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Die Chuzpe der Atomwirtschaft

Archivmeldung vom 14.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Boscolo / PIXELIO
Bild: Bernd Boscolo / PIXELIO

Nach einem Bericht des Handelsblatts vom heutigen Freitag wollen die Atomkraftwerksbetreiber gegen die von der Bundesregierung angekündigte Brennelementesteuer vor Gericht ziehen - und berufen sich dabei ausgerechnet auf die von ihren Vorstandsvorsitzenden vor 10 Jahren unterschriebene, aber seit etwa fünf Jahren bekämpfte Ausstiegsvereinbarung mit der damaligen rot-grünen Bundesregierung.

"Dieser Vorgang offenbart einen neuen Gipfel der Dreistigkeit in den Konzernzentralen. E.on, RWE, EnBW und Vattenfall brechen, unterlaufen und bekämpfen seit 2005 die Vereinbarung zum Atomausstieg, die sie selbst mit ausgehandelt und unterschrieben haben. Jetzt wollen sie aus eben dieser Vereinbarung Honig saugen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake, der den "Atomkonsens" seinerzeit als Staatssekretär im Bundesumweltministerium mit ausgehandelt hatte. Als wenn dies noch nicht genug sei, werde die fragliche Passage von den Konzernverantwortlichen auch noch auf durchsichtige Weise uminterpretiert, um die Brennelementesteuer angreifen zu können.

In der Ausstiegsvereinbarung vom 14. Juni 2000 hatte es unter der Überschrift "Wirtschaftliche Rahmenbedingungen" geheißen: "Die Bundesregierung wird (Anmerkung: bis zur vereinbarten Abschaltung der AKW, DUH) keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das Steuerrecht." In der Zwischenzeit aber wurde die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen mit der Einführung des CO2-Emissionshandels auf EU-Ebene stark belastet, die Kernenergie jedoch nicht. Baake: "Bisher wird die Atomenergie gerade nicht durch einseitige Maßnahmen diskriminiert, sondern im Gegenteil massiv begünstigt. Die von der Bundesregierung geplante Brennelementesteuer würde diese Begünstigung nicht einmal vollständig, sondern nur teilweise abbauen."

Der Leiter Politik und Presse der Deutschen Umwelthilfe, Gerd Rosenkranz, warf den Konzernen im Zusammenhang mit ihrem Kampf gegen den Atomausstieg "aktiven Vertragsbruch" vor. Das damalige Abkommen sei weit mehr gewesen als eine Vereinbarung mit einer Regierung. Mit ihr hätten die Spitzen der Atomwirtschaft seinerzeit anerkannt, dass die Mehrheit der Deutschen mit der Hochrisikotechnologie Atomenergie und der nach einem halben Jahrhundert vollkommen ungeklärten Atommüll-Entsorgung nicht leben wollte und bis heute nicht will. "Wenn die Atomkonzerne nun plötzlich wieder und noch dazu zu Unrecht glauben, Passagen aus dieser Vereinbarung für sich in Anspruch nehmen zu können, sollten sie sich des ganzen Vertrags erinnern."

Rosenkranz bezog sich insbesondere auf zwei Passagen in der Ausstiegsvereinbarung vom 14. Juni 2000. Darin hieß es wörtlich:

  • "Bundesregierung und Versorgungsunternehmen verstehen die erzielte Verständigung als einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Energiekonsens". Und an anderer Stelle:
  • "Beide Seiten werden ihren Teil dazu beitragen, dass der Inhalt dieser Vereinbarung dauerhaft umgesetzt wird."

Würden sich die Konzerne an diese eindeutigen und von ihnen selbst ausgehandelten und unterzeichneten Verpflichtungen halten, könnte sich die Energiepolitik nach Überzeugung der DUH sofort der Zukunft zuwenden, die begonnene Energiewende in Deutschland kraftvoll vorantreiben und die Schlachten von vorgestern beenden.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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