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Was bedeutet das neue Mediationsgesetz?

Archivmeldung vom 13.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D.A.S. Rechtschutzversicherung
Bild: D.A.S. Rechtschutzversicherung

Seit Jahren ächzen die deutschen Gerichte unter der immer größer werdenden Zahl neuer Gerichtsverfahren. Eine jetzt auch gesetzlich verankerte Alternative ist die „Mediation“: Sie bietet die Möglichkeit, den Konflikt außergerichtlich, schnell und einvernehmlich zu lösen. Statt einem „schalen Beigeschmack“ nach dem Richterspruch, weil man sich trotz Urteil unfair behandelt fühlt, bleibt nach einer Mediation ein nachhaltiger Konsens. Das neue Mediations-Gesetz bietet für alle Beteiligten eine rechtliche Grundlage. Doch wann genau ist eine Mediation sinnvoll? Antworten darauf gibt die D.A.S. Rechtschutzversicherung.

Jetzt ist es soweit: Bundestag und Bundesrat haben sich endlich geeinigt. Demnächst wird das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ in Kraft treten. „Damit sind für die verschiedenen Varianten der Mediation und für die Alternativen zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung endlich auch rechtsverbindliche Grundlagen geschaffen worden“, betont Christine Lewetz, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Außerdem wurde damit auch die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediations-RL) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz stärkt die Mediation unter anderem dadurch, dass es die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch die Pflicht der Mediatoren zur Verschwiegenheit schützt. Für die Mediatoren selbst gelten jetzt zudem gesetzliche Mindestanforderungen.

Doch lassen sich alle Streitigkeiten mit einer Mediation lösen? Und: Wie genau läuft so eine außergerichtliche Schlichtung ab? Die D.A.S. Rechtsexpertin berichtet von ihren Erfahrungen:

Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Wenn sich Nachbarn, Arbeitskollegen oder Familienmitglieder streiten, dann lohnt es sich, zuerst ein Gespräch – und damit eine Mediation – zu versuchen. Der Gang vor den Richter kann als letzte Option immer noch gewählt werden. Erfahrungsgemäß hat sich die Mediation besonders bewährt, wenn folgende Gesichtspunkte eine Rolle spielen: Eine langfristige Beziehung zwischen den Konfliktparteien sowie Termin- oder Kostendruck bei der Klärung des Streits. So will man sich beispielsweise wegen eines Streits mit dem langjährigen Nachbarn nicht gleich eine neue Bleibe suchen. Und auch bei Konflikten am Arbeitsplatz ist es nicht immer möglich, sofort den Arbeitgeber zu wechseln. Wenn die Streitparteien also weiterhin miteinander auskommen wollen – ob Kollegen oder Nachbarn – kann die Mediation einen Ausweg bieten. Denn hier ist nicht unbedingt ein Urteil erforderlich, sondern eine Lösung, mit der alle Beteiligten anschließend wieder miteinander leben bzw. arbeiten können. Ist eine Klärung zeitnah notwendig, bietet die Mediation gegenüber einem sich oft lange hinziehenden gerichtlichen Verfahren ebenfalls Vorteile: Ein gemeinsamer Gesprächstermin ist meist schneller vereinbart als ein Gerichtstermin – und die „schlaflosen Nächte“ zwischen zahllosen Terminen vor dem Richter hoffentlich eine Ausnahme!

„Ebenfalls bewährt hat sich die Mediation als Alternative zu Gerichtsverfahren, deren Kosten- und Prozessrisiko schwer prognostiziert werden kann“, ergänzt Christine Lewetz. Auch eine hohe Komplexität der Streitmaterie oder grenzüberschreitende Konflikte lassen sich durch Gespräche, die von einem erfahrenen Mediator begleitet werden, oft besser lösen.

Mediation in der Praxis:

Wie eine Mediation konkret abläuft, schildert die D.A.S. Rechtsexpertin anhand eines Falls: Ein älteres Ehepaar, das seit langem in einer Mietwohnung wohnt, erleidet einen Schicksalsschlag: Der Mann wird von einem Tag auf den anderen ein Pflegefall. In der gemeinsamen Wohnung kann er nicht betreut werden, er muss in ein Pflegeheim. Für seine Frau ist die Wohnung nun zu groß und zu teuer. Daher will sie kündigen und eine kleinere suchen. Doch leider stellt jetzt der, im Glauben an eine sorgenfreie Zukunft langfristig abgeschlossene Mietvertrag, ein Problem dar: Trotz des Versuchs der Ehefrau, mit dem Vermieter darüber telefonisch zu sprechen, wird keine Lösung gefunden. Der Vermieter pocht auf Einhaltung des Mietvertrags. Die Fronten verhärten sich, beide Seiten kommunizieren nur noch schriftlich miteinander. Der Vermieter fürchtet Mietausfälle, wenn er die Mieterin frühzeitig aus dem Vertrag entlässt und keine direkten Nachmieter findet. Die Frau dagegen will so schnell wie möglich ausziehen, da sie die Wohnung nicht länger halten kann.

„Als die Mieterin bei der D.A.S. anrief, haben wir ihr zu einer Mediation geraten“, erinnert sich Christine Lewetz. „Sie und der Vermieter stimmten einer Mediation auch zu.“ Während des Gesprächs erzählte die Ehefrau dem Vermieter die Leidensgeschichte ihres Mannes und konnte ihm in Ruhe erklären, warum sie die Wohnung nicht mehr halten kann. Der Vermieter hatte ein Einsehen und so konnte die Ehefrau bereits zwei Monate später aus der Wohnung ausziehen.

Damit wurde das Ziel eine Mediation erreicht: Ein nachhaltiger Konsens für alle Beteiligten, ohne Treffen vor Gericht!

Quelle: D.A.S. Rechtschutzversicherung

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