Magdeburger Polizei plante vor einem Jahr "Gefährderansprache"
Der mutmaßliche Attentäter von Magdeburg Taleb A., der auf dem dortigen Weihnachtsmarkt mindestens fünf Menschen totgefahren und 200 weitere verletzt hat, war bei den Behörden offenbar schon länger auf dem Schirm als zunächst bekannt.
Offensichtlich wurde vor etwa einem Jahr gegen ihn bei der
Polizeiinspektion Magdeburg eine Strafanzeige erstattet. Es habe dann
den Versuch gegeben, eine "Gefährderansprache" durchzuführen, sagte
Magdeburgs Polizeidirektor Tom-Oliver Langhans am Samstagnachmittag.
Dazu sei es dann aber nicht gekommen. Die genauen Umstände seien jetzt
Gegenstand der Ermittlungen.
Die Magdeburger Staatsanwaltschaft
teilte bei der gleichen Gelegenheit mit, ihr seien bislang keine
Verurteilungen bekannt. Laut eines Berichts des "Spiegel" soll der Mann
aber 2013 vom Amtsgericht Rostock zu einer Strafe von 90 Tagessätzen
verurteilt worden sein. Grund war eine "Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von Straftaten".
Die Höhe der Tagessätze
- zehn Euro - deute darauf hin, dass Taleb A. damals noch von Hartz IV
gelebt haben könnte, schreibt das Magazin. Nach Deutschland gekommen war
Taleb A. zwar bereits 2006 - er reiste regulär mit seinem Reisepass und
einem Visum ein, um hier nach seinem Medizinstudium eine
Facharztausbildung zu beginnen, seinen Asylantrag stellte er aber erst
2016 - möglicherweise, weil er sonst das Land hätte verlassen müssen.
In
der Anhörung in der Außenstelle Halberstadt des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (Bamf) trug er laut "Spiegel"-Bericht vor, er
sei vom Islam abgefallen und schreibe ein Buch darüber, warum der Islam
als Religion keine Grundlage habe. Für das Buch mit dem Titel "Kreative
Widerlegung des Islam" hatte Taleb A. im Internet mutmaßlich eine
Crowdfunding-Kampagne gestartet, die aber kaum Unterstützer fand.
Erschienen ist das Buch nie.
Seine drohende Verfolgung in
Saudi-Arabien soll Taleb A. gegenüber dem Bamf laut "Spiegel" außerdem
mit einem angeblichen Vorfall in der Botschaft von Saudi-Arabien in
Berlin untermauert haben. Dort habe er 2013 den Kulturattaché getroffen,
und der habe ihm gesagt, bei einer Rückkehr nach Saudi-Arabien werde er
sofort hingerichtet. Zuvor will Taleb A. dem Kulturattaché geschrieben
haben, er glaube nicht mehr an den Islam.
Taleb A. erhielt auf
seinen Antrag das Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz, den höchsten
Schutzstatus. Offenbar 2019 kam es zu einer Regelüberprüfung des Asyls
durch das Bamf - so wie für alle Asylbescheide der großen
Zuwanderungswelle 2015 und 2016. Das Asyl wurde dabei bestätigt. 2023
erhielt Taleb A. von der Ausländerbehörde des sachsen-anhaltinischen
Salzlandkreises in Bernburg eine Niederlassungserlaubnis.
Quelle: dts Nachrichtenagentur