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Weil er Menschen zu Freiheitsdemo fuhr: Tiroler Mut-Busfahrer muss vor Gericht!

Archivmeldung vom 27.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Andreas Thurner / privat
Bild: Andreas Thurner / privat

Die Schikanen gegen Kritiker der überschießenden Corona-Maßnahmen nehmen kein Ende. Kaum jemand kann davon ein derart klagvolles Lied singen wie Andreas Thurner. Der Tiroler Busunternehmer sah sich in der Vergangenheit bereits faktenbefreiter Hetze aus der Politik sowie einer schikanösen Razzia ausgesetzt. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Nun kommt der nächste Hammer: Am kommenden Mittwoch, den 1. September, soll er sich gegen einen Strafbescheid vor Gericht verteidigen – und zwar in St. Pölten, schlappe 443 Kilometer von seinem Heimatort entfernt. Anlassfall ist offenbar eine Fahrt zu einer Freiheits-Demo in Wien im Februar.

Strafbescheid, obwohl Mitfahrer negativen Test hatten

Die eindrucksvollen Bilder von damals sind vielen Menschen in Erinnerung. Obwohl die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung damals das ganze Bundesland in den Corona-Knast samt Ausreise-Testpflicht schickte, ließ sich ein mutiger Busfahrer aus dem Oberland nicht nehmen, mit knapp 60 Gleichgesinnten in der Bundeshauptstadt für die Grund- und Freiheitsrechte einzustehen. Mit Mitgliedern seines Vereins machte er sich in Bussen seiner Firma auf den Weg – allesamt, wie damals Vorschrift, mit einem negativen Corona-Test. Bewegende Video-Mitschnitte zeigten die Teilnehmer beim lebensfrohen Singen von Volksliedern. Knapp außerhalb der Wiener Stadtgrenze wurden seine Busse aufgehalten und von der Polizei kontrolliert.  Weil die nachweislich nicht ansteckenden Personen im Bus etwa keine Maske trugen und angeblich zu wenig Abstand hielten, wurde eine Verwaltungsstrafe ausgestellt.

Dagegen erhob Thurner umgehend Beschwerde: Immerhin war ja – unabhängig der aufgebauschten vermeintlichen Gefahr durch das Corona-Virus – die „epidemiologische Unbedenklichkeit“ seiner Mitfahrer zweifelsfrei nachgewiesen. Und da es sich samt und sonders um Vereinsmitglieder handelte, ist Thurner sicher, dass der Rechtsrahmen für die Teilnehmer der Demofahrt gesichert sei. Doch anstatt dem offenkundigen Sachverhalt folgend die schikanöse Strafe zu kippen, lädt man ihn höchstpersönlich nach St. Pölten. Dort findet am 1. September um 10:30 Uhr am Landesverwaltungsgericht in der Rennbahnstraße eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. 

Thurner zuversichtlich, dass Strafbescheid gekippt wird

Gegenüber dem Wochenblick schilderte Thurner sein Unverständnis über die neuerliche behördliche Finte. Er hofft, dass sich einige Gleichgesinnte beim Gericht einfinden und friedlich den Geschehnissen rund um die Verhandlung folgen. Denn, so das Kalkül des besonnenen Tirolers: Wenn sichtbar ist, dass das Volk solchen absurden Strafen nicht zustimmt, dann könnte dies auch auf die Justiz einen bleibenden Eindruck hinterlassen, dass sie im Falle einer Bestätigung der Strafe womöglich nicht wirklich Recht spricht. Er ist aber zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht angesichts der seiner Ansicht nach erdrückenden Beweislast den für ihn unnachvollziehbaren Strafbescheid kippt. 

Es ist nicht das erste Mal, dass die Demofahrt der Tiroler rund um das „Thurner Institut“ für Aufregung sorgt. Im Bezug auf eine Fahrt zu den Protesten Anfang März behauptete der Grünen-Politiker Gebi Mair vollmundig eine vermeintliche Verbindung zwischen diesem Trip und einem Corona-Cluster in Arzl im Pitzal – jener Gemeinde, in der der Firmensitz liegt. In Wirklichkeit fuhren im Bus mit Ausnahme Thurners allerdings ausschließlich Leute aus dem Inntal mit – und das Cluster entwickelte sich rund um eine Lehrkraft der örtlichen Schule, mit der kein Demofahrer irgendeinen Kontakt pflegte. Eine Entschuldigung für die unwahren Vorwürfe seitens des Grünpolitikers ist auch nach fast einem halben Jahr noch ausständig. 

Schikanöse Razzia wegen seines Freiheits-Vereins

In der Zwischenzeit musste Thurner auch mit der hässlichen Seite der staatlichen Macht bereits Bekanntschaft machen. Im Juni kam es bei seiner Firma, in seiner Wohnung sowie der Wohnung seiner betagten Eltern zu einer Hausdurchsuchung. Denn man warf ihm unter anderem die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“ vor. Dies bezog sich auf mehrere Vereine, die er mit dem Zweck gründete, dass dort Menschen „in einem freien Miteinander und Füreinander wieder leben können, was durch Konkurrenzdenken, Egozentrik und Profitgier in unserem wunderschönen Heimatland heute in fragwürdigste Bahnen geraten ist.“

Unter anderem hatte er im Zuge des Vereins Lehrgänge über Selbstversorgung wie etwa Brotbackkurse und Seminare über Glück und Gesundheit abgehalten. Umso verdutzter war er über die strafrechtlichen Vorwürfe gegen seine Person. Er sah diese als einen Versuch der „Einschüchterung und Verleumdung“. Im Zuge dessen wurden ihm zumindest zeitweise auch Privat- und Firmenkonten gesperrt. Als sich der Wochenblick damals bei den zuständigen Stellen nach den Beweggründen für diese doch sehr einschneidenden Maßnahmen erkundigte, antwortete die Staatsanwaltschaft relativ ausweichend und wollte keine Details preisgeben, während die Polizei überhaupt eine Antwort auf unsere Anfrage schuldig blieb."

Quelle: Wochenblick

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