Anwälte warnen: Illegal - Immer mehr Impfverweigerern wird mit Kündigung gedroht
Archivmeldung vom 14.05.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićImmer mehr Bürger machen sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz und befürchten, dass sie gekündigt werden, wenn sie sich nicht impfen lassen. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise wiegt der Verlust der Arbeit umso schwerer. Doch so schnell können die Arbeitgeber eine Entlassung wegen einer Weigerung zur Impfung nicht aussprechen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf diverse Medienberichte und Aussagen von Rechtsanwälten.
Weiter berichtet das Magazin: "Gerade in Krisenzeiten ist jeder froh, wenn er noch eine Arbeit hat. Dennoch machen sich inzwischen viele Menschen Sorgen darüber, was passiert, wenn sie eine Impfung gegen Corona verweigern. Auch den Wochenblick erreichen täglich Zuschriften von Lesern, die sich nicht impfen lassen wollen und deshalb um ihren Job bangen.
Befeuert werden diese Sorgen durch eine Regierung, die am liebsten die gesamte Bevölkerung zur Impfung verdonnern würde – bei den Tests kann ja inzwischen von Freiwilligkeit keine Rede mehr sein – und auch durch die Medien, die brav die Regierungspropaganda verbreiten. Mit Überschriften wie etwa jener exemplarischen in der Kronenzeitung: „Warum Impfverweigerern die Kündigung droht“, werden die Menschen verunsichert, unter Druck gesetzt und sollen so von der Impfung „überzeugt“ werden.
Impfbereitschaft mit Drohungen erhöhen?
Dabei scheint es, soll durch derartige Überschriften die Bevölkerung dazu bewegt werden, sich brav gegen Corona impfen zu lassen. Denn obwohl die Impfbereitschaft in letzter Zeit etwas gestiegen ist, sind es dennoch nur rund 52 Prozent der Österreicher, die sich sicher impfen lassen wollen. Mit Drohungen, wie etwa einer möglichen Kündigung, kann da natürlich im Sinne der Regierung nachgeholfen werden, die Zahl der Impfbereiten zu erhöhen. Allerdings, so schreibt auch die Krone, kann die Entlassung wegen des Verweigerns der Impfung nur die allerletzte Konsequenz sein. Denn zuvor, so erklärt der Arbeitsrechtsexperte Franz Marhold von der Wirtschaftsuniversität Wien im Ö1-Morgengespräch, müssen alle anderen Mittel wie Trennwände, Homeoffice etc., die zur Vermeidung einer Ansteckung dienen können, ausgeschöpft sein. Erst wenn es keine Alternative zu einer Impfung gibt, so Marhold, könnte eine Impfung zur Kündigung führen.
Impfzwang durch Arbeitgeber unzulässig
Dabei ist natürlich fraglich, ob diese Einschätzungen schließlich auch Bestand haben. Denn eine gänzlich andere Rechtsmeinung vertreten die Rechtsanwälte für Grundrechte. Auf deren Internetseite stellt Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner in einem Beitrag klar, dass er in Österreich für eine direkte oder indirekte Impfpflicht für Corona keine rechtliche Grundlage sieht. Daher besteht auch keinerlei Grundlage für den Arbeitgeber, von seinen Arbeitnehmern eine Impfung zu verlangen oder ihnen sogar Nachteile in Aussicht zu stellen, sollten sie seiner „Impfempfehlung“ nicht Folge leisten und sich weigern. Ebenso hält Brunner diesbezügliche Vereinbarungen zu einer „Impfpflicht“ in Arbeitsverträgen für unzulässig. Kündigungen, die schließlich auf einer Impfverweigerungen schätzt er als Motivkündigungen ein, die vor dem Arbeitsgericht angefochten werden können. Um die Freiheit der Bürger zu erhalten, selbst über ihren Körper bestimmen zu können, werden die Rechtsanwälte für Grundrechte auch Musterprozesse führen, sollte es zu Kündigungen wegen verweigerten Corona-Impfungen kommen.
Quelle: Wochenblick