Zur Kasse, TV-Kandidat: Finanzämter nehmen Helfer-Dokus ins Visier
Archivmeldung vom 29.01.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEhefrau mit der Haushaltskasse durchgebrannt, Drei-Zimmer-Wohnung abgebrannt, Restaurantbesucher an die Konkurrenz verloren - für derlei Härtefälle des Lebens hatten die mit Rat und Tat zur Seite stehenden Nothelfer von RTL, Peter Zwegat, Tine Wittler und Christian Rach jahrelang TV-gefällige Lösungen parat, um den Betroffenen wieder auf die Beine zu helfen. Jetzt droht den schicksalsgeplagten Kandidaten der nächste Tiefschlag. Die Finanzämter prüfen derzeit im großen Stil, ob Teilnehmer von Helptainment-Formaten die geleistete Coaching-Hilfe sowie Sachleistungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Neben der bereits vom "Spiegel" genannten "Einsatz in vier Wänden" ist eine ganze Reihe weiterer Helptainment-Formate ins Visier der Steuerbehörden geraten.
Nach Informationen des Branchenmagazins W&V Werben & Verkaufen sollen TV-Firmen in Nordrhein-Westfalen, die diese sogenannten Coaching-Dokus produzieren, Post vom Finanzamt erhalten haben. "Auf Bund-Länder-Ebene wird derzeit geprüft, ob aus dem Urteil zu Big Brother Schlussfolgerungen zu ziehen sind, die auch auf andere Formate anwendbar sind", bestätigt das Finanzministerium des Landes NRW auf W&V-Anfrage. Das sogenannte Big Brother-Urteil bezog sich auf das in der Show gewonnene Preisgeld. Jetzt geht es um die "sonstigen Einkünfte" aus §22 Nr.3 EStG. Darunter können laut Ministerium auch "andere Vergütungen für die Teilnahme an Fernsehshows fallen".
Nach Informationen von W&V wird rückwirkend bis zum Jahr 2007 geforscht. Der TV-Konzern RTL versucht jetzt, zwischen den Finanzbehörden und den Produzenten zu vermitteln. Sollte der Fiskus hart bleiben, könnten den Helfer-Dokus das Aus drohen: "Derzeit ist die Frage offen, ob man das Genre weiterbetreiben kann", bringt RTL-Sprecher Christian Körner die Sorge der Sender und Produzenten auf den Punkt.
Quelle: W&V Werben & Verkaufen (ots)
Anmerkung der ExtremNews Redaktion:
Vielleicht sollten die betroffene Personen oder der TV-Konzern RTL den zuständigen "Finanzbeamten" einmal folgendes Video vorführen, damit die Sendungen weiterhin bestehen bleiben können: