihr Ziel hinaus. Doch man muss sich nicht alles gefallen lassen:

"Der GEZ-Fahnder darf sich nicht unter falschen Angaben einschleichen. Er darf zum Beispiel nicht sich als Handwerker tarnen. Er darf keinen Klingelterror machen und nicht mit Klagen drohen. Was er dagegen darf, ist zum Beispiel die Nachbarschaft aushören. Und er kann eine Zwangsanmeldung dann vornehmen, wenn er vor der Tür hört, dass im Inneren eine Radio- oder eine Fernsehsendung läuft."

    Wenn es an der Haustür klingelt und ein GEZ-Beauftragter steht vor der Tür, sind viele Menschen eingeschüchtert. Aber man muss sich nicht auf einen Streit mit dem Kontrolleur einlassen:

"Das Wichtigste ist, den GEZ-Fahnder höflich bitten, sich schriftlich an Sie zu wenden. Man sollte ihn auf keinen Fall in die Wohnung lassen und man sollte sich nicht einschüchtern lassen. Wenn die GEZ rechtliche Forderungen hat, tut sie das schriftlich, Sie sollten also auf die entsprechende Post warten."

Falls die GEZ nicht angemeldete Rundfunkgeräte im Haus feststellt, darf sie die Gebühren für die vergangenen vier Jahre nachfordern. Laut GELDidee raten Verbraucherschützer hinter vorgehaltener Hand zur Notlüge. Wer angibt, das Gerät erst letzten Monat gekauft zu haben, umgeht die saftige Nachzahlung.

Quelle: GELDidee


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