Einmal kriminell, immer kriminell?
Archivmeldung vom 14.02.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtWissenschaftler der Universität Göttingen und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg haben anhand von Eintragungen im Bundeszentralregister untersucht, ob sich Straffällige nach einer Strafsanktion oder einer Entlassung aus der Strafhaft legal bewähren, also nicht mehr rückfällig werden. Das Ergebnis: Für die meisten bleibt die strafrechtliche Ahndung ein einmaliges Ereignis. Nur 34 Prozent, also in etwa jeder Dritte, der strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen werden erneut straffällig.
Sind Strafsanktionen nutzlos oder inwieweit halten sie Täter davon ab, erneut Straftaten zu begehen? Wissenschaftler der Universität Göttingen und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg sind dieser Frage im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz nachgegangen. Anhand von Eintragungen im Bundeszentralregister haben sie untersucht, ob sich Straffällige nach einer Strafsanktion oder einer Entlassung aus der Strafhaft legal bewähren, also nicht mehr rückfällig werden. Das Ergebnis: Für die meisten bleibt die strafrechtliche Ahndung ein einmaliges Ereignis. Nur 34 Prozent, also in etwa jeder Dritte, der strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen werden erneut straffällig.
Die Forscherinnen und Forscher überprüften rund eine Million im Jahr 2007 im Bundeszentralregister eingetragene Personen daraufhin, ob und in welcher Form diese Personen in den folgenden drei Jahren wieder straffällig wurden. Zudem wurden die Daten mit einer früheren Studie aus den Jahren 2004 bis 2007 verknüpft. „In dem so gewonnenen sechsjährigen Beobachtungszeitraum stieg die allgemeine Rückfallrate deutlich auf 44 Prozent, aber mehr als die Hälfte blieb straffrei“, sagt Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen. „Erwartungsgemäß ist das Rückfallrisiko bei Jugendlichen am höchsten und bei Frauen geringer als bei Männern. Mit der Anzahl der Vorstrafen nimmt auch die Rückfallrate zu. Die aus der Haft Entlassenen weisen ein höheres Rückfallrisiko auf als diejenigen mit milderen Sanktionen, wie Geldstrafe oder jugendrichterlichen Sanktionen.“
Differenziert man die Wiederverurteilungen nach der Art von Straftaten, so gibt es zwischen den verschiedenen Deliktgruppen deutliche Unterschiede. „Nach drei Jahren weisen die Straßenverkehrsstraftäter – ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis – und die wegen Tötungsdelikten Verurteilten mit ungefähr 20 Prozent die niedrigsten Rückfallraten auf, während Täter von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls zu mehr als 50 Prozent rückfällig werden“, so Prof. Jehle. Bei Tätern mit sexuellen Gewaltdelikten werden nach sechs Jahren 3 Prozent wegen eines erneuten sexuellen Gewaltdelikts und 12 Prozent wegen jeder Art von Gewalt- und Sexualdelikten wieder verurteilt.
Quelle: Georg-August-Universität Göttingen (idw)