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Kein Gehalt und Kündigung: Juristen trommeln mit Angstmache für Impfung

Archivmeldung vom 08.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kündigung / Entlassung / Feuern (Symbolbild)
Kündigung / Entlassung / Feuern (Symbolbild)

Bild: Silke Kaiser / pixelio.de

In Italien gibt es bereits einen offiziellen Impfzwang für Personen im Gesundheitssektor: Wer sich weigert und nicht versetzt werden kann, riskiert im Ernstfall seine Anstellung oder zumindest eine Gehaltssperre bis zum Ende der sogenannten Pandemie. Auch in Deutschland und Österreich wird ein solcher „Impfzwang über die Hintertür“ über den gesamten Arbeitsmarkt hinweg immer offener diskutiert. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at"

Weiter berichtet das Magazin: "Von einer Zurückhaltung des Gehalts bis hin zur tatsächlichen Kündigung für Ungeimpfte wird jedes Schreckgespenst als mögliche Folge aus der Kiste geholt.

AK-Jurist hält Kündigung wegen Impfstatus für legal

Eigentlich hat der Europarat in einer Resolution eigentlich die Diskriminierung von Nicht-Geimpften untersagt. Das hält die Regierungen aber nicht davon ab, die Spaltung der Gesellschaft so weit voranzutreiben, dass gegebenenfalls Arbeitgeber erheblichen Druck auf ihre Mitarbeiter machen, sich impfen zu lassen. Dabei zitieren nun Mainstream-Medien reihenweise Juristen aus dem arbeitsrechtlichen Bereich, die Regelungen zum Nachteil von Ungeimpften für mutmaßlich legal erklären.

In der „Krone“ sprach ein AK-Experte davon, dass etwa keine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliege, weil „der Impfstatus de facto keine Weltanschauung“ sei. Man könne Ungeimpften die Auszahlung einer Prämie vorenthalten. Auch kann er sich vorstellen, dass es je nach Berufsgruppe zulässig sein könnte, dass Arbeitnehmer Fragen zu ihrem Impfstatus erdulden müssten. Rein rechtlich würden, so seine Einschätzung, sogar Kündigungen vor Gericht standhalten. 

Besonders alarmierend ist, dass diese Einschätzung von einem Arbeiterkammer-Anwalt kommt. Diese Einrichtung sollte sich nämlich normalerweise eigentlich für die Rechte von Arbeitnehmern gegenüber ihrer Betriebe einsetzen. Damit werden, ohne dass es tatsächlich einen solchen ausjudizierten Fall gibt, womöglich viele Leute aus Angst vor einem Jobverlust zu einer Impfung getrieben, die sie andernfalls nicht in Anspruch nehmen würden…

Versetzung und Streichung des Gehalts

Nur geringfügig vorsichtiger äußert sich der deutsche Experte, den der „Focus“ ins Spiel bringt. Jener glaubt zwar, dass es kein Interesse der Kollegen am Impfstatus gibt. Allerdings hält auch er die Auszahlung gesonderter Prämien an Mitarbeiter, die sich impfen lassen, für legal. Eine Kündigung hält der deutsche Experte für nicht machbar – allerdings sehr wohl eine Versetzung an einen anderen Einsatzort. Auch eine Verbannung ins „Home Office“ wäre hier denkbar.

Gefährlicher klingt da schon eine andere Option. Denn der Experte ist der Auffassung, dass „der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern kann“, wenn ein ungeimpfter Arbeitnehmer im Herbst am Coronavirus erkranke. Denn ein Anspruch auf Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfall gelte nur, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet habe, etwa durch leichtfertige oder selbstschädigendes Verhalten. Es soll hier also offenbar der Geimpfte zur Norm gemacht werden, der Ungeimpfte im Krankheitsfall als „selbst Schuld“ gelten. 

Jurist schlug unlängst horrende Strafen vor

Dass derartige Argumentationsmuster immer häufiger von Juristen kommen, gibt Grund zur Sorge. Erst vor einem Monat sinnierte ein emeritierter Anwalt in der „Presse“ darüber, dass Versetzung, Verwarnung, Kündigung oder Entlassung denkbare Wege sind. „Bloße Appelle an die Vernunft der Bürger“ seien, so der Jurist damals, „nicht ausreichend“, um die Krise in den Griff zu bekommen. 

Weiters schlug er die Impfpflicht samt harter Strafen für Verweigerer vor. Dabei führte er sowohl die Möglichkeit einer Haftstrafe von bis zu zwei Wochen ins Feld als auch die Idee, dass diese ab einer bestimmten Summe ihre Krankheitskosten selbst bezahlen müssten, falls sie aus welchem Grund auch immer als Ungeimpfte schwer an Corona erkranken würden. Sollen solche Vorschläge für die Impfung trommeln – oder sogar den Weg für ähnliche Maßnahmen wie in Italien frei machen?"

Quelle: Wochenblick

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