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Querdenken 711: Verfahren gegen Michael Ballweg - 7. Verhandlungstag enthüllt gravierende Widersprüche

Freigeschaltet am 21.11.2024 um 13:50 durch Sanjo Babić
Michael Ballweg (2023) Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Michael Ballweg (2023) Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Der siebte Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg am Landgericht Stuttgart offenbarte zentrale Widersprüche in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Ein Zeuge des Finanzamts Stuttgart I, zuständig für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung, erklärte, dass Bargeldeinzahlungen pauschal als umsatzsteuerpflichtige Umsatzerlöse eingestuft wurden, obwohl die Herkunft der Gelder nicht ermittelt wurde. Dies berichtet die Initiative "Querdenken 711".

Weiter heißt es darin: "Gleichzeitig stuft die Staatsanwaltschaft dieselben Einzahlungen als Schenkungen ein und konstruiert daraus den Vorwurf des Betrugs. Diese widersprüchlichen Positionen werfen erhebliche Zweifel an der Konsistenz und Schlüssigkeit der Anklage auf. 

Widersprüche ohne klare Linie

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler machte deutlich: „Es gibt keinen Raum für eine Doppelbewertung dieser Art. Entweder handelt es sich um steuerpflichtige Umsätze, oder es sind Schenkungen. Beide Positionen gleichzeitig zu vertreten, ist ein grundlegender logischer Fehler.“

Die heutige Verhandlung unterstrich, dass die Anklage nicht nur widersprüchlich, sondern auch lückenhaft ist. Der Zeuge des Finanzamts bestätigte, dass weder die Herkunft der Gelder noch deren Verwendungszweck eindeutig ermittelt wurden. Dennoch wurden die Bargeldeinzahlungen pauschal und ohne belastbare Beweise als steuerpflichtige Umsatzerlöse klassifiziert. Diese Vorgehensweise steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Grundsätzen einer sorgfältigen steuerlichen Prüfung, bei der die Beweislast für steuerpflichtige Einnahmen eindeutig bei der Finanzverwaltung liegt.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig stellte hierzu fest: „Die widersprüchlichen Annahmen und die pauschale Einstufung von Bargeldeinzahlungen zeigen, dass es der Anklage an Substanz fehlt. Es ist schwer nachvollziehbar, wie solche Vorwürfe aufrecht erhalten werden können.“

Ein entlastender Brief – klare Hinweise auf fehlenden Vorsatz

Ein weiterer Schwerpunkt der heutigen Verhandlung war die Präsentation eines Briefes, den Michael Ballweg am 28. September 2022 aus der Untersuchungshaft an seinen Steuerberater schrieb. Darin betonte er unmissverständlich seinen festen Willen, alle steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen, und zeigte sich kooperativ. Dieser Brief widerlegt klar den Vorwurf, Ballweg habe vorsätzlich Steuern hinterzogen.

Auszug aus dem Schreiben vom 28. September 2022:

„Ich möchte dich bitten, meine steuerlichen Themen während dieser schwierigen Zeit weiter zu bearbeiten. Ich werde selbstverständlich alle offenen Rechnungen für eure Aufwände begleichen. Ausreichend Mittel, auch privat, sind vorhanden.

 (...) 

Ich gehe auch davon aus, dass diese Zeit hier in der JVA bald vorbei ist und alle Vorwürfe entkräftet werden."

Dieser Brief beweist, dass Michael Ballweg bemüht war, seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen, selbst unter den widrigen Bedingungen der Untersuchungshaft.

Schwächen der Anklage offenbart

Das Verteidigerteam sieht die heutigen Entwicklungen als Bestätigung dafür, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend fundiert sind. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler resümierte: „Die heutigen Aussagen haben erneut die gravierenden Widersprüche in der Anklage offenbart. Widersprüchliche Bewertungen und eine unklare Beweisführung werfen die Frage auf, wie dieses Verfahren in seiner jetzigen Form Bestand haben kann.“

Der nächste Verhandlungstag findet am Donnerstag, den 21. November 2024, um 9:00 Uhr am Landgericht Stuttgart statt."

Quelle: Querdenken 711

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