Energieausweis weckt falsche Hoffnungen
Archivmeldung vom 05.12.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach dreijähriger Diskussion und extremen Lobbygezerre wird der Energieausweis für Wohngebäude im Bestand nun endlich schrittweise eingeführt werden. Ab dem 01. Juli 2008 haben Mieter und Käufer von Immobilien, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, das Recht auf Einsichtnahme in einen Energieausweis.
Wer nun glaubt aus den vorliegenden Daten die Energiekosten einer Wohnung
ablesen zu können wird enttäuscht sein, resümiert der unabhängige Energieberater
Raymond Krieger.
Es kann sich hierbei lediglich um eine grobe
Abschätzung der Kosten, die durch eine Vielzahl von Unzulänglichkeiten
überlagert wird, handeln. Der Energieausweis war aber auch nie dazu gedacht eine
Kostenermittlung des tatsächlichen Verbrauches zu projizieren, stellt der
Experte des Beratungsbüros BAUTEG nochmals klar. Ziel des Ausweises ist die
Sensibilisierung der Bevölkerung für den Energiekennwert und dessen Einstufung
hinsichtlich der Energieeffizienz, damit Objekte z. B. nicht immer nur wegen der
Lage ausgewählt werden. Der ermittelte Energiekennwert gibt einen Hinweis auf
die Gebäudesubstanz und den Stand der Heizungstechnik, ebenso wie auf die
Auswirkungen des Nutzerverhaltens auf den Energieverbrauch. Dies geschieht je
nach Ausführung des Ausweises, also ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
ausgestellt wird.
Er beinhaltet kurze Beispiele zu
Modernisierungsempfehlungen, die auf erste Anhaltspunkte zu möglichen
Verbesserungen des Gebäudes hinweisen sollen. Dies kann dann Anlass sein, eine
intensive und ausführliche Energieberatung in Anspruch zu nehmen, mit der
detaillierte Modernisierungsempfehlungen zur Energieeinsparung erarbeitet werden
können und auch wirtschaftlich beleuchtet werden. Warum der Energieausweis nicht
die Kosten einer Wohnung oder eines Gebäudes widerspiegelt erläutert Dipl.-Ing.
Krieger so:
Ist z.B. die Warmwasserbereitung dezentral, also in
jeder Wohnung eines Objektes ein elektrischer Durchlauferhitzer, fließt der
Energieverbrauch nicht in die Berechnung mit ein. Auch zusätzliche Kosten der
Heizung wie Wartung, Schornsteinfeger etc. werden nicht berücksichtigt. Zudem
wird der Ausweis immer nur für das gesamte Gebäude erstellt und nicht für die
einzelne Wohnung. Durch die unterschiedliche Anordnung der Wohnungen
(Dachwohnung zu Mittelwohnung) variiert der Verbrauch beträchtlich. Zudem das
Nutzerverhalten einen erheblichen Einfluss auf den tatsächlichen Verbrauch und
die daraus entstehenden Kosten hat. Außerdem entspricht das Rechenverfahren
nicht der Heizkostenverordnung. Es wird deutlich, dass der Energieausweis zwar
eine Aussage zum Gebäudestandard nicht aber zu den zu erwartenden Heizkosten
machen kann.
Viel wichtiger ist aber auch, dass der Energiekennwert
für das Gebäude gesellschaftlich einen gleichen Stellenwert und die Akzeptanz
erhält, wie die Angabe des Benzinverbrauches eines Autos pro 100 km. Weiß der
Mieter oder Eigentümer erst einmal den Energiekennwert einzuordnen, so hat er
eine wichtige Information zum Handeln. Für alle Eigentümer die ihr Haus selbst
nutzen besteht ohnehin kein Bedarf nach einem Energieausweis. Im Hinblick auf
die ständig steigenden Energiekosten ist aber oftmals eine geförderte, intensive
Energieberatung zielführend, damit die Heizkosten auch noch in 20 Jahren tragbar
sind.
Quelle: BAUTEC