Prozeßbericht vom 8. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland - 2. Teil Nachbetrachtung
Archivmeldung vom 10.12.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttChristian Kurzer berichtet im Teil 2 weiter über den 8. Verhandlungstag, im Verfahren gegen den König von Deutschland, Peter I (bürgerlich Peter Fitzek), beim Landgericht Halle wie folgt: "Schräg gegenüber vom Landgericht Halle befindet sich das Gebäude der Hallenser Filiale der früheren SachsenLB und heutigen Sachsenbank. Auf deren jüngere Geschichte wurde ich am 8. Verhandlungstag, zu dem es sonst nicht mehr viel zu berichten gibt, aufmerksam gemacht. Nach einer ebenso kurzen wie spannenden Internet-Recherche eröffnete sich mir eine höchst interessante Geschichte mit vielen Parallelen, aber auch gewaltigen Unterschieden zum laufenden Verfahren gegen den „König von Deutschland“."
Kurzer schreibt weiter. "Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 war die Bank in Schieflage geraten; sehr viel Geld wurde trotz warnender Stimmen in Papiere investiert, die sich als wertlos erwiesen. (Filmtipp: The big Short) Die SachsenLB wurde zwar „zerschlagen“, doch am gleichen Ort befindet sich weiterhin eine Bank mit einigen anderen Buchstaben im Firmennamen, nämlich die Sachsenbank. Dabei fällt auf, daß das „Land“ aus dem Firmennamen verschwand: von der Landesbank blieb die Bank übrig.
In beiden Fällen ist Geld „weg“, so lautet jedenfalls die Anklage. Bei der inzwischen an die Landesbank Baden-Württemberg notverkauften SachsenLB beträgt der Schaden, für den die sächsischen Steuerzahler bürgen, 2,75 Milliarden Euro. Politiker mußten zurücktreten, die Vorstände der Bank wurden u.a. wegen „Untreue“ angeklagt.
Peter, der Oberste Souverän des Königreiches Deutschland soll 1,3 Millionen Euro in bar abgehoben und „das abgehobene Geld abredewidrig für eigene Zwecke verwendet haben“. Auch hier ist die Rede von „Untreue“. Die Pleite der SachsenLB kostete allerdings 2000 Mal mehr. Dieser Schadensfall ist definitiv eingetreten. Ob die Kapitalüberlasser des Königreiches Deutschland ebenfalls mit einem Ausfall der überlassenen Gelder zu rechnen haben, soll das laufende Verfahren in Halle klären.
Keiner der verantwortlichen Bankmanager mußte ins Gefängnis. Die Bankvorstände erlebten, so ein aufschlußreicher Artikel der Sächsischen Zeitung vom 18.11.2016, ein „Karriereende im Debakel“ (und in Freiheit!). „Inzwischen,“ so schreibt die Zeitung, „haben die einstigen Manager Hunderte Stunden auf der Anklagebank abgesessen. …
Und immer reisten die Vorstände im Anzug und mit Aktentasche nach Leipzig an, als gingen sie zur Arbeit. Sie saßen dabei, hörten zu, machten sich Notizen, fuhren sich nachdenklich über die Stirn, schüttelten den Kopf und tuschelten mit ihren Anwälten.“ Und Peter, das ist der Mann mit der 2000fach geringeren „Schadenshöhe“, sitzt seit dem 8. Juni 2016 in Untersuchungshaft. In Einzelhaft, 22einhalb Stunden Einschluß am Tag, ohne Gespräche und soziale Kontakte.
Von außerhalb des Gefängnisses erhält er nur Besuch von seiner Mutter und von seiner Partnerin Annett, maximal eine Stunde pro Woche. Bevor überhaupt geklärt wurde, ob ein Schaden, und wenn ja, in welcher Höhe dieser eingetreten ist. Der „König“ wird mit Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Statt Anzug trägt er Oberhemden mit der Freiherrenkrone des Königreiches Deutschland.
Die „Schadenssumme“ im Königreich Deutschland wird aus den Barabhebungen konstruiert. Zeugen haben bestätigt, daß mehrere Hunderttausend Euro von Peter für Immobilien in bar bezahlt wurden; allein beim ehemaligen Krankenhaus in Apollensdorf wurde vom Verkäufer eine Summe von 370.000 Euro in bar quittiert, was er auch in seiner Zeugenaussage bestätigte. Eine Kapitalüberlasserin erhielt 200.000 Euro zurück.
Werden diese Beträge nun von der „Schadenssumme“ abgezogen, dann sind wir bereits deutlich unter einer Million. Daß dieses Geld, diese Immobilien „abredewidrig“ verwendet wurden, wurde hingegen noch von niemand behauptet. Von den sogenannten „Geschädigten“ tritt kein einziger als Nebenkläger im Verfahren auf.
Viele der als Zeugen geladenen Kapitalüberlasser haben davon berichtet, zumindest einen Teil der überlassenen Gelder zurückerhalten zu haben. Mehrere Hundert Kapitalüberlasser haben inzwischen erklärt, daß sie auf eine Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Gelder verzichten und diese für den Aufbau der gemeinwohlfördernden Strukturen spenden.
Auch der Vorwurf der Täuschung bzw. „Überraschung“ sollte langsam aber sicher vom Tisch sein. Im Verfahren wurden bereits mehr als ein Dutzend Kapitalüberlasser gehört. Für keinen dieser Zeugen war die Möglichkeit, daß das Geld weg sein konnte, überraschend. Alle wußten von dieser Möglichkeit und hatten ihr zugestimmt. Sie alle wollten sich am Aufbau alternativer Strukturen beteiligen.
Vielleicht sollte man sich auch einmal mit der Ursache des „Schadens“ im Königreich Deutschland beschäftigen. Mir ist keine Zeugenaussage bekannt, daß der „König von Deutschland“ in die eigene Tasche gewirtschaftet hätte.
Ist es nicht vielmehr so, daß erst die überfallartigen Razzien mit Hundertschaften von Polizisten in voller Kampfmontour (vor Gericht werden diese Razzien von den Beteiligten gerne als „Durchsuchungsmaßnahmen“ bezeichnet.) von BaFin, Zoll, Steuerfahndung und dem Abwickler etc. zu einer Verunsicherung bei den Menschen führten. Erst durch diese Aktionen (u.a. die Sperrung diverser Konten) wurden die Auszahlungen erheblich erschwert. Dennoch konnten noch 6-stellige Beträge an die Kapitalüberlasser ausgezahlt werden.
Zu einem Zeitpunkt, an dem noch kein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes vorlag, wurden durch die Razzien und die medialen Vorverurteilungen Tatsachen geschaffen, die die Rückzahlung der Gelder deutlich erschwerten, wenn nicht verunmöglichten. Das alles geschah auf der Basis der Meinung EINES! Sachbearbeiters bei der BaFin, wie sich in der Verhandlung herausstellte.
Wo war die BaFin eigentlich, als es galt, den Milliarden-Schaden bei der SachsenLB zu verhindern? Gab es da nicht noch andere Landesbanken, die im Zuge der Finanzkrise Steuergeld verzockten. In NRW, Hamburg und Bayern, nur um einige zu nennen, die schon mal im Gespräch waren. Ja, wo war sie denn da, die BaFin? Diese von den Banken bezahlte Organisation, die den Zweck hat, die Banken zu kontrollieren (https://youtu.be/scnFUoqtSSA).
Zusammenfassend bleibt zu sagen, die Bankmanager waren keinen Tag in Haft, obwohl die Schadenssumme tausendfach höher war. Diese Bankvorstände waren ein nicht unbedeutender Teil des Finanzsystems. Ihr Fehler war, kriminellen Auswüchsen innerhalb des Systems oder gar dem ganzen System, NICHT zu mißtrauen. Endergebnis: Die Banker kommen mit einer Geldbuße davon und ohne Vorstrafe. Sie sind Teil des „Systems“, genau wie die BaFin und das politische Establishment.
Peter hingegen, der eine Alternative zum herrschenden Finanzsystem tatkräftig aufbaut, ist darauf bedacht, in Sachwerte und in Strukturen, die in der Lage sind, einen Mehrwert zu generieren, zu investieren. Er, der genau diesem System mißtraut und den Menschen Alternativen anbietet, wird behindert und kriminalisiert. Er hätte keinen Cent in die Ramschpapiere gesteckt, die der SachsenLB zum Verhängnis wurden. Ist es nicht eine Ironie, daß mit Peter als Bankvorstand kein Schaden entstanden wäre.
Wenn man nun die Auswirkungen der beiden Fälle auf das Gemeinwohl anschaut, haben wir einerseits die Steuerzahler, die für die fehlenden Milliarden bürgen, sprich: zahlen. Das Geld fehlt bei Kindergärten, Arbeitslosen, Schulen und Polizisten. Kein Politiker, kein Bankmanager saß auch nur einen Tag lang in Haft. Alle kommen, wenn überhaupt, mit einer Geldstrafe und ohne Vorstrafe davon. Die Höchststrafe im aktuell herrschenden System scheint ein unschönes Karriereende zu sein, egal wie hoch der Schaden ist.
Die Kapitalüberlasser der Kooperationskasse haben das Geld überlassen in dem Bewußtsein, daß es weg sein könnte. Der Schaden für die Allgemeinheit ist gleich null. Wurde der Schaden für die Kapitalüberlasser etwa durch die Razzien der BaFin und die Verscherbelung von Werten durch den „Abwickler“ verursacht? Ist es Peters Fehler, daß er nicht zum „System“ gehört, während die Bankvorstände die ganze Milde des Gesetzes zu spüren bekamen? Peter und seine Unterstützer hingegen erhielten „die größte Durchsuchung, die die BaFin jemals durchgeführt hat“, so der Jahresbericht 2013 der BaFin (siehe Quellen unten).
Gibt es im Zusammenhang mit dem Gesagten eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit?
Am 8. Dezember 2016 hat Peter genau ein halbes Jahr in der Untersuchungshaft verbracht. Angeblich wegen Fluchtgefahr. Ein Mann, der sich schon vielen Verfahren stellte, sei es in Führerscheinangelegenheiten, wegen eigener Kfz-Kennzeichen oder wegen der eigenen Gesundheitskasse; ein Mann der immer wieder von sich aus die „Behörden“ kontaktierte und um Zusammenarbeit beim Aufbau neuer Strukturen ersuchte. Dieser Mann, der keiner Auseinandersetzung aus dem Weg geht, soll plötzlich „flüchten“ wollen?
Egal, ob wir uns einen weisen und gütigen König wünschen oder nicht, dem Landgericht Halle ist eine weise Entscheidung zu wünschen.
Übrigens, das Kunstwerk vor der Sachsenbank-Filiale in Halle, in der Luftlinie zwischen dem Landgericht und der Bankniederlassung in der Geburtsstadt des „Königs von Deutschland“, heißt „Flamme der Revolution“. Reiner Zufall?
Quellen:
http://www.sz-online.de/sachsen/karriereende-im-debakel-3542820.html
http://www.sz-online.de/sachsen/landesbank-verfahren-gegen-geldbusse-eingestellt-3553660.html
Downloadlink: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/dl_jb_2013.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , Seite 61
Quelle: KRD Blog von Christian Kurzer