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Fall Arzt Heinrich Habig und Fatima Habig: Gerichtsbericht vom Prozesstag am 30.05.2023

Archivmeldung vom 01.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Der gestrige Prozesstag begann mit einem 26-jährigen Zeugen aus Datteln, der mit seinem suboptimalen Erinnerungsvermögen nicht nur eine Herausforderung für die gute Laune der Vorsitzenden war, sondern auch Staatsanwältin Linnenbank dazu brachte, ihm mit der Einleitung eines Verfahrens zu drohen, sobald sie wieder in ihrem Büro säße. Was ihn jedoch nicht beeindruckte. Dies berichten Prozeßbeobachter auf Telegram.

Weiter wird auf dem Telegramkanal berichtet: "Im Anschluss daran las die Vorsitzende aus dem Protokoll vom 21.02.2022 sämtliche von der Polizei bei der Durchsuchung der Praxis beschlagnahmte Gegenstände vor.

Der nächste Zeuge, ein 35-jähriger Mann aus Haltern, erzählte, er hätte in Haltern von Dr. Habig erfahren, weil es dort die Runde gemacht hätte. Wie so oft zitierte die Vorsitzende bei Gedächtnislücken des Zeugen aus dem Polizeiprotokoll, weil sich die Aussagen nach über einem Jahr verständlicherweise nicht immer 100%ig deckten. Die Menschen im Zeugenstand, die ohnehin schon aufgeregt sind, werden dann meist noch unruhiger.

Dann teilte die Richterin mit, sie beabsichtige aufgrund der Dauer des Verfahrens sowie der Haftbedingungen 200 Fälle der Anklageschrift zur gesonderten Verhandlung abzutrennen. Dr. Habig hätte dadurch keine Nachteile. Sowohl Pflichtanwalt Weyer, als auch die Wahlanwälte Schmitz und Schlüter widersprachen diesem Vorhaben, wobei RA Schmitz sogar von einem Skandal sprach, da Teilurteile in der STPO nicht vorgesehen seien. Auch seien sämtliche Beweisanträge nicht bearbeitet worden, was die Vorsitzende berichtigte, denn diese seien zurückgewiesen worden.

Nach einer Unterbrechung hörten wir dann die Aussagen einer 45-jährigen Zeugin und ihres 47-jährigen Ehemannes aus Lübeck. Letzterer verzettelte sich bei der Antwort auf die Lieblingsfrage der Vorsitzenden, ob er denn hätte etwas für die Impfbescheinigung bezahlen müssen, auffällig. Nachdem er erst meinte, die Summe von 100 Euro sei im Vorfeld bereits bekannt und von Dr. Habig so gewünscht gewesen, stellte sich auf Nachfrage von RA Schmitz dann heraus, dass der Zeuge die Höhe des Geldbetrages wohl doch nur über Freunde, Bekannte oder Familie erfahren hatte.

Nach einer weiteren Unterbrechung verlas die Vorsitzende dann den Kammerbeschluss. Das Verfahren gegen den Angeklagten Habig werde in den Fällen (sie zählte ca 200 Nummern auf) zur gesonderten Verhandlung abgetrennt. Die Abtrennung sei geboten wegen der Dauer des monatelangen Prozesses, eine Benachteiligung des Angeklagten sei nicht geboten. Im nächsten Hauptverhandlungstermin am 16.06.2023 um 9.00 Uhr werde das Beweisverfahren möglicherweise geschlossen und die Rechtsanwälte sollten sich auf ihr Plädoyer einrichten.
Die Fortsetzung des Verfahrens gegen Dr. Habig und seine Frau Fatima Habig läuft parallel weiter, der nächste Termin ist am 19.06.2023 um 9.00 Uhr.

Im Angesicht dieser Willkür ließ uns der Prozesstag nicht nur ratlos, sondern auch fassungslos zurück und wertvolle Zeit verstreicht, während unser Arzt weiter in Untersuchungshaft sitzt.

Um die Kosten des Verfahrens decken zu können, ist eure Unterstützung dringend notwendig.
Konto:

Weißer Kranich Ärztehilfswerk

Verwendungszweck: Schenkung Arzt Heinrich Habig  und Fatima Habig
Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0405 4224 72
BIC: SOLADEST600

Quelle: WIR FÜR HEINRICH - Der Kanal

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