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Die 10 größten NSU-Mythen

Archivmeldung vom 14.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

In dieser Woche wurden die Urteile im NSU Prozess gesprochen, jedoch wie der investigative Journalist Oliver Nevermind in seinem neusten Bericht aufzeigt gibt es weiterhin viele Ungereimtheiten. Wer seine Ausführungen liest fragt sich warum diese Punkte im Prozess scheinbar keine Rolle gespielt haben und auch vom Mainstream nahezu komplett ignoriert werden. Nevermind schreibt: "Es ist also für’s Erste- vollbracht. Der NSU-Prozess fand sein vorläufiges Ende. Zschäpe lebenslänglich, Wohlleben 10 Jahre Knast, die anderen kamen glimpflicher davon, so weit, so schlecht. Ich möchte hier in möglichst kurzer Form auf den NSU-Schwindel eingehen, und die gröbsten Desinformationen aus dem Weg räumen."

Weiter heißt im Beitrag: "Vorweg erst einmal das Wichtigste: Es gab, wie fast jeder weiß, keine Terrorzelle namens NSU, die beiden Uwes und Beate waren an keinem der Anschläge bzw. Morde beteiligt. Beim NSU-Verfahren stecken alle, auch alle Anwälte der Angeklagten, in der Form unter einer Decke, dass sie feste Absprachen haben, was im Verfahren behandelt werden darf und was nicht. Die Anwälte hätten die Anklage direkt zerpflücken können, hätten sie einen Punkt immer wieder thematisiert, nämlich die Frage „Wo sind die Beweise, dass es einen NSU überhaupt gab?“, dies wurde kaum bis gar nicht getan. Zur Erinnerung: Es gibt keinen Hinweis auf eine Tatbeteiligung des Trios oder eines der anderen Angeklagten. Keine Zeugen, keine Fingerabdrücke, keine DNA. Die Zeugenaussagen, die es in den einzelnen Fällen gab, beschrieben stets Täter, die Böhnhardt und Mundlos in keinster Weise ähnlich sehen, in der Regel wurden „Südländer“ und Osteuropäer erkannt. Anstatt sich damit zu befassen, gab es von der Verteidigung sinnlose Befangenheitsanträge und wertlose Scheingefechte mit der Staatsanwaltschaft.

Soviel dazu, nun zu den 10 größten NSU-Mythen:

1) Die 120 Jahre Sperrfrist für die Akten bzgl. des Mordes in Kassel belegen, dass der V-Mann Gärtner in dem Mordfall verwickelt war bzw. dass etwaig sogar V-Mannführer Andreas Temme der Täter sein könnte.

Fakt: Es gibt keinen Hinweis auf eine Tatbeteiligung von Gärtner. Temme hat nicht geschossen, wie wir einem später entstandenen Abhörprotokoll entnehmen können. Temme bzw. allg. der VS wussten allerdings, dass an diesem Tage etwas mit dem Opfer Halit Yozgat geschehen wird, ob nun eine Ermordung oder etwas Anderes, mit dem der VS nicht in Verbindung gebracht werden darf, ist unklar. Also ganz deutlich: Die 120 Jahre Sperrfrist sind eine Nebelkerze und soll vom eigentlichen Sachverhalt ablenken, nämlich dem mutmaßlichen Täter Hamadi S. Gegen diesen wurde zunächst wegen Totschlages zum Nachteil Yozgat ermittelt, Hamadi S. wurde jedoch nicht in U-Haft genommen, sondern einfach wieder laufen gelassen, das Verfahren selber wurde nicht weiter geführt (ob es offiziell eingestellt wurde, ist nicht bekannt). Hamadi S. soll sich übrigens nach der Tat ins Ausland abgesetzt haben, gefahndet wurde nach ihm jedoch interessanterweise nicht.[1]

2) Beate Zschäpe hat NSU Bekenner DVDs verschickt.

Fakt: Hierfür gibt es keinen Beleg, es sind an keinen der DVDs bzw Briefumschläge DNA-Spuren bzw. Fingerabdrücke von ihr gefunden worden, dafür jedoch welche, die dem Antifa-Aktivisten Tilo G. aus Quedlinburg zugeordnet wurden. [2]

3) Bei einem der beiden Bombenanschlägen in Köln wurde Uwe Böhnhardt durch eine Aufzeichnung einer Überwachungskamera identifiziert.

Fakt: Die Aufzeichnung der Überwachungskamera zeigt in der Tat einen Menschen, der von Größe und Statur Böhnhardt ähnlich sieht, jedoch ist der wahre Täter -wenn auch nicht namentlich- durch Fotos, die direkt nach dem Anschlag geschossen wurden, eindeutig identifiziert worden. [3]

4) Der Blogger Fatalist, der als Erster die Akten leakte, ist ein Desinformant, der gefälschte Akten selektiv veröffentlicht, um Verwirrung zu stiften.

Fakt: Auch wenn man nicht jede Schlussfolgerung von Fatalist als richtig befinden muss, gibt es keinen Hinweis, dass dem so ist. Das System hätte keinen Grund derartige Akten in Umlauf zu bringen. Das Aktenmaterial ist als 100%ig authentisch anzusehen.

5) Am Tatort in Heilbronn, wo der Polizistenmord statt fand, waren der Mossad, Islamisten, der V-Mann Mevlüt K. anwesend, des weiteren war mindestens ein Kollege von Michel Kieswetter beim Ku Klux Klan.

Fakt: Dies sind allesamt Nebelkerzen, die direkt nach dem „Auffliegen“ des sog. NSU verbreitet wurden, um vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken.

Der Mord an Kiesewetter wurde höchstwahrscheinlich von einem serbischen Mafiosi begangen. [4]

6) Die beiden Uwes sind durch Pumpgun-Schüsse ermordet worden.

Fakt: Der, der die toten Uwes als Erstes sah, Feuerwehrmann Frank Nennstiel, sagte aus, dass neben den Leichen Handfeuerwaffen lagen, er sagte explizit, dass es keine Pumpgun war und auch nur kleine Einschusslöcher zu sehen waren. Dazu passt auch, dass im Obduktionsbericht zu lesen war, dass im Kopf bzw. Körper der Toten Geschossfragmente von Pistolenmunition (9mm Para, Polizeimunition) gefunden wurden. Die Pumpgunschüsse wurden also posthum auf Uwe B. und Uwe M. abgegeben! [5]

7) Es wurde am Tatort, wo Böhnhardt und Mundlos ermordet wurden, eine Person („der dritte Mann“) gesehen, die sich fluchtartig vom Wohnmobil entfernte.

Fakt: Dies ist zutreffend, Anwohner sagten dies mehrfach aus!

8) Bei den Morden wurde stets eine Waffe Kaliber 7, 65 mm benutzt.

Fakt: Dies ist falsch. Der Mord in Rostock wurde nicht mit einer Schusswaffe, sondern mit einem Messer begangen. In Heilbronn kamen 9mm Para und 7, 62 Tokarev zum Einsatz. [6] [6²]

9) Der türkische Geheimdienst ist in die Morde involviert.

Fakt: Dies ist keineswegs auszuschließen, jedoch gibt es dafür keine Beweise.

10) Beate Zschäpe hat einen Sohn, mit diesem wird sie erpresst, dass sie keine Aussagen vor Gericht macht, die die Anklage ins Wanken bringen könnte.

Fakt: Dies ist durchaus denkbar, aber nicht bewiesen und auch nicht durch Indizien hinreichend untermauert.

Datenbasis:

[1] https://olivernevermind.wordpress.com/2018/01/24/englische-kriminal-forensiker-helfen-in-kassel-bei-desinformation/

[2] https://olivernevermind.wordpress.com/2017/11/07/der-nsu-schwindel/

[3] https://olivernevermind.wordpress.com/2017/11/07/der-nsu-schwindel-teil-2/

[4] https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/02/21/heilbronn-das-chico-problem-schlampige-ermittlungen-manipulation/

[5] (…) Nennstiel: Das weiß ich das war eine normale Schusswaffe Handfeuerwaffe.
Marx: Handfeuerwaffe nichts Längeres.
Nennstiel: Nicht größer als so. Zeig wie groß. (Keine Pumpgun) (…)
Henke: Eine Frage noch, als Sie den Wohnwagen betraten konnten Sie sofort sehen das die beiden Schusswunde hatten?
Nennstiel: Auf den einen auf jeden Fall der hatte im Gesicht, bei dem anderen sah schon so komisch aus recht blas nicht unbedingt.
Henke: Aber keine großkalibriges Schusswunde? Von einer Schrotflinte oder so was
Nennstiel: Nein.

https://querlaeufer.wordpress.com/2015/07/14/sechster-zeuge-berufsfeuerwehr-eisenach-frank-nennstiel-einsatzleiter-am-04-11-2014-in-stregda/

[6] https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/07/die-messerklinge-steckte-im-hals-rostock-2005/

[6²] Fatalist, Aktenzeichen xy ungelöst

Quelle: Oliver Nevermind

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