Antifa schlug Maßnahmenkritiker ins Koma: Langjährige Haftstrafen!
Archivmeldung vom 14.10.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie beiden Linksextremisten Joel P. und Dyar A. wurden am Dienstag vom Landgericht Stuttgart zu Haftstrafen von viereinhalb und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden im Mai vergangenen Jahres am Rande einer coronamaßnahmenkritischen Demo in Stuttgart drei Männer brutal attackierten. Dies berichte Achim Baumann im Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet Baumann: "Ein Opfer wurde lebensgefährlich verletzt, lag mehrere Wochen im Koma. Ein anderes Opfer ist nach zahlreichen Schlägen gegen Kopf und Gesicht auf einem Auge fast blind, der dritte Geschädigte kam mit einer schweren Gehirnerschütterung davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Linksextremismus ist ein aufgebauschtes Problem“. Diese Behauptung von Manuela Schwesig, die diese Woche erklärte, mit der in Teilen extremistischen und verfassungsfeindlichen Linkspartei in Mecklenburg-Vorpommern koalieren zu wollen, dürften die drei Opfer von Joel P. und Dyar A. anders bewerten. Die drei Gewerkschafter, die der freien und alternativen Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ angehören und zum Teil bei Daimler in Stuttgart beschäftigt sind, wurden im Mai 2020 Opfer einer entmenschlichten bis zu 40 Personen starken Antifa-Horde, die am Rande einer coronamaßnahmenkritischen Demonstration auf den bekannten Stuttgarter Wasen Jagd auf Andersdenkende machte. Das Vorgehen ist typisch für militante Antifa-Gruppen: Man sucht sich einzelne Teilnehmer von nichtlinken Demonstrationen, die auf dem Weg zur Versammlung oder wieder auf dem Heimweg sind, heraus und überfällt sie. Feiger kann man kaum vorgehen.
Lange Prozesszeit
Bis es zum Urteil am Mittwoch dieser Woche kam, wurde mehrere Wochen lang intensiv verhandelt. Vor allem der Öffentlichkeitsarbeit des Nebenklage-Anwaltes Dubravko Mandic ist es zu verdanken, dass hier nicht nur die einzelnen Taten gewürdigt wurden, sondern regelmäßig auf das Umfeld und die verbrecherische Antifa-Ideologie der Täter hingewiesen wurde. So sprach Richter Johannes Steinbach bei den Angeklagten am Ende des Prozesses zutreffend auch von einem „traurigen Fall von ideologischer Verblendung“.
Mußtmaßliche Täter schwiegen
Die Angeklagten verweigerten die Aussage, gaben sich unkooperativ, lediglich am ersten Prozesstag wiesen sie die Vorwürfe zurück. Ihre Anwälte versuchten vergeblich, die zahlreichen Indizien zu entkräften. So konnten den Angeklagten DNA-Spuren auf einem Tatwerkzeug zugeordnet werden. Auch ein polizeilicher V-Mann belastete die Angeklagten schwer. Aber besonders Chatauswertungen lassen auf einen weitaus umfangreicheren Hintergrund der nun Verurteilten schließen. Und auch die Unterstützung der Angeklagten durch zahlreiche linksextreme Gruppen zeigt, dass hier ein anderer Ermittlungsansatz hätte greifen können – nämlich die Aufklärung militanter linksextremer Netzwerke. So solidarisierten sich zu den Verhandlungen vor und im Gebäude zahlreiche Gesinnungsgenossen mit den Angeklagten. Auch die Ortsgruppe Stuttgart der extremistischen Rote Hilfe engagierte sich beispielsweise für die beiden überführten Gewalttäter.
Warum kein Antifa-Verbot?
„Auf politischen Druck der AfD-Landtagsfraktion kamen die Ermittler im Sommer 2020 in Schwung und präsentierten einen Kurden mit PKK-Hintergrund als einen der Täter. Wir betrachten sowohl ihn wie auch den jungen deutschen Verurteilten als ‚Bauernopfer‘, um den politischen Druck aus dem Verfahren zu nehmen. Niemand macht Anstalten, das Problem politisch zu lösen und die Antifa als Terrororganisation zu behandeln und zu verbieten. Tatsächlich fließen staatliche Gelder in diese Organisation und deshalb verlaufen diese Art Ermittlungen mit angezogener Handbremse und sicherlich auch flankiert durch den Gebrauch des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“, empört sich Nebenklage-Anwalt Mandic exklusiv gegenüber dem Wochenblick und spielt darauf an, dass in politisch anders gelagerten Fällen vermutlich intensiver ermittelt worden wäre, immerhin sind lediglich zwei mutmaßliche Täter angeklagt worden, andere Verdächtige wurden nicht überführt. Zudem gibt es Spuren zu einer der großen linken Gewerkschaften und zum „Antifaschistischen Aktionsbündnis Stuttgart und Region“. Aber wo kein Wille ist…"
Quelle: Wochenblick