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Selbstmord-Sanktionen bringen Notstand: Was tun, wenn die Wohnung kalt bleibt?

Archivmeldung vom 16.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Hintergrund: Freepik; Baerbock: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Hintergrund: Freepik; Baerbock: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Fünf von sechs Österreicher rechnen mit Energie-Engpässen im Winter – und die Pannen-Regierung sitzt das wachsende Elend einfach aus. Die Polit-Granden halten an den Selbstmord-Sanktionen fest. Sehenden Auges nehmen sie sogar einen totalen Gas-Lieferstopp in Kauf. Die Frage, ob sie dann in kalten Wohnungen hausen müssen, beunruhigt zahlreiche Bürger. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Sie wenden sich an Hausverwaltungen und gemeinnützige Wohnbauträger, um Hilfe und Auskunft über ihre Rechte zu erhalten. Doch auch dort zeigt man ihnen die kalte Schulter. Immer mehr von der Obrigkeit gepiesackte Bürger melden sich nun bei unser Redaktion. Wochenblick hat sich schlau gemacht, welche Rechte die Menschen beim Energie-Aus noch haben.

Vorbereitungen auf Energie-Ausfall mangelhaft

Elfriede M. (Name der Redaktion bekannt) ist eine quicklebendige Wienerin, doch aktuell plagen sie Existenzsorgen. Wie viele ihrer Mitmenschen arbeitet sie Vollzeit, und weiß dennoch seit der Teuerungswelle nicht, wie sie ihre Familie ernähren soll. Sie wohnt in einer der mehr als 50.000 von der Sozialbau AG verwalteten, großteils geförderten Wohnungen. Sie befürchtet, dass im Winter die Heizung stillstehen könnte. Zugleich vernimmt sie die Horrorgeschichten aus Deutschland, wo viele Städte bereits Wärmehallen für frierende Bürger planen. Das beunruhigt sie: Auch in Österreich sind die Gasspeicher halbleer, die Reserve reicht nur einen Monat…

In ihrer Verzweiflung wendet sie sich an die Sozialbau AG. Sie fragt nach den Möglichkeiten im Ernstfall. Außerdem will sie wissen, ob sie Alternativen wie Allesbrenner oder Petroleumheizungen aufstellen darf. Die Antwort ist kurz und knapp: “Nein!” Außerdem habe die Sozialbau AG ihr mitgeteilt, dass man davon ausgeht, dass es ohnehin zu keiner Knappheit im Winter kommen würde. Ein beachtlicher Optimismus. Frau M. hat das Gefühl: “Die Sozialbau ist jedenfalls nicht vorbereitet und scheint das Problem aussitzen zu wollen.”

In Deutschland sollen die Menschen sich im Winter in “Wärme-Hallen” begeben – droht das auch in Österreich?

Wohn-Genossenschaft nicht sonderlich auskunftsfreudig

Die einfühlsame Wienerin macht sich nun Sorgen, dass es vielen Österreichern und insbesondere Wienern ähnlich geht: “Vielleicht ist das auch bei anderen Genossenschaften oder im Gemeindebau so.” Die handfesteste Antwort, die sie bei ihrem Frage-Marathon von Pontius zu Pilates bekam, stammte vom Hausbetreiber. Dieser brachte die Möglichkeit von Fernwärme in Spiel. Doch diese kommt in Österreicher teilweise aus Gasvorräte. Entsprechend resigniert Elfriede M.: “Wenn es kein Gas gibt, gibt’s das auch nicht.”

Unsere Redaktion ging der Sache nach, um Frau M. zumindest einige Sorgen zu nehmen. Vielleicht gibt es ja so etwas wie ein Recht auf eine warme Wohnung? Wir versuchten, die Sozialbau mit der Situation zu konfrontieren. Telefonisch und schriftlich baten wir um Auskunft, wie gut der Wohnungskonzern vorbereitet ist. Leider bleibt unsere Anfrage auch am dritten Tage unbeantwortet. Es bleibt daher unklar, mit welchen Sofortmaßnahmen man den Mietern dort im Ernstfall unter die Arme greifen möchte. Auch ihre allfällige politische Vorstellungen, wie man den Menschen aus ihrer Notlage hilft, bleiben daher im Dunkeln.

Nicht auf die untätige Regierung verlassen: Sorgen Sie jetzt für den drohenden Winter des Elends vor.

Lieferanten & Republik müssen Versorgung sicherstellen

Im Wissen, dass dies bundesweit Mieter trifft, fragten wir den Mieterschutzverband Oberösterreich nach Auswegen aus der Misere. Dort war man freundlich und hilfsbereit – aber ohne Handhabe. In der aktuellen Lage könne man nichts tun, man müsse auf den Schadensfall warten. Aktuell wäre eine Nichtzahlung der Miete – etwa nach Jobverlust durch stillstehende Werke – sogar ein Kündigungsgrund. Beim Gas-Ausfall müsse sich der Inhaber des Energieliefervertrages an den Lieferanten werden. Allerdings wurde ein Sprecher des Mieterschutzverbandes deutlich: Man sieht die Politik am Zug, hier gegenzusteuern.

Alles eine verfahrene Situation, in der man machtlos ist? Wochenblick wollte es genau wissen und fragte beim Linzer Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger nach, der unser Medium bereits mehrfach rechtskundig beriet. Seine fundierte Auskunft schafft zumindest theoretisch Hoffnung. “Europäische Gaslieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Aber auch die Republik Österreich hat sich verpflichtet, Mindestvorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen zu halten.” Sprich: Eigentlich müssen Energiewirtschaft und Politik dafür sorgen, dass es zu keinem Lieferstopp kommt. Eigentlich.

Eigentlich sollte die Republik sich um die Vorräte kümmern – doch die Lage ist prekär.

Für Mieter: Rechtliche Situation hui, reale Lage pfui

Rein rechtlich schaut es prinzipiell gut aus für Mieter, erklärt der Anwalt: “Die Risikosphäre für die uneingeschränkte Bewohnbarkeit trägt demnach meistens der Vermieter. Wenn die Heizversorgung nicht mehr funktioniert, kann dies also Ansprüche auf die Minderung der laufenden Mieter zur Folge haben.” Das gelte auch für gemeinnützige Wohnbauträger. Falls der Energielieferant seine Lieferpflichten verletzt, könnte man diesen auf Erfüllung klagen. Bei Folgeschäden wie Schimmel oder Krankheiten könnte man gegen den Vermieter oder Energielieferanten vorgehen – die Erfolgsaussicht würde da aber vom Fall abhängen.

So weit zur Theorie – denn da liegt der Hund begraben. In einer akuten Krise nützt dies dem einzelnen Bürger nicht zwingend. Dieses Problem sieht auch Dr. Schilchegger: “Natürlich ist fraglich, ob in einer Krisensituation überhaupt Energieversorger gefunden werden können, die in der Lage sind, Lieferungen am betreffenden Standort sicherzustellen.” Ein weiteres Problem ist zudem: Eine Schadenersatzpflicht entsteht nur, wenn tatsächlich ein Verschulden des Lieferanten zu eruieren ist – und betrifft nur tatsächlich entstandene Schäden. Gut möglich also, dass Energiekonzerne mit “höherer Gewalt” argumentieren.

Politik am Zug: Selbstmord-Sanktionen beenden

Am Ende unserer Recherche stehen wir also mit gemischten Gefühlen da. Eigentlich ist da die gute Nachricht: Bürger sind nicht machtlos, wenn plötzlich der Gashahn zugedreht wird und haben rechtliche Ansprüche gegen Vermieter und/oder Energielieferanten. Aber sie wird von der schlechten Nachricht deutlich überschattet: Denn die gute rechtliche Ausgangslage wird den Menschen in der Notfallsituation nicht helfen. Wenn kein Gas da ist, kann man niemanden zwingen, es an zu liefern. Bis man zu seinem Recht kommt, sitzt man also mitunter trotzdem monatelang im Kalten und Dunkeln.

Der Ball liegt daher eindeutig bei den Polit-Darstellern in der Regierung. Es liegt an Nehammer, Gewessler & Co. sich nicht nur von Ankündigung zu Arbeitskreis zu hangeln. Nur die Bundesregierung ist in der Lage, Österreichs Beteiligung an den Selbstmord-Sanktionen zu beenden, welche das eigene Volk in den Ruin stürzen. Einzig der politische Wille der schwarz-grünen Partie dazu scheint zu fehlen. Denn als die Freiheitlichen zuletzt im Parlament deren Ende forderten, um das Leid des Volkes zu lindern, fiel dies bei der Regierung auf taube Ohren. Diese steht eisern zu ihren “europäischen Freunden” und zum Wirtschaftskrieg der Globalisten – notfalls auch zum eigenen Schaden.

So reiten uns die Polit-Eliten immer tiefer ins Elend."

Quelle: Wochenblick

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