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Selbstbestimmungsgesetz: Eltern bestimmen jetzt über das Geschlecht Neugeborener

Archivmeldung vom 28.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Kaum hat das Ampel-Kabinett diese Woche das „Selbstbestimmungsgesetz“ verabschiedet, kommen immer mehr verstörende Details ans Licht, die darin vorgesehen sind: So können Eltern künftig nach Gutdünken das Geschlecht ihres Kindes bestimmen, ohne noch länger an lästige biologische Tatsachen gebunden zu sein. Eine extremere ideologische Gesetzgebung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nie gegeben. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Tatsächlich erweist sich das „Selbstbestimmungsgesetz“ damit einmal mehr als genaues Gegenteil dessen, was es zu sein vorgibt. Dass sich jeder - einschließlich Kindern - einmal pro Jahr nach Belieben ein Geschlecht aussuchen darf, dass sich Männer per Sprechakt zur Frau erklären und in weibliche Schutzräume vordringen können, ist schon fragwürdig genug.

Tiefe Eingriffe in die Familienautonomie

Die Möglichkeit für Familiengerichte, einem Elternteil das Sorgerecht entziehen zu können, das sich dem Wunsch seines Kindes verweigert, sein Geschlecht zu ändern, greifen jedoch schon tief in die Autonomie der Familien ein. In dem Gesetz heißt es, dass bei Minderjährigen, die geschäftsunfähig sind oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für die Person abgeben kann.

Auch hier sind Prüfungen durch Standesbeamte oder irgendwelche ärztlich-psychologischen Gutachten nicht nötig. Das Kind hätte erst mit 14 Jahren die Möglichkeit, die Entscheidung seiner Eltern korrigieren zu lassen.

Zweifel an der „Geschlechtsentscheidung” unter Strafe

Bis dahin dürfen weder in Kindergarten noch Schule irgendwelche Zweifel an der Geschlechtsentscheidung der Eltern geäußert geschweige denn aktive Maßnahmen zu deren Änderung vorgenommen werden.

Denn dies wäre ein Verstoß gegen das „Offenbarungsverbot“, wonach jedem, der die jeweilige geschlechtliche Selbstbeschreibung einer anderen Person (oder in diesem Fall der Eltern, die diese Selbstbeschreibung stellvertretend für ihr Kind vorgenommen haben) nicht akzeptiert, Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro drohen.

Nicht nur Kinder, denen eingeredet wird, sie befänden sich im „falschen“ Körper, sondern auch vom Transwahn befallene Eltern können also auf zerstörerische Weise in das Leben ihrer Kinder eingreifen. Denn ob ein Kind, das von einem solchen Elternhaus geprägt ist, mit 14 Jahren oder später noch die psychische Gesundheit besitzt, die Entscheidung der Eltern als falsch zu erkennen und zu korrigieren, ist äußerst zweifelhaft.

Wahrscheinlicher ist, dass es versuchen wird, sein Leben lang dem zu entsprechen, was ihm seine Eltern und das gesellschaftliche Umfeld, in dem diese sich bewegen, eingepflanzt haben. Dies ist ein weiterer grauenhafter Aspekt dieses durch und durch verbrecherischen Gesetzes, der bislang noch zu wenig Aufmerksamkeit erhält."

Quelle: AUF1.info

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