Mehrheit hat Grundsteuererklärung noch immer nicht abgegeben
Archivmeldung vom 23.12.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićGut einem Monat vor dem bereits verschobenen Fristende hat noch immer ein Großteil der Immobilieneigentümer in Deutschland keine Grundsteuererklärung eingereicht. Bis zum 22. Dezember betrug die Quote der eingegangenen Erklärungen bundesweit 46 Prozent, teilte das Bundesfinanzministerium mit, wie das "Handelsblatt" berichtet.
Rund 41,5 Prozent wurden demnach elektronisch über das Steuerportal Elster übermittelt, 4,7 Prozent gingen auf einem Papiervordruck ein. Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bereits um drei Monate verlängert, statt bis zum 31. Oktober 2022 haben Steuerzahler nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit. "Um den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitplan zu halten, müssen die noch ausstehenden Grundsteuererklärungen so bald wie möglich kommen", sagte der Chef der Steuergewerkschaft, Florian Köbler, dem "Handelsblatt".
Doch auch wenn die Bescheide eingegangen sind, sieht der Steuerexperte weitere gravierende Probleme: "Das Bundesmodell, aber auch länderspezifische Grundsteuermodelle wie etwa in Bayern stehen verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen", sagte Köbler.
"Die Politik muss dringend reagieren und die Bescheide hinsichtlich verfassungsrechtlicher Fragen vorläufig stellen, um einen Einspruchs-Tsunami zu verhindern." Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Grundsteuer, fast 36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Die lange Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten der Reform ist nötig, da die Finanzämter die Steuerbescheide zunächst ausstellen und Städte und Gemeinden dann gegebenenfalls die kommunalen Steuer-Hebesätze für die Grundsteuer anpassen müssen.
Zwar droht einzelnen Hauseigentümern eine höhere Grundsteuer, insgesamt soll die Reform jedoch aufkommensneutral sein. Im Vorjahr spielte die Grundsteuer 14,6 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Grundstücks- und Hauseigentümer müssen für die Neuberechnung Angaben zu ihrem Grundstück an das Finanzamt übermitteln, wobei das ganze Verfahren vielfach für Kopfschütteln sorgt: Einerseits sind viele Angaben den Behörden schon längst bekannt, andererseits gelten die Fragebögen als schwer verständlich und teils irreführend.
Quelle: dts Nachrichtenagentur