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DUH-Serie: "Die Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter"

Archivmeldung vom 13.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Werkstattkette Pit-Stop verweigert als letzte bundesweite Werkstattkette tausenden seiner Kunden rechtswidrig den sofortigen Austausch so genannter Betrugsfilter gegen lieferbare Ersatzsysteme anderer Hersteller. In einer Serie von Pressemitteilungen dokumentiert die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) ab heute in lockerer Folge diese Praxis und bedient sich dabei der ihr in den vergangenen Monaten zugegangenen Fallbeispiele.

Den Anfang macht ein Autohalter aus dem westfälischen Hamm, der sich von Pit-Stop in bestem Glauben, seiner Umwelt einen Gefallen zu tun, einen Partikelfilter der Firma Tenneco in seinen sieben Jahre alten Mercedes hat einbauen lassen.

Als im November 2007 nach der Aufdeckung des Betrugsfilterskandals durch die Deutsche Umwelthilfe die Betriebserlaubnisse von Dieselfiltern der Hersteller GAT, Tenneco und Bosal erlöschen, wendet sich Herr Schulze  an seine Pit-Stop Werkstatt im westfälischen Hamm. Er fordert diese dazu auf, ihm einen lieferbaren Ersatzfilter einzubauen, so wie es ihm rechtlich zusteht und die seinerzeit verabredete Kulanzregelung der Bundesregierung mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeug-Gewerbe (ZDK) und dem Gesamtverband Autoteile Handel (GVA) vorsah.

Mehrfach reklamiert Herr Schulze im November und Dezember 2007 mündlich, schriftlich und persönlich bei Besuchen in der Pit-Stop-Filiale den geforderten Austausch seines unwirksamen Tenneco-Partikelfilter, dessen Betriebserlaubnis wegen nicht ausreichender Funktionstüchtigkeit erloschen ist. Vergeblich. Am 16. Januar 2008 erreicht Schulze ein Antwortschreiben der Firma Pit-Stop. Darin reduziert die Werkstatt den Skandal um die praktisch wirkungslosen Partikelfilter auf folgendes Problem: "In unserem Unternehmen wurde in Ihr Fahrzeug ein Partikelfilter verbaut, u.a. mit dem Ziel eine Feinstaubplakette sowie die staatlichen und steuerlichen Vergünstigungen zu erhalten bzw. in Anspruch nehmen zu können. Nach der Erklärung der Bundesregierung bleiben sowohl die Feinstaubplakette als auch die steuerliche Förderung erhalten. Dies selbst dann, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zwischenzeitlich mit Wirkung für die Zukunft gelöscht bzw. dem Hersteller zurückgegeben wurde." Weiter heißt es: "Es entsteht also für Sie als Autofahrer weder ein finanzieller Nachteil noch eine Mobilitätseinschränkung." Außerdem erklärt Pit-Stop an diesem 16. Januar, dass Ersatzfilter der Firmen Bosal, Tenneco und GAT produziert würden, die "zeitnah im Jahr 2008" eingebaut werden könnten. Abschließend betont der Absender noch einmal: "Aus den obenstehenden Ausführungen ergibt sich, dass für Sie aktuell keine Nachteile entstehen dürften."

Zusätzlich hatte Herr Schulze in einem Schreiben vom 28. Dezember 2007 darum gebeten im Zuge des Filtereinbaus entstandene Knackgeräusche zu beheben. Die Rohrschelle, mit der Filter und Abgasrohr verbunden sind, ist nicht fest und knackt bei vielen Fahrmanövern. Auf seinen Vorschlag, eine Punktschweißung vorzunehmen, antwortet Pit-Stop ablehnend: Dadurch würde der Filter beschädigt und könne später nicht dem Hersteller zurückgegeben werden.

Hilfesuchend wendet sich Herr Kamps an den ADAC und erhält von dort ein Musterformular, das er ausgefüllt an die Firma Pit-Stop sendet. Ziel der Aktion: Pit-Stop soll schriftlich zusichern, dass "bis spätestens 1. September 2008 ein Ersatzfilter kostenlos" eingebaut wird, der den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung genügt.  Daraufhin meldet sich die Pit-Stop-Zentrale in Heusenstamm am 29. Februar 2008 mit einem Schreiben, dass inhaltlich dem vorherigen ähnelt. Eine verbindliche Zusage, dass tatsächlich bis zum 1. September 2008 der Filtertausch vorgenommen wird, enthält es nicht.

Der Kundenservice der Pit-Stop-Zentrale setzt lässt Schulze dagegen wissen, dass eigentlich eine Beweislastumkehr greife, in deren Rahmen der geschädigte Kunde zunächst die Mangelhaftigkeit seines Filters mit erloschener ABE beweisen müsse: "Selbstverständlich haben wir Verständnis für Ihren Wunsch, dass Sie ... Ihr Fahrzeug nur mit einem nachweislich ordnungsgemäß funktionierenden Rußpartikelfilter betreiben wollen. Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Situation besteht bis zum Nachweis der nicht ordnungsgemäßen Funktion für das in Ihr Fahrzeug eingebaute Rußpartikelfiltersystem jedoch kein Anspruch auf Austausch des eingebauten Systems gegen einen Filter eines anderen Herstellers."

In den folgenden Monaten hat Herr Schulze weder von seiner Werkstatt noch von der Pit-Stop-Zentrale etwas gehört.

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Hinweis: Am Wochenende berichten zwei TV-Magazine über die Probleme beim Aus-tausch mangelhafter Dieselfilter bei Pit-Stop:

Zunächst am SAT 1 am Samstag, 14. Juni, 17.00 Uhr "das automagazin - "Partikelfilterärger: Umrüstungs-Chaos - geprellte Autofahrer sollen die Zeche zahlen"

Dann am Sonntag, 15. Juni 2008 um 16.50 Uhr "auto mobil - Das VOX Automagazin". Mit versteckter Kamera und begleitet vom Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, begleitete das Magazin zwei Kunden der Werkstattketten A.T.U. und Pit-Stop, die den Austausch ihres defekten Filters forderten - mit überraschenden Ergebnissen. A.T.U. tauscht mittlerweile kostenlos aus. Pit-Stop dagegen gibt seine Blockadepolitik bisher nicht auf.

Quelle: DUH

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