Vogelsberger Müllrebellen klären auf: Was tun, wenn der Gebührenbescheid kommt?
Archivmeldung vom 15.01.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFür 130 Sitzplätze war gesorgt, aber es kamen mindestens 70 weitere interessierte und engagierte Bürger aus der Alsfelder Region zur Auftaktveranstaltung der acht Infotreffen "Vogelsberger Müllrebellen", am 12. Januar 2010 ins Hotel Klingelhöfer in Alsfeld. Wie man in Stellungnahmen immer wieder hören konnte, kamen, bedingt durch das Desaster des Tonnenumtausches, der fehlenden Informationen seitens des ZAV's und letztlich der Erkenntnis, dass die neue Satzung unausgegoren, handwerklich vermurkst und unsozial sei, die Betroffenen in Scharen.
Peter Rahm und seine anwesenden Mitstreiter Ulla Anton, Carola Bücking, Wolfgang Jung und Hans-Jürgen Rupp von den "Vogelsberger Müllrebellen" dankten zu Beginn der Veranstaltung der Presse für die bisherige tatkräftige Unterstützung der Bürgerinitiative, welche inzwischen die Grenze von über 22.000 eingetragenen Müllrebellen weit überschritten hat.
Mittels einer Power Point Präsentation wurde zuerst das Widerspruchsverfahren gegen den Ende Januar angekündigten Gebührenbescheid beleuchtet und von Peter Rahm erläutert. Da der ZAV den Widerspruch des einzelnen Mieters nicht zulässt, lastet die ganze Verantwortung auf dem Vermieter, dem Grundstücksbesitzer. Dieser Umstand führt bei den betroffenen Bürgern zu Verwirrung und Unverständnis, wie man an den zahlreich gestellten Fragen zu diesem Punkt feststellen konnte. Peter Rahm erklärte daraufhin, wie man sich hier zu Verhalten habe: "Der Vermieter muss für sich und seine Mieter jeweils getrennten Widerspruch (Mustertext hier) innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Gebührenbescheids beim ZAV einlegen." Die Organisatoren der Vogelsberger Müllrebellen raten daher allen Mietern, sich schnellstmöglich mit ihren Vermietern zusammenzusetzen und diese Fragen einvernehmlich zu klären. An die Vermieter erging die Bitte, trotz des Aufwandes, den sie durch die neue Regelung der ZAV Satzung haben, ihre Mieter nicht im Regen stehen zu lassen. Sollte es dennoch vorkommen, dass sich ein Vermieter weigert, Widerspruch einzulegen, bliebe dem Mieter nur die Möglichkeit, seinen Vermieter für einen eventuell entstandenen Schaden haftbar zu machen. Der ZAV hat dann zwei Möglichkeiten auf einen Widerspruch zu reagieren. Entweder er erkennt Fehler in seinem Bescheid und sendet einen Abhilfebescheid mit neuer Gebührenfestsetzung, oder er stellt fest, dass der Bescheid korrekt ist und erteilt einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Widerspruchsbescheid müsste innerhalb von vier Wochen vor dem Verwaltungsgericht Gießen geklagt werden. Da der Streitwert gering ist, sind die Gebühren entsprechend niedrig. Die Höhe der entstehenden Gebühren können die Bürger über die Rechtsanwälte erfahren.
Rahm schloss diesen Punkt mit der Bemerkung: "Wichtig ist zu wissen, dass nur der Vogelsberger die zuviel gezahlten Gebühren zurück erstattet bekommt, der einen Widerspruch eingelegt hat. Wenn die Klage zum Erfolg führt, muss der ZAV alle Kosten tragen."
Ungeachtet des oben erwähnten Widerspruchs werden paralell dazu die "Vogelsberger Müllrebellen" vor dem Verwaltungsgerichthof in Kassel eine Normenkontrollklage einreichen. Sollte dieser Klage stattgegeben werden, ist die jetzt gültige Satzung nicht mehr gültig. Als Folge daraus muss dann eine neue Satzung erstellt werden. Diese Klage wurde durch die Spenden vieler hunderter Müllrebellen finanziell abgesichert, wofür sich Peter Rahm im Namen aller Müllrebellen nochmals herzlich bedankte.
Ein weiteres wichtiges Thema an diesem Abend waren die Anträge auf Kinderermäßigung. Durch die Nichterreichbarkeit des ZAV per Telefon, Internet, sowie die sehr unterschiedlichen Entscheidungen des ZAV bei den wenigen bisher positiv beschiedenen Anträgen, wurde den Anwesenden folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
"Die bei der Veranstaltung ausgehändigten oder auch über die Vorgelsberger Müllrebellen erhältlichen Antragsformulare (www.muellrebellen.de) ausgefüllt und gegebenenfalls vom Vermieter mit unterschrieben beim ZAV einzureichen. Denn auch hier hat die ZAV laut Satzung dem Mieter nicht das Recht der Antragstellung zugestanden, sondern nur dem Vermieter. Anträge sollen alle Eltern mit mehr als 2 Kindern bis 18 Jahren, oder Kindern, welche sich in irgendeiner festen Ausbildung, im Studium oder im Wehrdienst befinden, stellen. Desgleichen sollen auch Schwerbehinderte solche Ermäßigungsanträge stellen. Laut Satzung ist diese Ermäßigung nur für Kinder vorgesehen. Doch durch die willkürliche Entscheidungen des ZAV sollte auch der andere erwähnte Kreis der Betroffenen diese Anträge stellen."
Wichtig war Peter Rahm auch darauf hinzuweisen, dass beim Eingang des Gebührenbescheides die Gebühren innerhalb der Zahlungsfristen bezahlt werden. Die Überweisungen sollen aber den Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" beinhalten. Vom ZAV vorgelegte Blanko- Einzugsermächtigungen sollen nicht erteilt werden, da die Rückführung von zuviel abgebuchten Gebühren einen immensen Aufwand für den Betroffenen bedeuten. Ein Widerspruch oder ein eine Widerspruchsklage bedeuten keinen Zahlungsaufschub. Außerdem sollen die Einzugsermächtigungen bei den Kommunen aufrecht erhalten werden, da diese nur noch ihre sonstigen Gebühren und Steuern abbuchen. Es würde die Arbeit der Verwaltungen wesentlich erschweren, wenn auf Überweisungen umgestellt würde. Die Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen seien durch das Organisationschaos des ZAV eh schon sehr stark zusätzlich belastet.
Den Kommunen des Vogelsbergkreises entstehen durch den Ausfall von Schlüsselzuweisungen, bedingt durch die zahlreichen Abmeldungen von Erst- und Zweitwohnsitzen der außerhalb studierenden oder auszubildenden Kinder oder sonstigen Personen, ein Verlust von ca. 600.000 Euro.
Peter Rahm bittet ausdrücklich um das Unterlassen von Vorwürfen oder Beschuldigungen gegenüber den Mitarbeitern der Kommunalverwaltungen, der Müllabfuhr und des ZAV. Denn ausschließlich die Geschäfts- und Verbandsführung des ZAV trage die Verantwortung für dieses Desaster.
Auch die Vorwürfe der Verbandsführung gegenüber den Organisatoren der Müllrebellen sprach er an. Nur weil 3 Mitglieder der Verbandsversammlung des ZAV gegen diese rechtswidrige Satzung gestimmt hätten, sollen auch alle Müllrebellen diesem politischen Spektrum verbunden sein. Diese Unterstellung wies Rahm entschieden zurück. In der Initiative ist ein breites politische Spektrum vertreten und mit Fug und Recht darf sie sich als absolut überparteilich bezeichnen. Auch das vom Verbandsvorsteher Friedel Kopp angekündigte an den "Pranger" stellen der Verantwortlichen beim Scheitern der Satzung verbreiten keine Angst. Denn alle Müllrebellen und besonders die Organisatoren werden sehr glücklich sein, wenn es erstmalig in der Geschichte des Vogelsbergkreises gelungen ist, einer uneinsichtigen Behörde die Stirn zu zeigen. Es ist gut für die Bürger des Vogelsbergkreises zu wissen und sollte sie stark machen, dass sie mit ihrem Protest und Widerstand diese Gebührenwillkür nicht hingenommen haben.
Nach über zwei Stunden der Informationen, vieler Fragen und deren Beantwortung schloß Peter Rahm das Treffen mit den Hinweisen auf die Informationsmöglichkeiten durch die Presse und die eigene Website "www.muellrebellen.de" . Infoflyer mit dem Muster eines Widerspruchs, sowie Kinderermäßigungsanträge wurde den Anwesenden beim Verlassen der Veranstaltung an die Hand gegeben.
Der viele Zwischen- und Abschlussbeifall dokumentierte die Geschlossenheit der Bürger zum Widerstand"