Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten: Nur emissionsträchtige Altgeräte sind betroffen
Archivmeldung vom 26.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist
darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch
Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen
Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige
Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den
Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt für
technisch veraltete Geräte: Nachweis der Einhaltung bestimmter
Emissionsgrenzwerte, Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung mit
Übergangsfristen in vier Stufen. Durch die klare Regelung der
Übergangfristen erhält der Verbraucher Planungssicherheit und kann
sich langfristig auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten.
Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein
werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten
Typenprüfung unterzogen wurden - und damit 40 Jahre und älter sind.
Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe, die nach derzeitiger
Planung 2024 in Kraft treten soll, umfasst alle Geräte, die ab 1995
bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden. Das Typenschild
am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild
nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann man beim Hersteller der
Feuerstätte nachfragen oder sich in der neu eingerichteten HKI
Datenbank informieren.
Heute erhältliche Geräte erfüllen - unabhängig von der Preisklasse
-in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe und genießen
Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch
Filterzwang oder Austausch.
Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen Stand von
Feuerstätten
Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den
letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von
Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Damit
Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der
geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet
der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank an.
Nicht der Preis entscheidet, sondern die Technik
Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch das Emissionsverhalten dokumentiert.
Quelle: Pressemitteilung HKI Industrieverband