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Polizei verschweigt brutalen Straßenkrieg in Lübeck, droht mit Strafen, wenn das Video davon verbreitet wird – und kassiert Rüge vom Landespolizeiamt

Archivmeldung vom 29.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Screenshot aus dem Privatvideo, das von der Lübecker Massenschlägerei gefilmt wurde und online viral ging.
Screenshot aus dem Privatvideo, das von der Lübecker Massenschlägerei gefilmt wurde und online viral ging.

Ein Video der erschreckend brutalen Massenschlägerei am Freitag in Lübeck warf ein Schlaglicht auf die ausufernde Gewalt unter Migranten in Deutschland. Unter Allah-Rufen prügelten sich „mehrere Personen“ (Polizeijargon) mit äußerster Gewaltanwendung, dabei wurde mehrmals mit voller Kraft gegen den Kopf eines 19-Jährigen eingetreten, ein anderer schlug mit einem Metallmülleimer um sich, ein alter Herr wurde zu Boden geworfen und konnte nicht mehr aufstehen. Dazu mehr von Niki Vogt im nachfolgenden Artikel.

Weiter schreibt sie dazu folgendes: "Mit Stühlen und Knüppeln wurde aufeinander eingeprügelt. Sechs Personen wurden verletzt. Die Polizei berichtete erst überhaupt nicht von der Schlägerei, doch nachdem ein mitgefilmtes Video viral ging, drohte die Lübecker Polizei unter souveräner Missachtung von Recht und Gesetz, die Verbreitung strafrechtlich zu verfolgen.

Saftige Rüge für die Lübecker Polizei

Das hat jetzt ein für die Polizei peinliches Nachspiel. Im politisch korrekten Übereifer war der Lübecker Polizei wohl irgendwie das Bewusstsein dafür abhanden gekommen, dass es keinerlei rechtliche Handhabe gegen die Weiterverbreitung dieses Handyvideos gibt. Das Landespolizeiamt in Kiel erteilte eine Rüge. Vorsichtig formuliert, aber in der Sache eine schallende Ohrfeige – wie das lateinische Sprichwort so schön heißt: „Dulciter in modo, fortiter in res“ (sanft in der Art und Weise, stark in der Sache selbst). „Die Kritik an einigen konkreten Formulierungen war gerechtfertigt“ gab der stellvertretende Landespolizeidirektor Hartmut Kunz am gestrigen Montag zu. „Das Kommunikationsziel einer unaufgeregten, sachlichen und neutralen Information der Bürgerinnen und Bürger ist mit Veröffentlichungen am Wochenende offenkundig verfehlt worden“. Und es habe „in Teilen zu Recht Kritik an der gewählten Kommunikationslinie und auch an konkreten Formulierungen gegeben“.

Und:

„Es obliegt aber der Landespolizei nicht, etwaige Motivationen von Menschen, die sich das Video anschauen wollen, zu bewerten oder pauschal als „Sensationsgier“ zu bezeichnen“, sagte er. „Diese Wirkung war nicht beabsichtigt, die gewählte Wortwahl hat aber offenkundig genau diese Wirkung erzielt.“ Landespolizeidirektor Hartmut Kunz kündigte an, die „einsatzbegleitende Berichterstattung der Polizeidirektion Lübeck werde „intern aufgearbeitet“ und „im Hinblick auf Verbesserung der Kommunikation thematisiert“.

Die Politik fürchtet einen weiteren Rechtsruck

Nun, da hat es dann wohl intern einen ordentlichen Einlauf für denjenigen in der Lübecker Polizei gegeben, der da diesen Missgriff getan hat. Die „einsatzbegleitende Berichterstattung“, wie es so schön heißt, war nicht nur „nicht unaufgeregt“, sondern hat erst einmal überhaupt nicht stattgefunden.

Warum? Weil man bei der Polizei eben sehr wohl von oben massiv dazu angehalten wird, den Ball in Bezug auf die gesellschaftlich sakrosankten Gruppen, zu denen auch die „Geflüchteten“ gehören, möglichst flach zu halten. In der irrigen Annahme, die Bürger seien so dumm und merken nicht, dass sie in Bezug auf die Probleme der ungeregelten Zuwanderung im Dunkeln gelassen werden. Die Chiffren von „Männergruppen“, „Personen“ und die Kennzeichnung als als „deutsche“ Täter sind aber sattsam bekannt. Wie weiland in der DDR, weiß der auch der Wessi-Bürger heute sehr genau, was diese Begriffe in Wahrheit bedeuten.

Nun geht also am Wochenende und Montag das Video der „tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männergruppen“ durch die sozialen Medien und die Leute schütteln den Kopf und denken: Soweit ist es schon hier gekommen, immer wieder Krieg auf den Straßen, entweder von Linksextremisten oder von den Migranten oder beiden und die Polizei vertuscht es auch noch. Hätte die Lübecker Polizei dann wenigstens einfach mal die Kiemen dicht gehalten und nur sofort einen neutralen Polizeibericht veröffentlicht, hätte das zwar das Grummeln in der Bevölkerung ob der gruseligen Zustände im Land nicht besänftigt, aber da es nur einer von vielen Vorfällen ist – in einem Kölner Agrippa-Bad wurde derweil ein 13-Jähriges Mädchen von einer achtköpfigen „Männergruppe“ massiv sexuell belästigt – wäre weiter nichts passiert.


Aber nein, in Lübeck wollte ein übereifriger Beamter besonders politisch korrekt sein und bloß nicht in die falsche Ecke gestellt werden. Am Besten, das Volk erfährt gar nichts von den Gefahren, die von einer wahllosen und ungeregelten Migration aus völlig anderen Kulturkreisen ausgehen. Ganz nach der berühmten Vorlage des damaligen Innenministers Thomas de Maizière, der während einer Pressekonferenz 2016 zur enormen Flüchtlingswelle auf eine Pressefrage vor den Kameras antwortete „Ein Teil dieser Antworten könnte die Bevölkerung verunsichern“ – was genau das Gegenteil dessen bewirkte, was er beabsichtigte.

Erst verschweigen und dann die Bürger bedrohen …

Ähnliches passierte daraufhin in Lübeck. Damit um-Gotteswillen die Verbreitung des Videos gestoppt wird und nicht der „AfD in die Hände spielt“ (wahrscheinlich war es gar nicht die Initiative der Polizei, sondern eher der Politik, die befürchtete, diese Massenschlägerei werde in Lübeck und anderswo der AfD noch weitere Wähler bescheren), wurde zuerst verschwiegen. Als dann das Schockvideo durch’s Netz ging und die Katze aus dem Sack war, wurde zur Schadensbegrenzung überreagiert, den Bürgern gedroht, das Verbreiten sei streng verboten und werde geahndet, was aber vorhersehbarerweise genau das Gegenteil erreichte. Denn nun war auch jedem klar, dass die Lübecker Polizei diesen unfassbaren Gewaltausbruch, den man rechtlich wahrscheinlich als Landfriedensbruch verfolgen könnte, weder berichtet noch ermittelt hätte, wenn das Video nicht überall zu finden gewesen wäre.

Als Reaktion auf das verbreitete Video verbreitete die Polizei dann eine bedrohliche Ermahnung, dass die Weiterverbreitung mutmaßlich Straftatbestände darstelle und man habe dieses Video von allen persönlichen Datenträgern zu löschen. Auszug:

„Derzeit kursiert in den sozialen Medien ein Videomitschnitt des Geschehens. Die Polizei mahnt vor der weiteren Verbreitung dieses Videos und fordert dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiter zu verbreiten oder zu teilen. Es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden.(…) Das mediale öffentliche Interesse ist reine Sensationsgier und nicht notwendig.“

Anscheinend sieht man sich bei der Polizei irgendwie als Geheimdienstagenten, die im Dunkeln arbeiten und dass möglichst niemand ihre klandestine Arbeit wahrnehmen darf – und wenn doch, zum Schweigen gebracht werden muss. Auf die Frage eines Facebook-Nutzers „Darf keiner die Wahrheit sehen?“, reagierte die Polizei entsprechend: „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln.“

… was aber das Gegenteil bewirkt

Mittlerweile wirkt so etwas genau in die entgegengesetzte Richtung. Das Video wurde erst richtig interessant und wurde noch mehr geteilt, wenngleich auch weniger auf Facebook oder anderen Plattformen, auf denen es eingesehen und einem Absender zugeordnet werden kann. Der bekannte Rechtsanwalt Markus Haintz fragte nun explizit, welche Straftatbestände denn dadurch verletzt worden seien und nannte die Drohung der Polizei einen „plumpen Versuch der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit“. Hier sein Tweet, der wirklich sehr lesenswert ist, weil er diese causa auch sauber aufdröselt. Er dekliniert alle überhaupt in Frage kommenden Paragraphen durch und keiner greift. Nur ein Straftatbestand könnte greifen, allerdings gegen die Lübecker Polizei: Strafvereitelung im Amt nach § 258a Strafgesetzbuch:

Der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt übte ebenfalls Kritik an der Lübecker Polizei: „Das ist schon ein sehr seltsames Vorgehen der Behörde und niemand darf sich darüber wundern, wenn jetzt über die Motive spekuliert wird. Was von öffentlichem Interesse ist und was nicht, entscheidet sicher nicht die Polizei.“

Die Lübecker Polizei tritt jetzt die Flucht nach vorne an. Nachdem eine schwer verletzte „Person“ (wahrscheinlich der 19-Jährige, dem mehrfach mit voller Wucht gegen den Kopf getreten wurde) ins Krankenhaus eingeliefert wurde und es anscheinend um vier weitere Verletzte geht, berichtet die Seite n-tv:

„Als Folge der gewaltsamen Auseinandersetzung musste ein Mann in ein Krankenhaus gebracht werden. Hintergründe und Umstände des Tatgeschehens sind nach Polizeiangaben Gegenstand von Ermittlungen. „Diese laufen auf Hochtouren.“

Der Straßenkrieg war eine Vendetta

Auslöser dieser Schlacht in der Einkaufsstraße war der „Senatsstaffellauf“ bei einer Schulsportveranstaltung. Vier Schüler im Alter von 16 und 19 Jahren und zwei weitere sollen ohne ersichtlichen Grund zwei 14-Jährige und 17 Jahre alte Jungen angegriffen haben. Nur anderthalb Stunden später soll es dann zu der Revanche in der Lübecker Einkaufsstraße gekommen sein. Der 19-Jährige, der in dem Video am Boden liegt und schwere Tritte gegen den Schädel erleidet, ist einer der vier Angreifer bei der Schulsportveranstaltung.

Ach, übrigens: Die BILD berichtet, dass die Polizei bei der Massenschlägerei mit zehn Streifenwagen am Einsatzort eintraf. Es wurden aber lediglich die Personalien von fünf der Prügler aufgenommen. Darunter ein Vierzehnjähriger, ein Siebzehnjähriger, zwei Neunzehnjährige und ein 43-Jähriger. Die Polizei sprach Platzverweise für die Innenstadt aus (huuuuuhhh …!?) und es gab keine einzige Festnahme, trotz der ganzen Gewalt. Aber jetzt wird mit Hochdruck ermittelt? "

Quellen: Niki Vogt (www.schildverlag.de)

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